Landtagswahlen im November 2019 und Haushaltspolitik ohne politische Legitimation?
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/5594
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, man kann das Thema ja sicherlich aus den verschiedenen partei- und koalitionspolitischen Perspektiven behandeln. Ich versuche, es mal eher aus der Perspektive zu behandeln, was gut für die Bürgerinnen und Bürger und gut für das Land Thüringen ist im Zuge von Landtagswahlen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Kowalleck, da scheint es so zu sein, egal was wir machen, es wird von Ihnen kritisiert und mit der größtmöglichen moralischen Keule wird auf uns eingeprügelt.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Aber das liegt doch nicht an uns!)
Deshalb versuche ich in der gegebenen Zeit, ein paar Argumente zu gewichten mit der Hoffnung, dass wir am Ende dieser Debatte vielleicht alle miteinander ein bisschen klüger sind, vielleicht der eine oder andere auch reifer.
Die letzte Landtagswahl, erinnern Sie sich, die fand am 12. September 2014 statt. Es ist also gar nicht so sehr die Frage, ob wir im November, im Oktober oder im September wählen. Wir haben damals im September gewählt, hatten eine längere Phase von Sondierungen und Koalitionsverhandlungen, wir hatten keinen Haushalt beschlossen, sondern es lagen irgendwie Eckpunkte vor. Sie wissen alle, der nächste Landeshaushalt wurde im Mai 2015 beschlossen, also ein Dreivierteljahr nach der Landtagswahl.
Nun ist wenig wahrscheinlich – das zeigen auch die Verhandlungen auf Bundesebene und die Bundeskoalition, im Übrigen auch die Urteile des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, die weiteren Druck auf die zeitliche Ebene des Verfahrens legen –, es ist also wenig wahrscheinlich, dass bei künftigen Landtagswahlen, im Zuge von künftigen Landtagswahlen die Anforderungen, die zeitlichen Anforderungen, eher geringer werden, sondern sie werden größer sein. Also sechs Monate und mehr sind wahrscheinlich. Deshalb ist es doch völlig legitim, zu überlegen, kann man mit der Haushaltsaufstellung und gegebenenfalls mit einem Beschluss im Jahr 2019 für das Jahr 2020 insofern Vorsorge treffen, dass es ab dem 01.01.2020 nicht nur eine vorläufige Haushaltsführung gilt, sondern dass der Landeshaushalt regulär bewirtschaftet werden kann,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
dass natürlich eine gegebenenfalls andere Koalition über einen Nachtragshaushalt auch noch ein Instrument hat, für das Jahr 2020 andere Prioritäten zu setzen, aber dass ansonsten alles seinen Gang geht, die Leute, die beim Land beschäftigt sind, ihr Geld bekommen, dass klar ist, in welchen Bereichen Personal neu eingestellt werden kann, dass Investitionen neu begonnen werden können und dass natürlich alle Fördermittel von der EU und vom Bund gezogen werden und ausgereicht werden können an freie Träger, an die Kommunen, dass also sozusagen das Land nicht darunter leidet, dass ein Wahljahr ist, sondern dass der Freistaat Thüringen und seine Kommunen und seine Bürger handlungsfähig sind.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Kowalleck, das muss doch auch im Interesse einer CDU-Fraktion liegen, ganz gleich wie die politische Konstellation nach 2019 sein möge.
Und weil Sie argumentieren, man würde unzulässig in die Rechte eines künftigen Landtags eingreifen, möchte ich mal im Verhältnis daran erinnern, es geht um den Übergang nach einer Wahl im darauffolgenden Jahr, wo wir ohnehin eigentlich verpflichtet sind, Haushaltsrecht für 2020 herzustellen. Deshalb ist die Idee, nur einen Einjahreshaushalt zu machen, damit also ein neuer Landtag alle Rechte hat, nämlich in den vier darauffolgenden Jahren entweder mit vier Einzelhaushalten oder mit zwei Doppelhaushalten seine Prioritäten zu setzen – gegebenenfalls mit einer neuen Koalition oder in der Fortsetzung der alten Koalition, was auch immer, aber der parlamentarische Wille würde in jedem Fall gewahrt werden. Man würde eben verhindern, dass wir monatelang hier überhaupt keine Haushaltslage hätten, was die Bürgerinnen und Bürger befriedigen würde. Das ist der Kerngedanke dieses Vorschlags, im Jahr 2019 noch einen Haushalt zu beschließen. Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihren Vorschlägen intensiv zu beteiligen und um Mehrheiten dafür zu werben. Dass dann Bürgerinnen und Bürger im Zuge einer Wahlentscheidung darüber befinden, was sie gut und was sie nicht gut finden, ist doch demokratischer Prozess und völlig legitim.
Also Herr Kowalleck, ich komme zum Schluss, ich bitte Sie einfach darum, bei mancher Kritik, die Sie bzw. Ihr Fraktionsvorsitzender geneigt sind, sofort zu äußern, auch mal das Ding von der anderen Seite zu betrachten und sich einfach mal die Frage zu stellen, ob unser Vorschlag gut für das Land ist. Vielleicht ist Ihre Kritik manchmal nur aus der Parteibrille legitimiert und vielleicht ist es manchmal gut, man nimmt auch mal einen zurück und sagt, Mensch, das ist gar nicht so schlecht für Thüringen, wenn wir im Jahr 2019 noch einen Haushalt haben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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