Landesrechtliche Umsetzung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes des Bundes

RedenDr. Karin KaschubaWissenschaft-Forschung

Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/5204

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte gleich eines hinzufügen: Aus unserer Sicht wäre es sehr gut gewesen, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen,


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


weil eine inhaltliche Beratung sowohl des Sofortberichts als auch des Anliegens des FDP-Antrags nur von Nutzen sein kann auch für den weiteren Fortgang von der Umsetzung und der Anpassung dann im Landesrecht. Insofern ist der Vorschlag von Herrn Staatssekretär, den Antrag abzulehnen - vielleicht kann sich das Parlament da anders entscheiden. Zwischen Regierung und Parlament kann es ab und zu auch mal Unstimmigkeiten geben in solchen Fragen, was ich aber nicht erwarte.


Ich will dazu sagen, Sie haben das im Bericht gesagt, wir wissen es seit vielen Jahren, dass wir in Thüringen, was die außeruniversitären Forschungseinrichtungen anbelangt, schon viele Schritte gegangen sind zu Globalhaushalten, zur Übertragbarkeit und zur Flexibilisierung der Mittel. Wir haben diese Anträge selbst auch positiv begleitet. Insofern brauche ich da nicht lange und breite Erörterungen zu machen, aber ich möchte mich noch mal insgesamt auf das Wissenschaftsfreiheitsgesetz des Bundes selbst beziehen, das tatsächlich viele Freiheiten eröffnet. In diesen acht schlanken Paragraphen werden viele Dinge freigemacht, die es in dem Umfang bisher nicht gab und den Einrichtungen auch viele Spielräume lassen.


Ich fange mal mit einem Punkt an, der besonders komplex ist. Wenn den Einrichtungen das Baurecht gegeben wird, aber mit den Standards, die die Bundesregierung selbst ansetzt für ihre Bauvorhaben, dann stehen da Fragen dahinter, was kosten denn diese Standards, sowohl was die energetischen als auch die architektonischen Baufragen anbelangt. Das sind interessante Fragestellungen. Das kann ich in einen Paragraphen gießen, aber die Mittel dafür müssen zur Verfügung gestellt werden. Das ist zum Beispiel so eine Frage, über die wir gern geredet hätten.


Was die Aufhebung des Besserstellungsverbots anbelangt: jeder von uns weiß das. Man bekommt keine Spitzenwissenschaftler mehr zum Nulltarif. Das weiß jeder. Dass die Aufhebung des Besserstellungsverbots einen Sinn ergibt in der Weise - das wissen wir auch alle -, aber in dem Bundesgesetz ist fixiert, dass die Einrichtungen dann die zusätzlichen Mittel aus der Drittmittelforschung bzw. über private Geldgeber generieren können. Das steht im Gesetz so drin in den Erläuterungen. Dort macht sich dann eine Frage auf, wo die gesellschaftliche Verantwortung für die Entwicklung von Forschung liegt, auch für angewandte Forschung. Wie funktioniert es dann im Zusammenhang - Sie haben das benannt - der Zusammenarbeit zwischen Forschung an den Hochschulen und Forschung in den einzelnen Einrichtungen. Welche Probleme treten auf? Da gibt es dann Problemstellungen. Deshalb bedauere ich das - ich sage es noch mal - außerordentlich, dass Sie keine Ausschussüberweisung wünschen. Weil ich glaube, das sind ernsthafte Probleme, die auch Menschen unmittelbar tangieren. Im Wissenschaftsfreiheitsgesetz im Text ist ja immer wieder formuliert, dass es auch um die Spitzenleute geht, wo dieses Besserstellungsverbot aufgehoben werden soll. Es steht zwar drin, auch die Mitarbeiter können davon partizipieren, auch dort kann man ausweichen und die Gehälter verändern oder die Entlohnung verändern, aber ausgenommen ist zum Beispiel schon der Verwaltungsbereich und der technische Bereich, also die bleiben da. Und jeder von uns weiß das auch, dass auch an den Wissenschaftseinrichtungen die Anzahl der prekären Beschäftigungsverhältnisse nicht klein ist, um nicht zu sagen, dass sie eher im großen Umfang existent sind. Da macht sich eine Frage auf. Ich schieße hier mich ein wenig aus der öffentlichen Verantwortung raus in den privatwirtschaftlichen Bereich, oder, die einen werden sagen, in den Wettbewerbsbereich, und kann dann nicht mehr beeinflussen, wie sich die Situation von jungen Wissenschaftlern dauerhaft entwickeln wird. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse heißt nicht nur wenig Geld, das heißt auch befristete Arbeitsverträge, wo ich auf lange Sicht nicht weiß, wo werde ich meinen Lebensmittelpunkt entwickeln können oder nicht. Das heißt also auch, wie kann ich Kulturangebote wahrnehmen oder nicht wahrnehmen.


