Menschenwürdige soziale Grundsicherung anstelle der nach Medienberichten von Sozialverbänden und Betroffenen als „Verhöhnung“ empfundenen Neufestsetzung des Regelbedarfs

RedenMatthias BärwolffWirtschaftSoziales

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1562 -

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Siegesmund hat gerade schon ausgeführt, was das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dem Gesetzgeber, zunächst erst mal dem Bundesgesetzgeber, mit auf den Weg gegeben hat, beispielsweise dass die Kinder einen eigenen originären verbrieften Rechtsanspruch auf die Absicherung ihrer soziokulturellen Teilhabe und ihres soziokulturellen Existenzminimums haben. Aber auch die Teilhabe an der Gesellschaft ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch anerkannt jetzt, eine ganz wichtige Voraussetzung zur Bekämpfung von Kinderarmut und vor allem, der Regelsatz darf nicht bloß aus dem Regelsatz für Erwachsene abgeleitet werden, sondern er muss originär berechnet werden. Dass der Bundesregierung erst vom Bundesverfassungsgericht gesagt werden muss, dass die Regelsätze im SGB II verfassungswidrig sind, und erst danach zögerliche Verbesserungen angegangen werden, ist ein Armutszeugnis. Fast ein Jahr nach der Urteilsverkündung stehen wir also heute hier und festgelegt ist noch nichts. Neben den höheren Regelsätzen für die Kinder steht auch ein sogenanntes Bildungs- und Teilhabepaket im Raum. DIE LINKE hat bereits bei der Einführung der Hartz IV-Gesetze darauf hingewiesen, dass sowohl das System Hartz IV als auch die zustande gekommenen Regelsätze und deren Höhe für die Betroffenen unter aller Würde sind.


Die gesellschaftliche Spaltung, die mit den Hartz-Gesetzen einhergeht, ist für den bundesdeutschen Sozialstaat höchst gefährlich. Erwähnt seien nur die Tiraden, die seitens der Konservativen gegen Leistungsbezieher gehalten werden und Empfänger von staatlichen Leistungen mitunter unter Generalverdacht stellen. Es wird so getan, als ob die einen nicht arbeiten wollen und die anderen, die arbeiten, aufs ungeheuerlichste belastet werden. Diese Demagogie, diese von Sozialwissenschaftlern mittlerweile schon als Solidaritätsverweigerung bezeichnete Tendenz macht sich mit jeder weiteren Runde in der Diskussion über Hartz IV breit. Nun geht es also um die Berechnung der Regelsätze für Kinder und alles, was damit auch zusammenhängt. Die Regelsätze beispielsweise für die Kinder wurden bislang einfach von dem der Erwachsenen heruntergebrochen. Es waren 60, 70 bzw. 80 Prozent des Geldes dessen, was ein Erwachsener braucht. Nun steht im neuen Gesetzentwurf ein anderer Regelsatz.


