Landesportal „thueringen.de“ weiterentwickeln
Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/5030
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der ungehinderte Zugang bzw. die ungehinderte Zugänglichkeit zu Informationen öffentlicher Stellen in Thüringen ist ein Anliegen und auch ständiges Thema der Fraktion DIE LINKE. Erinnert sei an die Gesetzentwürfe der Fraktion zum Thema „Informationsfreiheit“ oder die Regelungsvorschläge zur Erleichterung des Zugangs zu Landtagsunterlagen und zur generellen Öffentlichkeit von Sitzungen der Landtagsgremien. Und dass wir das ernst meinen, meine Damen und Herren, das beweist DIE LINKE in Thüringen u.a. damit, dass wir ein Live Stream zu unserem Landesparteitag und durchaus kontroversen Diskussionen vor Kurzem aus Wurzbach gesendet haben und neuerdings seit Mitte November auch inhaltliche Debatten unserer Fraktionssitzungen per Live Stream in die ganze Welt übertragen.
(Beifall DIE LINKE)
Deshalb, meine Damen und Herren, unterstützt die Fraktion DIE LINKE auch grundsätzlich den Antrag der FDP-Fraktion für eine zentrale Internetplattform zur Recherche juristischer bzw. rechtlicher Informationen. Dabei müsste vermutlich auch in Thüringen nicht das Rad neu erfunden werden. Es gibt in Deutschland in verschiedenen Bundesländern, z.B. in Nordrhein-Westfalen, solche zentralen Justizportale, in die auch Gesetzes- und Rechtsprechungsdatenbanken integriert und die benutzerfreundlich ausgestaltet sind. Dieses zentrale Justizportal sollte nach Ansicht meiner Fraktion neben Gesetzen und Rechtsprechungen auch ein vollständiges Behördenverzeichnis, Zugänge zu verschiedenen Registern, aber vor allem auch eine Art Glossar bzw. Lexikon mit Informationen zu Begriffen, Strukturen, Verfahren usw. usf. enthalten. Durch solche ergänzenden Erläuterungen werden - so sehen wir es nämlich - die Nutzung und Verständlichkeit der Dokumente und Unterlagen, aber auch die Nachvollziehbarkeit des Behördenhandelns für bisher nicht „Eingeweihte“ erheblich erleichtert. Es gibt in Thüringen schon Rechtssprechungsdatenbanken, die auch über die Seiten verschiedener Gerichte Interessierten zugänglich sind und auch Entscheidungen von den Verwaltungsgerichten, Landgerichten usw. einschließen.
Eine sehr umfassende Datenbank mit Thüringer Landesrecht ist zum Beispiel über die Seiten des Thüringer Justizministeriums erreichbar. Auch die Veröffentlichung von Gerichtsterminen erfolgt zum Beispiel von Thüringer Landgerichten schon im Internet. Allerdings gibt es kein zentrales Zugangsportal. Außerdem sind die Suchfunktionen der einzelnen Seiten nicht sonderlich benutzerfreundlich gestaltet - der Herr Bergner nickt - man kann manchmal schon verzweifeln, wenn man etwas Bestimmtes sucht, selbst als Eingeweihte in juristische Prozesse. Hier besteht, da sind wir uns sicher alle einig, Nachbesserungsbedarf.
(Beifall FDP)
Unseres Erachtens sollte das zentrale Portal über alle thueringen.de-Seiten zugänglich sein. Wir meinen, die Rechtsprechungsdatenbank sollte noch ausgebaut werden. Wichtig ist unseres Erachtens, dabei sicherzustellen, dass auch kritische Gerichtsentscheidungen, die nicht der sogenannten vorherrschenden Meinung entsprechen, oder dass auch Vorlagebeschlüsse von Gerichten an den Verfassungsgerichtshof beispielsweise oder das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Normen in die Datenbank aufgenommen werden und für die Rechtsuchenden verfügbar sind.
