Landesportal „thueringen.de“ weiterentwickeln 1/2

RedenSabine BerningerMedienGesellschaft-Demokratie

Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/5030


Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Dezember war die erste Beratung. Ich habe da geendet mit dem Satz: Die Justiz wäre nicht mehr das sprichwörtliche Buch mit sieben Siegeln, als dass sie von vielen Menschen nicht ganz zu unrecht beargwöhnt wird und meinte damit, wenn wir das Landesportal im Sinne der Vorstellung, die die FDP in einen Antrag geschrieben hat, verbessern.


Meine Damen und Herren, ein Rechts- bzw. Landesjustizportal, dass wirklich informativ und hilfreich ist für Rechts- oder Informationssuchende, eines - dass tatsächlich dazu beiträgt, dass Informationen zu Recht und Justiz kein Herrschafts- und Amtswissen bleiben. Ein solches Justizlandesportal muss nach Ansicht meiner Fraktion folgende Eckpunkte aufweisen. Es kann sein, dass Ihnen da manches bekannt vorkommt, weil manches habe ich so oder ähnlich schon im Dezember gesagt.


Es muss eine möglichst umfassende und aktuelle Datenbank zu rechtlichen Vorschriften bis hin zu Verwaltungsvorschriften und Richtlinien - nicht nur aus Thüringen - sondern auch bis hin zur europäischen Ebene enthalten. Es sollte eine möglichst umfassende und aktuelle Datenbank mit Urteilen Thüringer Gerichte inklusive auch weiterführender Urteile der Bundesgerichte in diesen Thüringer Fällen enthalten. Es muss umfassende und aktuelle Informationen zu allen Rechtsgebieten, z.B. Merkblätter der Thüringer Justiz, Unterhaltstabellen und dergleichen enthalten sowie die Gerichtstafeln mit den Terminen der Gerichte und die Geschäftsverteilungspläne der Gerichte. Die datenschutzrechtlichen Bedenken, die der Abgeordnete Scherer jetzt angesprochen hat, die er leider nicht im Ausschuss zur Diskussion angemeldet hat,


(Beifall FDP)


hatte ich, wenn ich mich richtig erinnere, zumindest erwähnt in meiner Rede in der ersten Lesung, dass wir uns da mit dem Datenschutzbeauftragten auseinandersetzen müssen. Das hätten wir im Justiz- und Verfassungsausschuss sehr gut tun können, sicherlich auch mit einem Herrn Dr. Hasse, der da Lust drauf gehabt hätte, glaube ich.


Das Angebot, welches wir meinen, das Landesportal - es müsste allen Rechtssuchenden, sowohl Beklagten als auch Klägerinnen, aber auch einfach nur Neugierigen zur Verfügung stehen. Das heißt auch, es muss benutzerfreundlich gestaltet und aufgebaut sein, es sollte über eine zentrale Eingangsseite, eben dieses Portal, erreichbar und barrierefrei sein. Es gibt schon Informationsangebote im Netz, aber eher verstreut, auch Angebote von Thüringer Gerichten und Justizbehörden, wie z.B. der Generalstaatsanwaltschaft, aber diese genügen den genannten Vorgaben eben leider nicht. Diese Kritik hatte ich während der ersten Lesung zum Antrag verbunden mit einer Reihe weiterer Vorschläge, von denen der Herr Bergner jetzt bedauert hat, dass wir die nicht auch im Ausschuss noch einmal eingebracht haben, hatte ich schon genannt.


Auch von anderen Rednerinnen wurden sowohl in der Debatte als auch im Ausschuss Defizite benannt bzw. Nachbesserungsbedarf attestiert. Insofern hätte eine Ausschussdiskussion mit greifbaren Ergebnissen auch wirklich Sinn gemacht und da muss ich Herrn Bergner einfach Recht geben, weil trotz der langen Beratungszeit kam es leider außer einigen Informationszusagen der Landesregierung eben nicht zu greifbaren Ergebnissen im Ausschuss. Die Landesregierung vertröstete längere Zeit mit dem Verweis auf die Aktivitäten einer Bund-Länder-Kommission - ebenfalls schon angesprochen -, um dann Mitte Mai auf Nachfrage mitzuteilen, dass eben noch nicht entschieden sei. Aber unseres Erachtens wäre es auch ohne das Ergebnis dieser Bund-Länder-Kommission möglich gewesen und das ist es noch, sich an das Thema zu machen, aber die Ausschussmitglieder waren auch sehr geduldig, muss ich sagen. Ein wichtiger Gesichtspunkt für Fragen der Aus- bzw. Umgestaltung eines Portals in Thüringen ist aus der Antwort des Landes Berlin zu entnehmen, die auf die gestattete Länderumfrage einging. Und diese Antwort bestätigt auch meinen Eindruck als Nutzerin des aktuellen Thüringer Angebotes.


