Kommunen in Thüringen

RedenFrank KuschelKommunales

Zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/7736


Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, also Frau Holbe hat hier mit einer Leidenschaft zu diesem Thema gesprochen,


(Zwischenruf Dr. Voß, Finanzminister: Genau.)


ich hatte zu kämpfen und das soll was heißen, denn mich interessiert das Thema, aber es spricht eben auch dafür, in welcher Qualität die Landesregierung hier eine Große Anfrage einer Fraktion beantwortet hat. Dazu will ich etwas sagen und dann zu einigen Anmerkungen in der Debatte. In vielen Antworten verweist die Landesregierung darauf, dass hier keine Angaben vorliegen. Das ist insofern entscheidend, weil ich ohne Informationen natürlich meine Konzepte nicht zielgenau und zielorientiert ausgestalten kann. Ganz bewusst ist definiert, dass die Landesregierung für die Beantwortung einer solchen Großen Anfrage sechs Monate Zeit hat. Das heißt, wenn es tatsächlich so ist, dass über einzelne Dinge die Landesregierung keine Angaben vorrätig hat, dann ist aber ein Zeitraum von sechs Monaten durchaus geeignet, mit einem vertretbaren Aufwand diese Informationen beizuziehen. Sie können sich sicher sein - zumindest ist das in unserer Fraktion so, egal ob bei Mündlichen, Kleinen oder Großen Anfragen, wir recherchieren vorher, und wir haben bei manchen Anfragen wahrscheinlich mehr Informationen als Sie.


(Zwischenruf Carius, Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr: Warum fragt Ihr dann noch?)


Wir verfügen aber nicht über einen Apparat wie Sie.


(Zwischenruf Dr. Voß, Finanzminister: Dann hättet Ihr ja gar nicht fragen brauchen.)


Von daher spricht natürlich diese Antwort auch darüber, welchen Umgang Sie mit dem Parlament hier pflegen. Offenbar nehmen Sie das alles nicht so ernst. Dagegen verwahren wir uns.


Meine Damen und Herren, es ist auch für den Außenstehenden lektüreunfreundlich, wenn in einigen Antworten nur Quellenverweise auf Antworten auf Kleine Anfragen mit Drucksachennummern erfolgt. Eigentlich muss eine Antwort auf so eine Große Anfrage so formuliert sein, dass ein Außenstehender das auch nachvollziehen kann.


Zusammenfassend möchte ich schon mal vorweg formulieren und zur Einschätzung kommen: Die Antwort auf unsere Große Anfrage ist ein Zeugnis für den Stillstand in zentralen kommunalpolitischen Fragen, insbesondere was die Entwicklung des Kommunalrechts betrifft, aber auch die Mitwirkungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern. Und in Fragen der Funktional- und Verwaltungsreform, da bin ich insbesondere Frau Holbe dankbar, dass sie hier deutlich formuliert hat, welche Ziele die CDU hier verfolgt, nämlich alles so zu belassen, wie es derzeit ist.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Hey hat gefragt, warum wir eigentlich diese Große Anfrage gestellt haben zu diesem Zeitpunkt. Herr Hey, Sie haben ein bisschen Ihre Fähigkeiten kleingeredet. Es wäre ein Armutszeugnis für Sie, wenn Sie zunächst mich hören müssen, um selbst zu wissen, was Sie sagen wollen.


(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Sie sind mein Input.)


Sie sind da sicherlich in der Lage, sich selbst ein Urteil zu bilden. Aber Sie haben sich ja noch zwei Minuten aufgehoben. Ob das natürlich langt, sich dann noch mal mit meinen Aussagen auseinanderzusetzen, da habe ich also eher Zweifel, sondern Sie haben diszipliniert, wie man Sie kennt, hier einen Auftrag für Ihre Fraktion abgearbeitet, haben sich wie immer unwohl gefühlt, weil Sie eben im Rahmen der Koalition Positionen vertreten müssen, von deren Richtigkeit Sie selbst nicht überzeugt sind. Da kann ich schon ein wenig mitfühlen.


