Kooperationsverbot abschaffen - Bundesmittel für Hochschulentwicklung zugänglich machen
Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/7156
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, wir haben uns mit dem Thema Kooperationsverbot hier bereits beschäftigt, genauso wie sich der Deutsche Bundestag mit diesem Thema in der letzten Legislaturperiode beschäftigt hat und andere Landesparlamente ebenfalls. Unsere Fraktion hat einen Antrag in der Drucksache 17/119 eingebracht, in dem es unter anderem um die Aufhebung des Kooperationsverbots ging, und in Punkt 11 - das möchte ich zitieren - wurde gefordert: „eine Änderung des Grundgesetzes auf den Weg zu bringen, um das Recht auf Bildung zu verankern, die Gebührenfreiheit von Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen verlässlich zu sichern und die Bildungsfinanzierung in Deutschland auf eine neue Grundlage zu stellen. Zudem muss Bildung grundsätzlich als Gemeinschaftsaufgabe beschrieben werden, die es Bund und Ländern ermöglicht, gemeinsame Programme zur Finanzierung besserer Bildung aufzulegen“. Dieser Antrag wurde selbstverständlich von den Fraktionen von CDU, CSU und FDP abgelehnt. Das will ich hier feststellen. Ähnlich lautende Anträge wie unserer mit viel mehr Punkten, als ich sie hier vortragen möchte, haben die Fraktion der SPD und die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht. Sie wurden ebenfalls abgelehnt. Allerdings muss man an dieser Stelle ja sagen, dass die damalige Bildungsministerin, Frau Schavan, darauf aufmerksam gemacht hat, dass eine Aufhebung des Kooperationsverbots dringend erforderlich sei. Ich habe hier den Eindruck, dass die FDP-Fraktion mit ihrer Forderung, die vom Grunde her durchaus richtig und verständlich ist, aber was man der Einbringung des Antrags schon entnehmen konnte, sich hauptsächlich auf den Bereich der Hochschulen kapriziert. Dort hat natürlich der Bund als Hilfsinstrumente einiges aufgelegt: den HSP 2020, die Exzellenzinitiative. Es gab jetzt Aussagen zur gemeinsamen Finanzierung auch im Bereich des Hochschulbaus. Aber das löst vom Grunde her das Problem nicht. Ich hoffe, dass das Herr Dr. Matschie, Herr Matschie, Entschuldigung, Herr Minister Matschie uns hier noch einige Aussagen dazu vortragen wird, wie seine Positionierung ist, und ich hoffe, das gelingt ihm heute gut. Wir hatten im Februarplenum 2011 einen ähnlichen Antrag von den GRÜNEN zur Aufhebung des Kooperationsverbots.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist wahr.)
Der fand damals auch die Unterstützung der FDP und unserer Fraktion, aber er wurde mit der Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt. Ich muss sagen, das ist alles ein wenig verwirrend, wenn man auf unterschiedlichen parlamentarischen Ebenen unterschiedlich zur Aufhebung des Kooperationsverbots stimmt.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Dort wäre mehr Abstimmung notwendig, so will ich das mal sagen, und nicht je nach dem, auf welcher Seite man sitzt, ob man regiert oder in der Opposition ist, sein Abstimmungsverhalten orientiert. Das wäre schon wünschenswert, dass es da zu koordinierendem Verhalten kommt.
Ich will noch darauf aufmerksam machen, dass insbesondere die, was den Bereich der Hochschulen anbelangt, weil die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau weggefallen ist und die Bildungsplanung insgesamt nicht mehr auf Bundesebene realisiert wird. Es werden zwar noch 30 Prozent der bisherigen Gemeinschaftsaufgabe zur Verfügung gestellt, aber vorrangig zur Forschungsförderung und zur Realisierung von Exzellenzclustern. Die Rahmengesetzgebung des Bundes im Hochschulbereich ist entfallen. Alle Regelungsbereiche liegen in den Kompetenzen der Länder. Ich will noch darauf aufmerksam machen, dass auch die Abschlüsse und der Zugang zu den Hochschulen durch diese Länderhoheit extrem behindert sind und auch nicht vergleichbar sind in jedem Falle. Das halte ich in Anbetracht der Internationalisierung von Bildung schon für unterirdisch, so will ich das mal sagen, dass es diese Vergleichbarkeit nicht gibt. Die müsste schon wenigstens in einem Land möglich sein. Das gleiche betrifft die Möglichkeit der Zusammenarbeit bei der Förderung von überregional bedeutsamen Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen. Das kann alleine am Veto eines einzigen Landes scheitern. Da können Sie sich natürlich vorstellen, dass die, die gut positioniert sind, auch in Exzellenzclustern, sich schon genau überlegen, wo sie ihr Veto einlegen und wo nicht.
An dieser Stelle, was den gesamten Bildungsbereich betrifft, kann man sagen, dass die föderale Struktur Ländern sowohl Vorsprünge erlaubt in bestimmten Bereichen und dass die reichen Bundesländer doch ein wenig mehr Möglichkeiten haben als die anderen. Die Hochschulpakte lösen das Problem auch nicht mit einer hälftigen Finanzierung. Wir würden diesen Antrag der FDP schon sehr unterstützen wollen, wenn wir wüssten, dass sich die FDP nicht nur auf den Hochschulbereich bezieht,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
sondern den gesamten Bildungsbereich mit einbezieht. Das wird sehr abhängig sein von der Diskussion, die wir hier führen. Wir halten den Föderalismus in der Bildung und im Bildungswesen für die völlig falsche Weichenstellung. Eigentlich ist es eine Fortsetzung der Kleinstaaterei. Landesregierungen halten dort offensichtlich an ihrer Kompetenz fest, damit sie eine haben.
(Beifall DIE LINKE)
Wir werden uns sehr genau überlegen, ob wir Ihrem Antrag zustimmen oder nicht und hoffen, dass die FDP-Fraktion den gesamten Bereich der Bildung gemeint hat. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Barth, FPD: Wenn man plötzlich selber in die Regierung will.)
Bitte? Na da kommen Sie nicht hin, das ist das Problem hier in Thüringen.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Nein, Sie.)
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