Mit Verweis auf Entscheidungen in Parallelfällen oder auf laufende konkrete Normenkontrollverfahren könnten Betroffene Widersprüche und Klage vorbringen, aber auch Anträge auf Aussetzung des Verfahrens zur Verhinderung vorschneller Ablehnungen schneller erreichen. Für uns ist wichtig, dass die Datenbank bzw. die Dokumentensammlung möglichst vollständig ist und auch sehr zeitnah aktualisiert wird. Das ist natürlich nicht leicht und wir meinen, wenn eine solche Vollständigkeit aus noch zu benennenden und möglicherweise ja auch sehr nachvollziehbaren Gründen nicht möglich sein sollte, dann müsste ganz genau und eben nach außen transparent nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden, von wem und nach welchen Kriterien Gerichtsentscheidungen zur Veröffentlichung ausgesucht werden. Und für den Fall des Modells Unvollständigkeit, will ich es mal nennen, sollten die Interessierten die Möglichkeit erhalten, die Veröffentlichung bestimmter Gerichtsentscheidungen beantragen zu können.
Außerdem sollten unseres Erachtens die Geschäftsverteilungspläne der Thüringer Gerichte auf diesem zentralen Portal veröffentlicht werden. So würde nämlich für interessierte Rechtsuchende nachvollziehbar, wer in ihrer Rechtssache als der von Verfassungs wegen vorab zu bestimmende gesetzliche Richter handelt und wie die internen Arbeitsabläufe innerhalb des Gerichts strukturiert sind. Hinsichtlich der Veröffentlichung der Gerichtstafeln bzw. Verhandlungstermine und hinsichtlich der korrekten Anonymisierung beispielsweise von Urteils- bzw. Entscheidungstexten sowie anderer datenschutzrechtlicher Aspekte meinen wir, sollte der Thüringer Datenschutzbeauftragte mit der Sache vorsorglich befasst werden, damit uns dort keine datenschutzrechtlichen Fehler unterlaufen. Auch die Zugänglichkeit der Veröffentlichungen im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes, im Staatsanzeiger und weiteren Thüringer Bekanntmachungsblättern muss über das zentrale Justizportal verbessert werden. Im Fazit kann man sagen, das benutzerfreundliche Portal bedeutet für uns eine übersichtliche, barrierefreie Gestaltung, eine einfach zu bedienende Suchfunktion, die Einordnung der Informationen, zum Beispiel nach verschiedenen Themenrubriken, eine Neuigkeitsrubrik und die benutzerfreundliche Vernetzung bzw. Verlinkung mit rechtlichen und gerichtlichen Entscheidungen auch anderer Regelungs- und Entscheidungsebenen und Gerichtsstrukturen.
Meine Damen und Herren, klar muss auch sein, die Nutzung der Datenbank muss für die Nutzerinnen und Nutzer kosten- bzw. gebührenfrei sein. Denn nach Ansicht meiner Fraktion darf niemand durch finanzielle Hürden vom Informationszugang ausgeschlossen sein und das Justizportal muss so einfach und verständlich, wie gesagt barrierefrei in Nutzung und Informationsvermittlung, sein, weil in einem sozialen und demokratischen Rechtsstaat dürfen rechtliches und juristisches Wissen, dürfen Informationen über die Justiz, zum Beispiel ihr strukturelles Innenleben, kein Herrschaftswissen sein. Deswegen unterstützen wir prinzipiell diesen Antrag. Deswegen finden wir die öffentliche, möglichst umfassende und einfache Zugänglichkeit zu Informationen so wichtig. Mit so einem zentralen Justizinformationsportal könnte sich dann Thüringen auch umso besser sehen lassen auf justiz.de, dem Justizportal des Bundes und der Länder. Die Justiz wäre nicht mehr das sprichwörtliche Buch mit sieben Siegeln, als das sie von vielen Menschen nicht ganz zu Unrecht beargwöhnt wird. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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