Wer wissenschaftliche Leistungen vollbringen will, kann ja seinen Kopf nicht dauerhaft zwischen vier Wände einsperren, der muss ja ein bisschen geistige Flexibilität auch entwickeln können. Dafür braucht er auch Möglichkeiten der Mobilität und Ähnliches mehr. Insofern glaube ich, dass es hier Fragen gibt, die man wirklich ganz, ganz ernsthaft diskutieren muss. Man muss über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz reden. Wie können beide Gesetze miteinander korrespondieren, wie bringt man das auf den Weg, dass es für alle einen Sinn macht? Ist es wirklich richtig, in diesem offenen Prozess mit diesen acht Paragraphen zu sagen, Personalentwicklungspläne brauchen wir nicht mehr, Stellenpläne brauchen wir nicht mehr, wir handeln frei. Wir handeln frei in Bezug auf das einzelne Forschungsprojekt. Das ist für mich eine Frage, über die wir hätten reden können. Aber Sie wollen das nicht. Sie wollen das ja alles abwarten. Insofern, muss ich sagen, bedauere ich das. Wir werden das weiter thematisieren, die FDP sicher auch, wenn auch unter anderem Aspekt als wir. Wir werden dem Antrag so nicht zustimmen, wie er jetzt hier vorliegt, aber wir hätten gern eine Ausschussüberweisung gehabt,


(Beifall DIE LINKE)


um diese Fragestellungen diskutieren zu können und auch um darüber reden zu können, wie man Kooperation in der Forschungslandschaft entwickeln kann zwischen Hochschulen, außeruniversitären Einrichtungen, auch den wirtschaftsnahen. Herr Staatssekretär, an dieser Stelle will ich eins sagen: Sie haben noch mal auf die tollen Ausfinanzierungsmöglichkeiten im Land Thüringen hingewiesen. Wer heute Zeitung gelesen hat, liest …


(Zwischenruf aus dem Hause)


Sie können eine andere Meinung haben, Prof. Dicke hat diese Meinung. Aber ich glaube auch, dazu gehört nicht nur Geld, dazu gehört auch Kommunikationsfähigkeit, dazu gehört auch Demokratisierung an den Einrichtungen. Dieses Wissenschaftsfreiheitsgesetz garantiert das so noch nicht; im Landesrecht hätte man das sehr gut umsetzen können. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Vizepräsident Gentzel:


Eine Sekunde noch, Frau Abgeordnete, Sie haben von Ausschussüberweisung gesprochen, da muss ich nachfragen.



Abgeordnete Dr. Kaschuba, DIE LINKE:


Ja, ich würde das jetzt mal beantragen.



Vizepräsident Gentzel:


Ja, was wollen Sie beantragen?



Abgeordnete Dr. Kaschuba, DIE LINKE:


An den Ausschuss zu überweisen.



Vizepräsident Gentzel:


Die Fortsetzung des Sofortberichts im Ausschuss oder die Überweisung von II des Antrags an den Ausschuss?



Abgeordnete Dr. Kaschuba, DIE LINKE:


Ja, genau.



Vizepräsident Gentzel:


Das Letztere? Danke schön.



Abgeordnete Dr. Kaschuba, DIE LINKE:


Nein, auch die Fortberatung des …



Vizepräsident Gentzel:


Auch? Also beides?



Abgeordnete Dr. Kaschuba, DIE LINKE:


Beides.


Dateien