Mietobergrenzen als Mittel der Marktregulierung
Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/6184
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, den gerade gehörten Ausführungen des Ministers würde ich die These entgegenstellen - ja, der Markt alleine schafft aber keine preisgünstigen Wohnungen. Und - Frau Schubert, ich muss Ihnen recht geben, im Wahlkampf muss man ja erfahrungsgemäß mit einigem rechnen. Da darf man sich nicht wundern, dass selbst die Bundes-CDU plötzlich eine 180-Grad-Kehre hinlegt und ihr Herz für Mieterinnen und Mieter entdeckt.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber nur in der Zukunft.)
Drei Monate vor der Bundestagswahl erkannte also auch die Kanzlerin, dass in Deutschland 35 Mio. Menschen in Mietwohnungen leben, also ein erquickliches Wählerpotenzial. Daher wundert es sich nicht, dass solche Aussagen so kurz vor der Bundestagswahl gemacht werden.
(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sogar im Wahlprogramm.)
Wir können den Wählerinnen und Wählern im Land nur klar machen, wenn die CDU/CSU wirklich etwas für Mieterinnen und Mieter in diesem Land hätte tun wollen, hätte sie einfach nur auf das kürzlich in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz verzichten und das Mietrecht mieterfreundlich reformieren sollen. Das tat sie aber nicht. Im Gegenteil - sie hat einem vierjährigen Gesetzgebungsverfahren entgegen scharfer Kritik der kommunalen Spitzenverbände der Mietervereine gegen den Rat fast aller Experten, ja selbst gegen die Bedenken des Bundesrates, die Mieterrechte eingeschränkt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie hat keine wirksame Bremse zur Deckelung der Bestandsmieten eingebaut, aber dort wäre dazu die Gelegenheit gewesen. Aber nein - die regierenden Parteien im Bund wollen den Mieterinnen und Mietern die Kosten der energetischen Sanierung ihrer Wohnungen über die Modernisierungsumlage allein überlassen und sie haben sich auch der Forderung der Beschränkung von Neuvertragsmieten vehement versperrt.
Ja - und nur wenige Meter vor der Kanzlerin trat auch der Kanzlerkandidat der SPD auf die Mietpreisbremse. Das sagt er jedenfalls. In Wirklichkeit verwechselt er aber die Bremse mit dem Gaspedal.
Auch die Mietsteigerung um 15 Prozent in vier Jahren bleibt eine Mietsteigerung, die deutlich über der Entwicklung der Realeinkommen liegt. Die Mieterinnen und Mieter müssen also auch bei diesem Vorschlag tiefer in die Tasche greifen, wenn sie es dennoch können.
Die LINKE sagt, die Mietobergrenzen sind notwendig, da der viel gepriesene Markt es nicht schafft, sich selbst zu regulieren.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Investieren – riskieren.)
Der Neubau ist in Ballungsregionen nur schleppend und nicht ausreichend gerade für Geschosswohnungen.
(Beifall DIE LINKE)
Auch für Erfurt wurde nun festgestellt im Artikel der TA vom 06.07.2013, dass Wohnungsmangel auch in Erfurt besteht. Die Behauptung, dass bei einer Mietpreisbremse die Investitionen stagnieren, ist nicht schlüssig. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass zwar Artikel 14 Abs. 1 Grundgesetz Eingriffe in das Eigentum schützen soll, leider wird hier aber nicht immer weiter gelesen. Denn in Abs. 2 heißt es: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Dieser Grundsatz wird gerade nicht durch viele Hauseigentümer und Vermieter beachtet, sondern immer fleißig ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Mieter eine Erhöhung der Miete bei Neuvermietung vorgenommen.
Wenn zu lesen ist, dass die kommunalen Wohnungsunternehmen und auch die Genossenschaften in den Städten Erfurt, Jena und Weimar geringe Leerstände haben, gibt es für Mieterinnen und Mieter eben keine Wahl, günstigen Wohnraum anzumieten. Sie sind gezwungen, ihren Wohnraumbedarf bei privaten Vermietern zu decken, die auf eigene Rendite achten und nicht gerade im Sinne des Gemeinwohls handeln.
(Beifall DIE LINKE)
Aktuell, möchte ich sagen, zeigt es doch auch der gescheiterte Börsenversuch der Deutschen Annington, dem größten deutschen Wohnungsunternehmen. Nur durch Mietobergrenzen ist es daher möglich, die Allgemeinwohlverpflichtung des Eigentums zur realisieren.
(Beifall DIE LINKE)
Fakt ist doch, immer mehr Miethaushalte, auch Normalverdiener, müssen einen überproportional wachsenden Anteil ihres Nettoeinkommens für Wohnkosten ausgeben. 30 bis 50 Prozent sind bei Weitem keine Seltenheit mehr und die Tendenz ist steigend. Ich frage Sie: Wofür gibt es 10 Prozent Mietsteigerung über den Mietspiegel bei Wiedervermietung?