Der eigentliche Anlass hat mehrere Säulen. Wir begehen in diesem Jahr 20 Jahre Thüringer Kommunalordnung. Das hat in der Öffentlichkeit noch nicht so eine große Rolle gespielt. Aber 20 Jahre Thüringer Kommunalordnung bietet sich natürlich an, um einen Blick auf eine Bilanz zu werfen und auch auf einige Aspekte der Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Kommunalrechts hinzuweisen. Und jede Frage - wissen Sie ja - ist natürlich auch eine Thematisierung von Problemlagen in der Öffentlichkeit. Damit können Sie natürlich aus den Fragen auch erkennen, wo für uns die Entwicklung hingehen muss. Wir haben parallel ein Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht unter dem Arbeitstitel „Demokratisierung der Kommunalpolitik“ und daraus können Sie eigentlich entnehmen, in welche Richtung wir das Kommunalrecht entwickelt haben wollen. Der Gesetzentwurf liegt zurzeit im Innenausschuss. Bedauerlicherweise haben CDU und SPD nicht den Mut, eine mündliche Anhörung zu ermöglichen; es wird nur eine schriftliche Anhörung geben. Aber gerade bei so einem Komplex wie die Kommunalpolitik bietet es sich natürlich an, mit den Anzuhörenden in einen Dialog zu treten. Das geht nur im Rahmen einer mündlichen Anhörung und einer öffentlichen Anhörung und nicht im Rahmen einer schriftlichen Anhörung. Also da hätte ich mir gerade auch wieder von der SPD etwas mehr Mut gewünscht.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich hat unsere Große Anfrage auch etwas mit den bevorstehenden Kommunalwahlen zu tun, weil natürlich auch die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker und alle die Kandidaten, die wir jetzt haben, durchaus ein Anrecht darauf haben, zu wissen, wie denkt diese Landesregierung über die Verfasstheit der Kommunen und wo sieht sie Defizite, weil aus den Defiziten heraus man ableiten kann, was sich möglicherweise in den nächsten Monaten und Jahren noch mal in der Debatte befindet und wo dann entsprechend eine Anpassung des Kommunalrechts, des Systems der Kommunalfinanzen und auch der Möglichkeiten der direkten Mitbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern, also wo da Veränderungen vorgenommen werden sollten.


Frau Holbe hat hier wieder das Gespenst an die Wand gemalt, die Linke will anonymisierte Großstrukturen bei den Gemeinden. Mit dem Vorwurf müssen wir leben. Aber wie Frau Holbe heute auf die Aussage kommt, dass die Linke angeblich Gemeinden mit 12.000 Einwohnern fordert, das wird ihr Geheimnis bleiben. Da hat sie die Autorenschaft wahrscheinlich verwechselt, weil die 12.000 sind in dem Bericht der Expertenkommission benannt worden als mögliche Größe.


(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Ja, genau.)


(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Staatskanzlei.)


Ich möchte das nur richtigstellen auch für die Öffentlichkeit. Die Fraktion DIE LINKE hat formuliert, wir haben eine Orientierungsgröße von 5.000 Einwohnern für eine Gemeinde, wobei wir noch nicht am Ende sind, ob das heute 5.000 sein sollen oder im Jahr 2030. Wenn ich im Jahr 2030 eine Orientierungsgröße von 5.000 haben will, da brauche ich heute 6.500 bis 7.000. Und Orientierungsgröße heißt für uns flexibel. Wenn eine abundante Gemeinde, die also keinerlei Landeszuweisung bekommt, mit weniger als 5.000 Einwohnern eine so günstige Finanzausstattung hat, dann gibt es überhaupt keine Notwendigkeit, die in irgendeiner Art und Weise zwangsweise neu zu ordnen, weil die belasten das Land nicht. Im Gegenteil, die abundanten Gemeinden bezahlen die sogenannte Reichensteuer, damit funktioniert auch Solidarität in umgekehrter Richtung. Doch dort werden wir nicht eingreifen. Deswegen, eine flexibilisierte Größe, und auch, was die Verwaltungsgemeinschaften betrifft, möchte ich noch einmal sagen, wir wollen ab 2019 die Verwaltungsgemeinschaften als Auslaufmodell. Aber Auslaufmodell heißt, überall dort, wo Bürgerinnen und Bürger mit dieser Struktur einverstanden sind, soll sie beibehalten werden. Aber wir haben viele Hinweise, dass in einem Teil der Verwaltungsgemeinschaften „Sand im Getriebe“ ist, dass das Verhältnis zwischen Verwaltungsgemeinschaften und Mitgliedsgemeinden nicht mehr in dem Maße funktioniert wie vor Jahren. Deshalb sagen wir, Verwaltungsgemeinschaften als Auslaufmodell. Aber nicht in einer Schaltsekunde werden alle Verwaltungsgemeinschaften in eine Einheitsgemeinde umgewandelt, sondern es bleibt ein flexibler Übergang. Wenn Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Bürgerentscheids sagen, wir sind mit der Verwaltungsgemeinschaft und deren Arbeit einverstanden, dann sollten wir und als Gesetzgeber auch zurückhalten und dort keine Strukturveränderung nur vom Grundsatz her vornehmen. Meine Damen und Herren, Frau Holbe und auch Kolleginnen und Kollegen in der CDU, auch wir sind für die Freiwilligkeit bei der Gemeindeneugliederung. Aber Freiwilligkeit setzt eine klare Zielorientierung voraus. Und das fehlt. Und Herr Adams hat gesagt, die Kommunalordnung würde da zurzeit etwas sehr schwammig sein, was die Zielvorgaben betrifft. Das ist bedauerlicherweise nicht so. Die Vorgaben der Kommunalordnung sind eineindeutig. Und viele Gemeinden nutzen das. Nur, wir wissen, sie sind nicht mehr zeitgemäß. Das ist das Problem. Wir haben eine eindeutige Regelung in der Kommunalordnung, 3.000 Einwohner, ab der Grenze kann ein hauptamtlicher Bürgermeister aktiv sein und diese Gemeinde muss keiner Verwaltungsgemeinschaft mehr angehören. Für die Verwaltungsgemeinschaften haben wir überhaupt keine Mindestgröße mehr. Das führt dazu, dass ein Teil der Verwaltungsgemeinschaften sogar unter der früheren Mindestgröße von 5.000 abgerutscht sind. Da müssen wir noch einmal sagen, uns geht es um Leistungsfähigkeit. Und wenn hier dann thematisiert wird, dass Gemeindegröße und Grad der demokratischen Ausgestaltung in einem kausalen Zusammenhang stehen, dann haben wir andere Erfahrungen. Weil, demokratische Mitgestaltung setzt auch Leistungskraft der Gemeinde voraus. Wir haben ja mit Blick jetzt auf den Sonntag eine Entwicklung, die sollte uns alle nachdenklich machen. In über 200 Gemeinden findet eine Mehrheitswahl statt, weil entweder, das sind 14 Gemeinden, gar kein Wahlvorschlag da ist oder nur noch ein Wahlvorschlag. Aber was ist das für eine Art von Demokratie, wenn ich keine Auswahl mehr habe, außer wieder Ja oder Nein. Das hatten wir schon einmal. Das heißt, das hat aber etwas mit Leistungsfähigkeit zu tun. Und ich erlebe immer wieder, dass mir Bürgerinnen und Bürger, die wir ansprechen, mach mit in der Kommune, sagen, ich habe doch über nichts mehr zu entscheiden. Und wenn ich über nichts mehr zu entscheiden habe, was soll ich denn da mitmachen? Das heißt, wir haben auch eine Verantwortung, die Gemeinden in eine Lage zu versetzen, dass Entscheidungen wirklich getroffen werden können. Und dort, wo Entscheidungskorridore da sind, da machen auch Menschen mit. Das ist meine und auch unsere Überzeugung. Deswegen hat Gemeindestruktur auch etwas mit der weiteren Ausgestaltung von kommunaler Demokratie zu tun. 600 Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern in Thüringen ist dauerhaft eben auch ein demokratisches Problem, nicht nur ein Problem der Leistungsfähigkeit. Und wenn wir die Gemeinden fit machen wollen für die Herausforderungen, dann geht das nicht in dieser Struktur, wo ich maximal also 1.000 Einwohner habe und zwei Drittel der Gemeinden in dieser Gemeindegröße sind.