Beispielsweise bekommen Kinder von 0 - 5 Jahren 257 €, was einer Erhöhung um 42 € entspräche. Auch Kinder bis 13 Jahre werden bessergestellt mit 21 € und die Kinder von 14 - 17 Jahren sollen 23 € mehr erhalten. Diese Erhöhungen sind zwar durchaus positiv, jedoch stellt sich die Frage, ob die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an die Berechnung der Regelsätze gestellt hat, wirklich erfüllt sind. Denn nach wie vor ist es so, dass die Regelsätze für die Kinder nicht eigens berechnet werden, sonders wieder werden sie pauschal vom Erwachsenenregelsatz abgeleitet. Kein Wort steht im Gesetz davon, dass Kinder andere, eigene Bedarfe haben, die sich von den Erwachsenen unterscheiden. Lediglich bei dem vom Verfassungsgericht festgeschriebenen Anspruch auf die Teilhabe am sozioökonomischen Leben gab es einige Bewegung. Allerdings stellt sich auch hier die Frage, wieso man das Bildungs- und Teilhabepaket auf einen so undurchsichtigen Weg gebracht hat. Selbst die Diskussionen, die derzeit im Vermittlungsausschuss und dessen Arbeitsgruppen geführt werden, zeigen, dass es dort nur sehr, sehr wenig Bewegung gibt. Im Bildungs- und Teilhabepaket sind verschiedene Leistungen für Kinder zunächst von SGB-II-Beziehern festgeschrieben. Diese Leistungen sollen nach den vorliegenden Entwürfen unter anderem eintägige und mehrtägige Fahrten von Schulen und Kitas, 100 € für Schulbedarf, für die nun als Neuerung in zwei Tranchen ausgeteilt werden, Schülerbeförderung, die angemessene und ergänzende Lernförderung und das sogenannte Teilhabepaket umfassen. Dabei, und das ist eigentlich der Knackpunkt dieser ganzen Regelung, sind verschiedenste Institutionen an der Bewilligung und Zahlung dieser Leistungen beteiligt. So ist es bei der Schülerbeförderung die weitere Aufgabe des Schulträgers, aber ergänzend sind jetzt auch noch Job-Center damit beschäftigt. Bei den mehrtägigen Schulausflügen, die es auch bisher schon gab, kommt jetzt noch das Job-Center als zusätzliche Instanz dazu. Ebenso verhält es sich auch bei den sogenannten angemessenen Lernförderungen. Die LINKE begrüßt durchaus, dass es mehr Leistungen für Kinder und Jugendliche geben soll. Aber, dieses Bildungs- und Teilhabepaket ist leider nur gut gemeint und gut gemeint, ist nicht gut gemacht. Wir LINKE fordern Sie, Herr Staatssekretär - Frau Ministerin ist gerade nicht da, aber wir fordern auch die Frau Ministerin, wenn sie wieder da ist -, auf, wenn Sie noch irgendeinen Einfluss auf dieses Gesetzgebungsverfahren haben, dann setzen Sie sich bitte dafür ein, dass dieses Bildungs- und Teilhabepaket nicht im SGB II untergeht, sondern, dass es in das SGB VIII eingesetzt wird, zur Kinder- und Jugendhilfe kommt, da, wo es fachlich auch


(Beifall DIE LINKEN)


hingehört. Denn so, wie es bislang angelegt ist mit dieser SGB II-Verankerung bringt es nur zusätzliche Bürokratie, zusätzliche Hürden mit sich und damit ist keinem geholfen. Dann hätten wir auch die ganze Verantwortung in der Jugendhilfe und die unleidlichen Diskussionen, die wir jetzt hier haben über Leistungsanbieter, Leistungserbringer, Verträge, Gutscheine, Direktzahlungen usw., die wären dann vom Tisch.


Ich möchte gern noch zu zwei Aspekten des Bildungs- und Teilhabepakets etwas sagen: Zum einen möchte ich noch einmal auf die sogenannte angemessene Lernförderung eingehen. Hier soll kurzfristig und zeitlich befristet Nachhilfe für Schülerinnen und Schüler bezahlt werden. Allerdings steht dummerweise noch ein Ermessensspielraum für die Job-Center, die diese Maßnahme bezahlen und bewilligen sollen, im Raum. Welcher Sachbearbeiter in einem Job-Center hat aber bitte schön die Kompetenz, zu entscheiden, welcher Schüler nun Nachhilfe braucht und wer nicht. Hier muss die Schule mit ins Boot geholt werden, denn Lehrerinnen und Lehrer, die täglich mit den Schülerinnen und Schülern arbeiten, wissen am besten, wer einen Bedarf hat und können diesen auch konkret formulieren. Allerdings geht es bei dieser Lernförderung nur um eine kurzfristige Nachhilfe. Das ist durchaus grenzwertig, denn, wenn man sich überlegt, wer wirklich diese Nachhilfe in Anspruch nehmen soll, die ist nur kurzfristig. Es geht nicht darum, den Schulabschluss zu erreichen, der, wenn beispielsweise ein Schüler von der Regelschule auf das Gymnasium wechseln möchte, dass man dann die Leistungen verbessert, sondern es geht wieder nur um kurzfristige Nachhilfe, was eigentlich nicht im Sinne des Erfinders ist. Fraglich ist vor allem auch, wer diese Nachhilfe auch anbieten soll. Sind es Lehrer, sind es Schüler, sind es Nachbarn oder sind es doch kommerzielle Nachhilfeinstitute? Wer wird vom Job-Center akzeptiert und zugelassen? Diese Fragen müssen geklärt werden und wenn sie, so wie es jetzt im Gesetz auch verankert ist, nicht geklärt werden, dann führt das, denke ich, durchaus zu sehr viel Bürokratie. Ich denke, dann wird auch die Klageflut an den Thüringer Sozialgerichten nicht weniger werden, sondern sie wird im Zweifel mehr werden.


