Lockerung/Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber

RedenSabine BerningerAsyl-Migration

Zum Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/981 -


Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kanis, Ihre Rede vorhin und auch dass Sie jetzt dem Innenminister Beifall geklatscht haben, sehr geehrte Damen und Herren der SPD, ist typisch sozialdemokratisch.


(Beifall DIE LINKE)


Frau Kanis, Sie zählen erst die Probleme auf, Sie zählen erst die Risiken auf, ich will nur beispielsweise nennen Bürokratieaufwand, der hohe Kontrolldruck, die soziale Isolation, und dann begründen Sie, warum eine Regelung, die genau dieselben Dinge wieder hervorrufen wird bzw. nicht abschaffen wird, warum Sie dem zustimmen wollen. Im Regierungsprogramm der Sozialdemokraten hier in Thüringen stand zu lesen: „Die Residenzpflicht weiten wir auf ganz Thüringen aus.“ Da stand nicht, wenn wir mit der CDU regieren, dann müssen wir das irgendwie wieder zurücknehmen,


(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Woher wollen Sie das wissen?)


sondern da war es garantiert, dass Sie so handeln, „die Residenzpflicht weiten wir auf ganz Thüringen aus“. Als der Koalitionsvertrag abgeschlossen worden war, haben Sie davon gesprochen, dass Sie 80 Prozent Ihrer Inhalte und Forderungen umgesetzt haben; Flüchtlinge gehören wahrscheinlich zu Minderheiten für Sie und den 20 Prozent, die nicht so wichtig sind. Wenn Sie heute, wie auch schon im Ausschuss, den Antrag der FDP-Fraktion ablehnen, dann beherrschen eben solche Hardliner, wie Herr Fiedler oder Frau Holbe, Ihre Politik und dann diskreditieren Sie sich selber für die nächsten Jahre.


(Beifall DIE LINKE)


Anfang dieser Woche - das ist schon erwähnt worden - hat die Evangelische Kirche Mitteldeutschland noch einmal appelliert, dass die Residenzpflicht in Thüringen auf das ganze Gebiet des Freistaats ausgedehnt werden soll. Ich habe mich sehr gefreut über diesen Aufruf und auch über die vielen Menschen, die diesen Aufruf unterschrieben haben. Ich möchte mal Bodo Ramelow zitieren, der am Montag geäußert hat, das sei ein beachtenswerter Appell für das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit und jetzt zitiere ich wörtlich „ihn zurückzuweisen wäre ein Affront gegen die humanistische Tradition der SPD und gegen das christlich begründete Wertefundament der CDU; sich nicht nur christlich nennen, sondern auch christlich handeln“, so Bodo Ramelow am Montag,


(Beifall DIE LINKE)


„sei das Gebot der Stunde.“ Ich möchte diesen Appell noch mal erneuern. Handeln Sie christlich, handeln Sie humanistisch und weiten Sie die Residenzpflicht auf das Gebiet des Freistaats Thüringen aus. Es ist rechtlich möglich. Ich möchte auch noch mal auf die Anhörung im Ausschuss zu sprechen kommen. 13 von 17 Anzuhörenden unterstützen in ihren Stellungnahme die geforderte Ausweitung auf Thüringen. Die meisten davon äußerten sich auch zu dem dritten Punkt im FDP-Antrag, sie schrieben nämlich, dass die Residenzpflicht auf Thüringen ausgeweitet werden soll, solange nicht dieses Gesetz auf Bundesebene abgeschafft ist. 
Aber die Beschlussempfehlung aus dem Innenausschuss, die mit der Mehrheit von SPD und der CDU gefasst worden ist, die belegt, diese Anhörung war eine reine Farce, ein reines Schaulaufen. Die hätten wir uns eigentlich auch sparen können. Die hätten Sie mit Ihrer Mehrheit wegstimmen können. Die Argumente der Angehörten interessieren die Abgeordneten von CDU und SPD nicht.