Berlin gibt zu bedenken, wenn die Gerichte in eigener Regie und ohne weitere Koordination der inhaltlichen Gestaltung ihre Internetangebote betreuen, kann - Zitat - „der Umfang stark variieren“. Das bedeutet natürlich auch, dass es deutliche qualitative Unterschiede geben kann und die haben wir bei dem derzeitigen Thüringer Angebot. Ich habe heute auch noch einmal ein bisschen Zeit genutzt, um mir die Thüringer Angebote anzuschauen. Und da ist der Unterschied zwischen den einzelnen Gerichtsseiten, der ist zum Teil schon erheblich, wenn ich auf die Seite des Oberlandesgerichte gehe beispielsweise, von da aus komme ich zu allen Landsgerichten, Amtsgerichten, zur Fachgerichtsbarkeit etc. Es gibt diese Gerichtstafel für die Landgerichte und ein Amtsgericht, nämlich das aus Gera. Dort sind aktuell, im Moment sind es alle Julitermine, die dort veröffentlicht sind. Ich frage mich, warum sind nicht andere Amtsgerichte auch in der Lage, die Termine dort zu veröffentlichen.


Es gibt eine umfangreiche Entscheidungssammlung, ich meine 800 und ein paar zwanzig Entscheidungen sind beim OLG eingestellt und die kann man sich suchen nach aktuellen und auch nach Stichworten und da sind Stichwörter vorgegeben. Das finde ich auch sehr gut. Beispielsweise beim Oberverwaltungsgericht Thüringen ist es nämlich nicht so, dass muss man sich die Stichwörter selber ausdenken und dann schauen, was einem dann präsentiert wird, wenn ich zum Beispiel das Wort Verkehr eingebe oder Strafsache oder so. Das ist nicht so gut. Die Seiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit; die Verwaltungsgerichte Gera und Meiningen beispielsweise veröffentlichen Termine von Verhandlungen. Das Verwaltungsgericht Weimar leider nicht. Beim Verwaltungsgericht Weimar findet man aber etwas anderes, was ich ziemlich gut finde, nämlich dort sind die Erkenntnisquellenlisten veröffentlicht zu Herkunftsstaaten. Das finde ich sehr gut und vermisse es bei den anderen Verwaltungsgerichten. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist ziemlich schlecht im Internet. Da erfahre ich nur, wo sich das jeweilige Arbeitsgericht befindet, wann Sprechzeiten sind und vielleicht noch eine Wegbeschreibung, das weiß ich jetzt nicht mehr genau. Beim Finanzgericht beispielsweise ist der Verfahrensweg erklärt, dort gibt es den Link ebenso wie bei der Sozialgerichtsbarkeit mit häufig gestellten Fragen. Das finde ich gut. Das könnten andere Gerichte auch haben, weil es weiß ja nicht jeder Bürger und jede Bürgerin, wie funktioniert es, wie komme ich eigentlich zum Verwaltungsgericht oder welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Fall vor das Sozialgericht bringen zu können.


Die Homepage des Thüringer Justizministerium genügt im Übrigen auch nicht allen Anforderungen an Aktualität, die ich stellen würde. Dort kommt man zu fast allen Thüringer Gerichten, nicht jedoch zum Thüringer Verfassungsgerichtshof. Das ist bestimmt nur ein Versehen, denn ich kann es nicht verstehen. Dort sind Links, zum Beispiel der Link zu Soziale Dienste Bewährungshilfe oder der Link zur Jugendstation, nicht existent, da kommt eine Fehlermeldung, man kommt dort nicht hin. Und was die Schwerpunkte der Justizpolitik angeht, müsste man auch mal aktualisieren, dort ist in Bezug Sicherungsverwahrung immer noch von der Kooperation mit Burg die Rede.