Dann möchte ich auch noch einmal zu dem Teilhabepaket kommen. Die Fraktion DIE LINKE ist durchaus der Meinung, dass das Teilhabepaket eine tolle Idee ist. Aber, so wie es angedacht ist, steht es vor allem sich selbst im Wege. Denn die 10 € Teilhabe pro Monat für die Teilhahbe am gesellschaftlichen Leben sind wirklich eine gute Sache. Aber die Beschränkungen, die mit dem Teilhabepaket einhergehen, werfen Fragen auf. So sollen nach dem Willen der Bundesregierung nur Aktivangebote für Kinder und Jugendliche unterstützt und finanziert werden, nicht der Kinobesuch, aber auch nicht der Besuch im Theater. Was aber kann denn finanziert werden? Finanziert werden können angeleitete und geführte Veranstaltungen, Mitgliedschaften in Vereinen und Aktionen von Vereinen, aber auch Aktionen und Veranstaltungen von Jugendhäusern. Deren Angebote sind aber meistens im Bereich der öffentlichen Jugendhilfe angesiedelt und kostenfrei. Das ist auch gut so. Die Jugendhilfelandschaft wurde in den letzten Jahren schon oft geschröpft und die Vereine gehen seit mehreren Jahren auf dem Zahnfleisch. Ich erinnere hier nur an die Kürzungsorgie der CDU-Landesregierung bei der Jugendpauschale, die seinerzeit um 6 Mio. € gekürzt wurde.


(Beifall DIE LINKE)


Jetzt winkt also dieses Bundesgeld aus dem Teilhaberpaket und das ist für die Vereine eine ganz willkommene Einnahmequelle, denn 10 € zu haben oder nicht zu haben, ist für kleine Vereine ja doch keine Kleinigkeit, das ist ja ein Wert. Also ist die Frage, wie geht man damit um? Gestern war eine Fachtagung des paritätischen Wohlfahrtsverbands zum Bildungs- und Teilhaberpaket und da hat sich schon durchaus angedeutet bei den Vereinen, die anwesend waren, dass es zu einer Monetarisierung von solchen Angeboten kommt. Das heißt, das, was was bislang kostenlos ist, wird aller Voraussicht nach demnächst Geld kosten, damit diese Vereine auch diese 10 € mitnehmen können. Man kann es ihnen ja nicht verdenken, wenn Vereine kein Geld haben, sind sie auf jede Einnahmequelle angewiesen. Deshalb fordern wir Sie auf, Herr Staatssekretär, wirklich alles zu unternehmen - Sie sind ja im Verfahren auch beteiligt -, um beispielsweise diese Monetarisierung zu verhindern. Da können Sie, denke ich, durchaus auch als Fachministerium, was für die Jugendhilfe zuständig ist, auf die Jugendämter zugehen. Es wird am Ende wohl so sein, dass es eine Liste gibt mit zugelassenen Angeboten und zugelassenen Trägern für diese Teilhabepakete, dass man darauf achtet, dass Angebote der Jugendhilfe nicht mit dabei sein, weil sonst steht sich das Teilhabepaket möglicherweise selber im Wege und die niedrigschwellige Teilhabe, die man versucht, damit zu ermöglichen, wird zu einer hochschwelligen, denn diejenigen Angebote, die dann Geld kosten, kosten eben dann Geld. Wenn der Gutschein aufgebraucht ist, dann können diese Angebote nicht mehr wahrgenommen werden.