(Beifall DIE LINKE)


Die interessieren Sie einen feuchten Kehricht, um es mal auf gut Deutsch zu sagen. Sie haben die parlamentarische Anhörung zur Farce vollkommen lassen und haben sich auch damit demokratisch erneut delegitimiert. Frau Holbe hat die neue Verordnung angepriesen eben. Diese Verordnung, ich habe es eingangs schon gesagt, die wird keine Bürokratie abbauen, die wird Verunsicherung bei den Flüchtlingen schüren, sie wird Polizisten verwirren. Sie haben selber eben, Herr Innenminister, noch einmal Beispiele angeführt, wo Bundesländer Regierungsbezirke zu Residenzpflichtgebieten benannt haben oder - wie in Bayern - Regierungsbezirk und angrenzende Landkreise. Das sind allesamt Gebiete, die größer sind als der Freistaat Thüringen, und Sie schaffen mit Ihrer neuen Verordnung - ich habe die Tabelle einmal mitgebracht, wo man hinkann, wenn man beispielsweise aus Eisenach kommt oder aus Jena - 21 unterschiedliche Residenzgebiete. Wie da noch jemand durchkommen soll, seien es die Ausländerbehörden, seien es die Polizeibeamten, die die Flüchtlinge kontrollieren, oder die Flüchtlinge selbst, das muss mir einmal jemand erklären. Ich kann es nicht verstehen.

Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit. So steht es in Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Der Staat würde handlungsunfähig, hat der Innenminister gerade argumentiert, wenn man die Residenzpflicht aufheben würde. Sind alle anderen Staaten, außer Deutschland, in Europa handlungsunfähig, Herr Minister? Ich glaube nicht, das hätte man in irgendeiner Zeitung einmal gelesen. Sie sprechen von dem Schwebezustand. Es sei nur ein kurzer, begrenzter Zeitraum, in dem die Flüchtlinge in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Im Falle von langjährig geduldeten Flüchtlingen sind es aber zum Teil acht, neun, zehn Jahre oder mehr, in denen sich diese Menschen nicht selbstbestimmt ohne Erlaubnis frei bewegen können.


Sie sagen - ich weiß jetzt nicht mehr, ob ich das korrekt zitiere -, aber Sie sagen, das Asylregime müsse funktionsfähig bleiben. Aus meiner Sicht haben Flüchtlinge ein Interesse daran, ihre Asylverfahren nicht hinauszuzögern. Flüchtlinge werden in ihre Post sehen, ob ein Brief vom Bundesamt da ist oder vom Anwalt. Denn wenn Flüchtlinge während des Asylverfahrens Post verzögern, dann sind Widerspruchsfristen ganz schnell einmal zu Ende. Flüchtlinge werden also nicht wochenlang verschwinden und die Post muss ihnen dann hinterher reisen, um sie während des Asylverfahrens wieder ausfindig zu machen. Das sind Scheinargumente, die Sie hier bringen. Auch Frau Holbe hat das vorhin angedeutet, dass die Verfahren verzögert würden. Die Ausweitung der Residenzpflicht heißt nicht, dass die Flüchtlinge nicht mehr verpflichtet sind, den Wohnsitz dort zu haben, wo es die Ämter sagen. Sie verwischen und verschleiern und tun so, als könnten die Flüchtlinge dann hingehen, wo sie hinwollen. Darum geht es nicht. Es geht um kurzzeitiges Sich-bewegen-Dürfen. Sie haben während der gesamten Debatte fadenscheinig argumentiert. Sie sagen, Sie hätten gar keine Regelungskompetenz. Länder wie Berlin und Brandenburg beweisen, dass es anders geht. Sie sagen, man dürfe laut Gesetz diese Residenzpflicht gar nicht auf alle Bezirke der Ausländerbehörden ausdehnen; „mehrere“ heiße schließlich nicht „alle“. Frau Holbe geht sogar so weit, das mit dem Saarland zu begründen. Vielleicht ist es auch rechtswidrig, dass im Saarland das Landesverwaltungsamt die Ausländerbehörde ist. Es steht schließlich auch nicht in dem Gesetz drin. Das müssen wir einmal prüfen. Ich will Ihnen ankündigen, dass wir das Thema nicht auf sich beruhen lassen werden. Ich habe bei der Landtagsverwaltung ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, nämlich zu der Frage, ob „mehrere“ auch „alle“ sein kann. Ich bin fest davon überzeugt, dass „mehrere“ durchaus „alle“ sein kann. Wir nehmen einmal 88 Landtagsabgeordnete, das sind ja mehrere. Wenn die alle da sind, sind „mehrere“ auch „alle“. Ich glaube, wir sind da logisch auf dem richtigen Weg. Wenn dieses Rechtsgutachten vorliegt, werden wir den Landtag wieder damit beschäftigen. Ich möchte schon einmal vorsichtshalber, falls die FDP es nicht tut, namentliche Abstimmung zu diesem Antrag beantragen.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien