Länderzuständigkeit und Vergleichbarkeit von Bildungswegen und Abschlüssen im deutschen Bildungssystem

RedenMichaele SojkaBildung

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 5/2741 -


Also Herr Mohring, das ist schon pikant, was Sie hier vortragen. Nicht nur dass in der Öffentlichkeit zwei miteinander koalierende Landesvorsitzende völlig gegensätzliche Positionen vertreten -


(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das war nicht Herr Mohring.)


Oh Entschuldigung, jetzt habe ich Sie auch noch verwechselt. Ich meine natürlich Dr. Voigt. Ja, das ist ein Freud’scher Fehler, da muss ich echt mal darüber nachdenken und Sie sicherlich auch.


(Heiterkeit im Hause)


Das ist, wie gesagt, pikant, dass zwei Landesvorsitzende so völlig gegensätzliche Positionen vertreten. Noch schärfer: Das eine ist, die Ministerpräsidentin der CDU, die die Bundesministerin der gleichen Partei zurückweist mit der Bemerkung, dass sie eine Auffassung vertrete, die „anzüglich und extrem entbehrlich“ sei, gleichzeitig ist der Vertreter dieser Ministerpräsidentin, also der Vizeministerpräsident, der der SPD angehört, der Frau Schavan den Rücken stärkt und Sie sogar zu einer Gesetzesinitiative auffordert. Da macht es ja richtig fast keinen Spaß mehr, in der Opposition zu sein. Das ist ja überhaupt gar nicht mehr zu toppen, Herr Mohring.


(Zwischenruf Matschie, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Sie sind jetzt verwirrt, geben Sie es zu.)


Na klar, über Ihre Regierung kann man nur noch verwirrt sein. Das verwirrt Sie jetzt vielleicht, aber eigentlich ist es doch nicht wirklich verwunderlich.


(Beifall DIE LINKE)


Nun könnte man ja denken, dass es sich um innerparteiliche Zänkereien in der CDU handelt, also Hahnenkämpfe oder Zickenkrieg - wenn es Frauen wären. Aber da kommt es noch darauf an, in welcher Ebene die handelnden Personen spielen. Frau Schavan hat als Länderministerin noch ganz anders geredet, zum Beispiel so wie Herr Mohring jetzt und ich zitiere jetzt mal ganz einfach. Der Herr Mohring hat bei einem Treffen der ostdeutschen Fraktionsvorsitzenden seiner Partei gesagt: „Es besteht Konsens darüber, dass die Länderzuständigkeit im Bereich der Schulpolitik ungeschmälert erhalten bleiben muss.“ Wie gesagt, Frau Schavan hat so auch noch gesprochen, als sie Länderministerin war, aber ein junger emporsteigender MdB der CDU in Thüringen, der Herr Schipanski, der lässt sich zitieren - übrigens im gleichen Pressespiegel auf der gleichen Seite, das ist immer so schön nett -: „Aus Angst, an Einfluss zu verlieren, verweigern die Länder einen guten Ansatz.“ Und er sagte, die Politik müsse etwas gegen das fatale Auseinandertriften der Schulsysteme in den Ländern tun. Also ich würde ja empfehlen, Sie machen mal wirklich einen Parteitag zu dem Thema und versuchen,

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Machen wir auch.)


Ihre Position dazu zu stärken. Die FDP hat ihren Parteitag oder zumindest die Entscheidung dazu ja schon auf den Herbst vertagt. Nun genug der Zitate. DIE LINKE ist für die Aufhebung des Kooperationsverbots in der Bildung, denn es war von Anfang an ein fauler politischer Kompromiss der Bundesregierung und das muss dringlich geändert werden. Würde es Volksentscheide auf Bundesebene geben, dann wäre dieser Kompromiss überhaupt nicht in diesem Kuhhandel zwischen irgendwelchen Positionen zustande gekommen. Der Bildungsföderalismus - und das wissen Sie hier alle in diesem Raum - hat überhaupt keinen Rückhalt in der Bevölkerung. Mehr als 80 Prozent sehen Nachteile gerade für das Schulsystem. Aber auch die Hochschulen sind von dem Kooperationsverbot der Föderalismusreform II stark betroffen, insbesondere die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau ist weggefallen und die Bildungsplanung wird auch nicht mehr auf Bundesebene realisiert. DIE LINKE unterstützt deshalb ausdrücklich die Förderung der Hochschulrektorenkonferenz, dass Ausgaben für Bildung, Wissenschaft und Forschung künftig als investive Aufgaben zu behandeln sind, also als Zukunftsinvestitionen. Deswegen hat DIE LINKE im Bundestag unter Antrag Drucksache 17/11 eine Änderung des Grundgesetzes eingebracht, um das Recht auf Bildung zu verankern, die Gebührenfreiheit von Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen verlässlich zu sichern und die Bildungsfinanzierung in Deutschland auf eine neue Grundlage zu stellen. Zudem muss Bildung grundgesetzlich als Gemeinschaftsaufgabe beschrieben werden, die es dem Bund und den Ländern gemeinsam ermöglicht, auch gemeinsame Programme zur besseren Finanzierung einer chancengerechten Bildung aufzuerlegen. Also, Herr Mohring, klären Sie das in Ihrer Fraktion, oder Dr. Voigt, egal wer von Ihnen beiden, und dann haben wir auch die Mehrheit für eine Grundgesetzänderung. Sollte das doch nicht reichen, dann machen wir einen Volksentscheid dazu.


(Beifall DIE LINKE)

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