(Beifall DIE LINKE)
Weder ist die vermietete Wohnung in zehn Jahren 10 Prozent größer geworden noch steigt durch eine Neuvermietung der Gebrauchswert automatisch um zehn Prozent. Verbessert der Vermieter die Wohnung durch eine energetische Sanierung, darf er nach dem Willen der Regelung 11 Prozent der Kosten Mieterinnen und Mieter umsetzen, nach dem Wunsch der SPD 9 Prozent. Im ersten Fall zahlen die Mieterinnen und Mieter die Sanierungskosten in neun Jahren zurück. Im zweiten Fall in elf Jahren, und zwar unabhängig davon, ob sich ein entsprechender Vorteil bei den Betriebs- oder Heizkosten ergibt, denn für solch einen Nachweis gibt es keinen gesetzlichen Zwang. Danach wird die Miete natürlich nicht wieder gesenkt. Es bleibt aber auch nicht auf dem durch die Modernisierungsumlage erhöhten Niveau, denn in der Zwischenzeit sind neun oder elf Jahre vergangen und es gibt auch hier die Möglichkeit aller vier Jahre 15 Prozent draufzulegen.
Vizepräsidentin Rothe-Beinlich:
Frau Abgeordnete Sedlacik, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kemmerich?
Abgeordnete Sedlacik, DIE LINKE:
Nein, ich möchte meine Rede fortsetzen. Danke. Es ist also durchaus möglich, dass diese Miete dann automatisch um 30 Prozent steigt. Bei Weitervermietung steigt sie sogar noch mehr. DIE LINKE sagt, ohne Verbesserung des Gebrauchswerts einer Wohnung soll und darf es keine Mietsteigerung geben.
(Beifall DIE LINKE)
Auf dem Wohnungsmarkt bestimmt weder der Wert oder der Gebrauchwert den Preis der Ware Wohnung, sondern ausschließlich das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage. Das hat mit Sozialer Marktwirtschaft nicht das Geringste zu tun. Das ist nackter, purer Kapitalismus.
Die hier derzeitig vorhandene Mangelsituation auf dem Wohnungsmarkt, die gewaltigen Defizite bei der Bereitstellung von altersgerechtem und barrierefreiem Wohnraum, der Einbruch beim klimagerechten Umbau der Gebäudewirtschaft sind die Quittung für abergläubiges Hoffen auf die Selbstheilungskräfte des Markts. Der Markt aber erklärt sich gerade dafür nicht verantwortlich. Das ist sogar verständlich, weil es hier nicht um konjunkturelle, sondern um strukturelle politische Probleme geht.
(Unruhe CDU)
Um der aktuellen Wohnungssituation zu begegnen, die aktuellen Probleme zu beheben und eine langfristig verlässliche sozial ausgewogene Bedarfs- und klimagerechte Entwicklung der Wohnungswirtschaft zu begleiten, reichen die althergebrachten Steuerungs- und Anreizprogramme nicht mehr aus. Wir brauchen nicht nur zu Wahlkampfzeiten ein Umdenken in der Politik, dass Wohnen keine gewöhnliche Ware ist, und das politische Bewusstsein, dass wir uns hier im Bereich der sozialen Daseinsvorsorge bewegen.
Unsere Bundestagsfraktion DIE LINKE forderte im Bundestag mindestens 700 Mio. Euro jährliche Kompensationsleistungen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau, und zwar verstetigt, regelmäßig, evaluiert und durch Bund-Länder-Vereinbarungen dauerhaft zweckgebunden gesichert. Die Fördermittel sollen im wohnungswirtschaftlichen Kreislauf verbleiben und zur Entwicklung eines relevanten sozial verpflichtenden Bestands an öffentlichen Wohnungen genutzt werden.
(Beifall DIE LINKE)
Daraus kann sich strategisch ein gemeinwohlorientierter Sektor in der Wohnungswirtschaft entwickeln. Wohlgemerkt, wir wollen nicht einfach die Wiederbelebung der traditionellen Wohnungsgemeinnützigkeit, sondern wir wollen die Idee der Gemeinnützigkeit in der Wohnungswirtschaft neu konzipieren und schließlich ein wirksames relevantes Korrektiv zum ausschließlich renditeorientierten Wohnungsmarkt etablieren. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
Vizepräsidentin Rothe-Beinlich:
Vielen herzlichen Dank, Frau Sedlacik. Gestatten Sie jetzt eine Nachfrage des Abgeordneten Kemmerich?
Abgeordnete Sedlacik, DIE LINKE:
Nein.
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