Deswegen fänden wir es richtig, wenn es für Thüringen eine Koordinierungsebene bzw. die Erarbeitung einheitlicher Vorgaben gäbe, woran sich auch alle Gerichte orientieren könnten. Man kann ja auch voneinander abgucken, meines Erachtens ist das nicht schlimm.


Die meisten Länder - so das Bild nach Sichtung der Länderantworten - pflegen mit Blick auf Rechtsportale des Landes eine mehr oder weniger enge, Bayern wohl weniger enge Zusammenarbeit mit der privaten Juris GmbH. Eine solche Zusammenarbeit besteht ja für das vorhandene Thüringer Online-Angebot eben über die Seite des Thüringer Justizministeriums auch schon. Es sieht so aus, als ob die Vertragsbedingungen mit Juris und dem Staatsanzeiger-Verlag eine kostenlose Einbindung der Gesetzes- und Verordnungsblätter und des Staatsanzeigers und eben auch von Gerichtstafeln in das Juris-Konstrukt verhindern. Das lässt sich aus einer Zuschrift vom 17.05. und da aus den Äußerungen des Thüringer Justizministeriums im Justizausschuss am 12. Juni entnehmen. Deshalb wären zur Vervollständigung des Bildes auch Informationen zu den Vertragsbeziehungen mit Juris und dem Staatsanzeiger Verlag notwendig gewesen. Aber nach der langen Hängeparty zum Antrag und auch nach den Erfahrungen des Landtags hinsichtlich der eher gebremsten Auskunftsfreudigkeit der Landesregierung, wenn es um Verträge mit Privaten geht, war nicht mit einer Vertiefung der Diskussion zum Portal in dieser Hinsicht zu rechnen. Wir haben darauf verzichtet, im Ausschuss nachzufragen.


Zu klären wäre für Thüringen - zumindest wie es sich jetzt darstellt nach der Letterumfrage -, a) ob die mit Juris bestehende Vertragsbeziehung ausgebaut werden soll, ob damit das komplette Infoangebot einschließlich des Staatsanzeigers kostenfrei angeboten werden könnte oder b) ob Thüringen eine völlig eigenständige Lösung will wie Brandenburg, die auf einem eigenen System beruht und offensichtlich die Einbindung aller Informationskomponenten als kostenfreie Angebote erlaubt, bis hin zu Gerichtstafeln und Veröffentlichungen auf der Ebene des Staatsanzeigers. Hier gibt es natürlich eine Schattenseite, die Kostenfreiheit wird nämlich bei einem kommerziellen Anbieter durch dort ebenfalls vertriebene kostenpflichtige Angebote quersubventioniert sozusagen.


Meine Fraktion befürwortet klar eine eigenständige Variante. Allerdings müsste dann ein Modell gefunden werden ohne diese kommerzielle Schattenseite.


Der vorliegende Antrag hätte den Anstoß zum Auf- bzw. Ausbau eines Thüringer Rechtsportals geben können, kann er eigentlich immer noch. Im Ausschuss zumindest wurde die Chance leider nicht genutzt, weder von den Regierungsfraktionen noch von der Landesregierung. Stattdessen haben wir im Ausschuss viel gewartet, mehrmals die Debatte verschoben, Kostenargumente gehört, über Aufwand und Nutzen diskutiert.


Ich finde es schade, dass der Ausschuss mehrheitlich den Antrag zur Ablehnung empfohlen hat, obwohl man das Anliegen teilte, wie ein Mitglied der Regierungsfraktionen im Ausschuss extra noch betont hatte. Wir haben dann ein wenig resigniert und haben auch nicht versucht, Herr Bergner, den Antrag noch zu ergänzen, da wir um die Sinnlosigkeit eines solchen Versuchs wussten.


Wir werden aber dem Antrag so, wie er ist, zustimmen, obwohl uns natürlich auch hier die Mehrheitsverhältnisse bewusst sind. Ich kann nur hoffen, dass das Justizministerium oder auch dass die Staatskanzlei die eine oder andere Anregung aus dieser Debatte aufnimmt und auch ohne Parlamentsbeschluss tätig wird und den Zugang zu Informationen in der Thüringer Justiz nach und nach verbessert. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.


(Beifall DIE LINKE, FDP)


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