Mehr Demokratie in Bürgerhand - Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Thüringen reformieren
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/7192
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Fiedler, Sie sollten nicht so viele Ängste schüren, so wie vorm Ratsbegehren. In Bayern gibt es das und die haben keine schlechten Erfahrungen gemacht.
(Beifall DIE LINKE)
Und Sie wollen ja nun nicht sagen, dass irgendwie in Bayern die Welt völlig anders ist. Noch gehört Bayern ja auch zum Geltungsbereich des Grundgesetzes und ich kenne viele Menschen aus Bayern und die unterscheiden sich, auch gerade was Demokratiefragen betrifft, im Umgang mit Demokratie nicht im Wesentlichen von uns hier in Thüringen. Insofern ist das, was hier „Mehr Demokratie“ fordert, nicht was vollkommen Neues, sondern schon was Erprobtes.
(Beifall DIE LINKE)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, man kann sich natürlich streiten, ob das stimmt, was Herr Fiedler sagt, dass die Mehrzahl von Bürgerinnen und Bürgern zufrieden ist und deshalb das auch zu einer relativ geringen Anzahl von Anträgen auf Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden führt. Da stochern wir hier im Nebel. Das können wir nicht sagen. Das wissen wir nicht. Unsere Erfahrungen sind nur, dass es an vielen Stellen durchaus das Bedürfnis gibt, dass Bürgerinnen und Bürger sehr frühzeitig in Entscheidungen einbezogen werden wollen und natürlich auch manchmal Entscheidungen, die getroffen sind, anders sehen. Für die wollen wir die Möglichkeiten einfach erweitern. Es ist ein Angebot und auch dort zeigen die Erfahrungen in Bayern, dass damit kein Missbrauch betrieben wird. Also die Befürchtungen, die oftmals hier formuliert werden, dass damit die Autorität von Bürgermeistern, Landräten, Gemeindenräten und Kreistagen untergraben wird, haben sich nicht bestätigt, sondern im Gegenteil, ich darf daran erinnern, sogar Herr Beckstein hat zu einer Festveranstaltung, da ging es um zehn Jahre mehr Demokratie in Bayern und die bayerische Regelung ist dort 1995 schon eingeführt worden, was Bürgerbegehren und Bürgerentscheide betrifft, als Zugewinn bezeichnet. Ich bin überzeugt, er war da Sinn seiner Reden und hat sich da nicht irgendwie ins Bockshorn jagen lassen. Auch da sollten Sie einfach bei Ihren Freunden der CSU mal nachfragen und in den Erfahrungsaustausch treten. Es gibt sehr viele Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in Bayern, die also das als Ergänzung Ihres repräsentativen Mandats sehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich, gerade die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte bedingen einen breiten Katalog von Möglichkeiten der direkten Demokratie, weil sie ergänzt werden muss. Weil wir natürlich durch diese Direktwahl eine sehr starke Stellung der Verwaltungsspitze haben. Das führt schon zu Konflikten innerhalb des Gemeinderates mit der Verwaltungsspitze und natürlich gibt es auch dort aus der Bürgerschaft heraus immer wieder Hinweise, dass man ein anderes Verfahren will, ein Dialogverfahren, und direkte Demokratie eröffnet eben ein solches Dialogverfahren, auch mit der Verwaltung, der Verwaltungsspitze über Sachfragen zu diskutieren. Wir haben in Thüringen einiges erreicht, nicht, weil eine Mehrheit hier im Landtag so richtig das Einsehen hatte, sondern Mehr Demokratie, ein Bündnis von mehr als 20 Parteien und Organisationen, hat das hier auf den Weg gebracht. Die haben viel erreicht. Wir haben den letzten Platz verlassen, sind ins gute Mittelfeld gerückt, auch wenn hier Herr Adams schon richtigerweise auf noch bestehende Defizite verwiesen hat. Aber was die Quoren betrifft usw., da sind wir nicht mehr ganz Schlusslicht, aber es ist auch noch Luft nach oben und auch wir sagen, wir müssen einiges ändern. Der Einwohnerantrag wurde eingeführt, ist relativ wirkungslos, wenn man ehrlich ist. Er wird auch kaum genutzt, denn er geht nur zum eigenen Wirkungskreis, das will ich nicht weiter erläutern, die Zeit dafür ist ja nicht da. Die Quoren haben wir gesenkt. Der Negativkatalog wurde auch entschärft, aber das eigentlich Wesentliche, nämlich der sogenannte Abgabenvorbehalt, ist noch enthalten und der muss tatsächlich gekippt werden, zumal sowieso geregelt ist, dass, wenn Bürgerinnen und Bürger etwas zu Abgaben entscheiden wollen, sie einen Kostendeckungsvorschlag machen müssen. Das ist da auch vernünftig, aber im Grunde genommen zu untersagen, nur über die Höhe der Abgaben eine Entscheidung herbeizuführen, aber nicht, ob einen Abgabe erhoben wird, das halten wir für nicht mehr zeitgemäß.
Wir halten die 6-Wochen-Sperrfrist um den Kommunalwahltermin für völlig überholt. Es wäre eine Aufwertung der Kommunalwahl, wenn dort auch eine inhaltliche Frage zur Abstimmung gestellt werden könnte. Das würde sich sicherlich auch positiv auf die Wahlbeteiligung auswirken.
Wir müssen uns, das will ich abschließend formulieren, auch damit beschäftigen, wie wir die finanziellen Risiken von den Initiatoren eines Bürgerbegehrens und Bürgerentscheides nehmen. Bürgermeister, die solche Begehren beklagen, können die Kosten aus der Stadt- oder Gemeindekasse bezahlen. Das können die Initiatoren nicht. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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