Künftiger Status des Bürgermeisters von Oberhof
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/3928
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst möchte ich darauf verweisen, dass der geschäftsführende Beamte, der in Oberhof im Zusammenhang mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister eingesetzt werden muss, schon seit 1994 vakant ist. Seit 1994 regelt die Kommunalordnung, dass die Gemeinden nach § 33 einen solchen Beamten beschäftigen müssen. Es fragt sich, warum die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, Herr Luther, da bisher versagt hat. Er gehört der CDU an. Der macht übrigens die Rechtsaufsicht nach politischer Interessenlage, nämlich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln hat er zum Beispiel im Fall Benshausen sogar im Rahmen einer Ersatzvornahme eine Straßenausbaubeitragssatzung durchgedrückt.
(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Die haben sich die Benshauser erklagt, das war völlig daneben.)
Es fragt sich, warum da differenziert wird. Das Zweite: Da waren Bürokraten am Werk im Landesverwaltungsamt und Innenministerium. Denen empfehle ich ein Praktikum in Oberhof, damit sie mitbekommen, was so ein Bürgermeister zu tun hat. Es geht nicht, die Kleinteiligkeit bei den Gemeindestrukturen zu sichern und gleichzeitig einen ehrenamtlichen Bürgermeister fortzuschreiben, wir sind für eine „große“ Lösung. Wir haben Suhl, Zella-Mehlis, Benshausen und Oberhof in die Diskussion gebracht. das wäre eine vernünftige Struktur.
(Beifall DIE LINKE)
In dem Zusammenhang kann man dann auch regeln, dass Oberhof nur noch einen ehrenamtlichen Bürgermeister hat oder ein hauptamtlicher Beigeordneter die Geschicke dort oben führt. Das ist alles möglich, aber das verweigern Sie.
Dateien
- re507504
PDF-Datei (58 KB)
