Menschenwürdige medizinische Behandlung von Flüchtlingen sichern

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Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/3894

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nachdem wir über die Probleme kleiner Kommunen gesprochen haben, wollen wir auch über ganz andere Probleme sprechen, nämlich über die der medizinischen Behandlung von Flüchtlingen. Darum hat die Linksfraktion heute hier einen Antrag vorgelegt. Ich möchte Ihnen etwas zitieren mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin: „Eine Einschränkung liegt insofern vor, als die genannten Leistungen nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen gewährt werden sollen und damit eine restriktive Handhabung vorgegeben ist.“ Ein zweites Zitat: „Nicht eindeutig medizinisch indizierte Behandlungen begründen keine Leistungspflicht.“ Ein drittes Zitat: „Eine Versorgung mit Zahnersatz kann nur in Ausnahmefällen gewährt werden.“ Ein Letztes: „Damit ist für den berechtigten Personenkreis die freie Arztwahl ausgeschlossen.“ Diese Zitate aus der gegenwärtig für Thüringen geltenden Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die begründend darstellen, warum die Linksfraktion ihren Antrag zur Entscheidung vorlegt, eine menschenwürdige und medizinische Behandlung in Thüringen zu sichern,


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


denn genau diese Vorschrift verhindert in der Konsequenz. Die Sozial- und Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte verweigern Bezug nehmend auf diese Vorgaben der Landesregierung und vor dem Hintergrund ihrer Abhängigkeit von den Erstattungspauschalen des Landes Flüchtlingen eine medizinische Behandlung, die der Würde des Menschen und dem Sozialstaatsprinzip entspricht und das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nicht dadurch unterläuft, dass notwendige medizinische Behandlungen entweder nicht, nicht im notwendigen Umfang oder nicht entsprechend dem heutigen Stand der Technik und der medizinischen Kunst gewährt werden.


(Beifall DIE LINKE)


Das ist nicht nur klar diskriminierend, weil allein aufgrund des unterschiedlichen Rechtsstatus das gesundheitliche Risiko von Erkrankungen unterschiedlich hoch ist. Es geht bei solchen Erkrankungen letztlich auch immer um existenzielle Rechte. Es hat rein gar nichts gemein mit der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die jedem Menschen als universelles, allgemeines und unteilbares Recht auf Sicherheit im Falle von Krankheit oder Invalidität überträgt, unabhängig von Herkunft oder eines sonstigen Standes und ohne Unterscheidung nach der rechtlichen Zugehörigkeit zu einem Land. Es ist beschämend, eine solche Verwaltungsvorschrift in einem Land zur Kenntnis nehmen zu müssen, das es sich - und davon, meine Damen und Herren, sind wir überzeugt - nicht nur wirtschaftlich leisten kann, sondern auch aufgrund seiner internationalen Stellung auch leisten muss,


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


unterschiedslos allen hier lebenden Menschen eine medizinische Behandlung zukommen zu lassen. Es ist noch mehr beschämend, zur Kenntnis nehmen zu müssen, dass diese Verwaltungsvorschrift letztlich zu ganz praktischen Konsequenzen in der Anwendung durch die Landkreise und die kreisfreien Städte für die Menschen führt. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, dem Antrag zuzustimmen, die Landesregierung aufzufordern, die Verwaltungsvorschrift zum Asylbewerberleistungsgesetz zu ändern. Es gibt natürlich noch viel mehr Baustellen im Asylrecht, das ist gar keine Frage, aber die Sicherung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen gehört für uns, für DIE LINKE, zu den dringlichsten. Danke.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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