Neben diesen inhaltlichen Fragen, die sich bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes stellen, gibt es vor allem Kritik an dem bürokratischen Aufwand für die Umsetzung. Neben den Jobcentern, die für die Kinder aus Hartz IV-Familien verantwortlich sind, sollen nun auch noch die Kommunen auf dem Wege der Beauftragung in das Boot geholt werden. Bei den Kindern, die im Rechtskreis des SGB XII sind, sind sowieso die Kommunen verantwortlich. Aber die Kinder, die beispielsweise den Kinderzuschlag bekommen, für die soll allem Anschein nach die Familienkasse zuständig werden. Um dem Ganzen noch eine Krone aufzusetzen, soll auch das Bundesamt für den Zivildienst in die Verwaltung dieser ganzen Geschichten auch noch mit einbezogen werden. Da ist dann also die Frage, wer mit welchen Vereinen, Schulträgern, Beförderungsunternehmen, Caterern an Schulen, die also Mittagessen anbieten, Vereinen, Nachhilfelehrern und wer da alles mit betraut ist, am Ende die ganzen Vereinbarungen, Verträge schließen und wer dann am Ende mit diesen ganzen Leuten auch ins Geschäft kommt und wo das ganze Geld eigentlich hinfließt. Sogar Experten aus der Bundesagentur für Arbeit halten das Bildungs- und Teilhabepaket für völlig falsch konzipiert. Man rechnet mittlerweile mit über 140 Mio. € an Verwaltungskosten. Wenn Sie allein diese Gelder an die Kommunen geben würden, so dass diese Angebote für Kinder und Jugendliche schaffen könnten, da hätten wir viel mehr gekonnt, glaube ich.


(Beifall DIE LINKE)


DIE LINKE hat ja bereits vor einigen Jahren das Konzept der Kindergrundsicherung aufgegriffen und macht sich seitdem mit außerparlamentarischen Partnern dafür stark. Ich glaube, das Bildungs- und Teilhabepaket beweist einmal mehr, dass die Kindergrundsicherung wirklich die bessere Alternative ist. Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder ist aus Sicht der LINKEN wirklich nur gut gemeint. Die Schwierigkeit ist die, dass Politiker oftmals sagen, Kinder sind die Zukunft unseres Landes, Kinder sind ganz wichtig. Aber wenn Sie diesen Satz wirklich ernst genommen hätten, also nicht nur Sie, sondern auch Frau von der Leyen, wenn das nicht alles aus persönlichen Befindlichkeiten jetzt im SGB II landen würde, dann würde man sich wirklich dafür stark machen, das Ganze in das SGB VIII zu packen, man könnte dann den § 90 ändern, statt einer Kannvorschrift eine Sollvorschrift machen, dann hätte man alles unter einem Hut.


Ich bitte Sie einfach, hier etwas für die Kinder zu tun, etwas für die Träger zu tun, etwas für die Vereine zu tun, die auch Angebote vorhalten und auf Bundesebene sich wirklich im Bundesrat dafür stark zu machen, dieses ganze Bildungs- und Teilhabepaket zu vereinfachen. Man kann wirklich ganz einfache Wege finden. Wenn Sie allein die 10 € für das Teilhabepaket auf den Regelsatz draufgeschlagen hätten, hätten die Kinder wesentlich mehr davon. Dazu möchten wir Sie gern auffordern. Ich danke Ihnen.


(Beifall DIE LINKE)

 

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