Meine Damen und Herren, Frau Holbe hat auch gesagt, die Steuereinnahmen der Gemeinden sind gestiegen. Das ist richtig. Aber wir müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass die kommunale Steuerquote in Thüringen immer noch unter 25 Prozent liegt. Also nicht einmal ein Viertel der Ausgaben der Gemeinden können sie durch eigene Steuereinnahmen abdecken. Damit sind wir Schlusslicht in den Flächenländern, Schlusslicht. Die sind zwar gestiegen, aber im Vergleich zu den Aufgaben und im Vergleich zu anderen Bundesländern bleiben wir zurück. Und deswegen müssen wir ein hohes Interesse haben, dass die Steuerkraft der Gemeinden steigt, weil die Steuerstärke die Gemeinden sind. Um so weniger müssen wir über den Finanzausgleich entsprechend ausgleichend wirken, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und jedes Hilfspaket, das wir auf den Weg bringen, ist auch klar, ist ein Eingeständnis, dass das eigentliche System des Ausgleichs, des vertikalen und horizontalen Finanzausgleichs, versagt oder Schwächen hat. Deswegen kann es keine Dauerlösung sein, dass wir immer wieder Hilfspakete auf den Weg bringen. Sondern das kann einmal in einer Ausnahmesituation sein, als Übergang. Und das haben wir gesagt, wir halten deshalb eine Veränderung des Finanzausgleichsgesetzes für unabdingbar. Meine Damen und Herren, auch der Vergleich der Investitionsquoten zwischen den einzelnen Bundesländern ist zumindest problematisch, weil ich den Aufgaben- und Zuständigkeitskatalog der Gemeinden und Landkreise berücksichtigen muss. Der ist unterschiedlich ausgeprägt in den Bundesländern. Der Finanzminister wird das wissen, weil er in verschiedenen Bundesländern tätig war. Er ist unterschiedlich ausgeprägt. Zum Beispiel ist es in den Bundesländern völlig unterschiedlich, was die Größenordnung der Gemeindestraßen betrifft. Wir haben Bundesländer, da sind die Gemeindestraßen von den laufenden Kilometern her viel geringer pro Einwohner als beispielsweise in Thüringen. Da ist klar, wenn ich den Gemeinden mehr Einrichtungen zur Bewirtschaftung übertrage, dass sie dann mehr Mittel für Investitionen benötigen. Insofern kann der bloße Vergleich der Investitionsquote ein Zerrbild erzeugen und ist nicht sachgerecht, sondern ich muss den Aufgabenkatalog daneben legen und nur dann kann ich eine objektive Bewertung vornehmen. Deswegen halten wir das für nicht ganz sachgerecht, wenn das hier so gemacht wird, dass mein einfach die Pro-Kopf-Investitionsquoten entsprechend vergleicht.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch eine Anmerkung zum Kulturlastenausgleich. Der wurde von mehreren Rednern als gut benannt, machen wir auch. Wir müssen aber auf Folgendes aufpassen: Wir haben Informationen aus einigen Städten, die den Kulturlastenausgleich bekommen, zum Beispiel aus Arnstadt, da bin ich selbst Stadtrat, dass die dortigen Stadtverwaltungen den Kulturlastenausgleich zum Anlass nehmen, ihre eigenen Kulturausgaben genau um diesen Betrag zu kürzen, der aus dem Kulturlastenausgleich zufließt. Damit haben wir für die Kultur vor Ort überhaupt nichts gekonnt. Das heißt, wir brauchen dann eine Regelung, wenn wir den Gemeinden zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, dass zumindest ein Teil dieser zusätzlichen Mittel tatsächlich in die Kulturstruktur fließt, weil wir sonst, wie gesagt, für die Kultur vor Ort überhaupt nichts getan haben. Da bitte ich insbesondere die Landesregierung, dort noch mal zu schauen, ob nicht bei den Nebenbestimmungen eine Klausel hineinkommt, dass die Gemeinden verpflichtet werden, einen Teil dieser Ausgaben tatsächlich dem Kulturbereich zuzuführen und nicht das zum Anlass zu nehmen, die eigenen gemeindlichen Ausgaben zu reduzieren.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden ist schon etwas gesagt worden. Wir begrüßen, dass es verstärkt Kommunalisierungsprojekte gibt. Es wurde mit E.ON eines der großen genannt, nicht ganz unumstritten, immer noch auch mit einer ganzen Reihe von Problemen behaftet, aber von der Tendenz her richtig. Wir halten aber auch im Bereich des Kommunalrechts nach wie vor Veränderungen für notwendig, insbesondere was die demokratische Steuerung und Transparenz betrifft. Viele Gemeinden nutzen kommunale Unternehmen, um in das Privatrecht zu flüchten und damit öffentlich-rechtliche Vorgaben, was demokratische Steuerung und Kontrolle betrifft, zu umgehen. Das geht bis hin, dass dann die Kalkulation von Gebühren und Entgelt nicht mehr transparent geschieht. Wir müssen unbedingt absichern, dass das nicht mehr auftritt.


Ein letzter Bereich, auf den ich noch eingehen möchte, ist der Bereich Kommunalabgaben, den wir abgefragt haben. Das hat jetzt hier in der Debatte noch gar keine Rolle gespielt. Wir haben gefragt, wie die neuen Regelungen bei den Straßenausbaubeiträgen zur Wirkung kommen. Hochgelobt, im Jahr 2011 den Gemeinden wird unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten. In der Stadt Jena gibt es eine interessante Diskussion, die sagen, der Verwaltungsaufwand ist so hoch, das „frisst“ de facto die Einnahmen auf. Zum Schluss bleibt nichts übrig. Haben sich an das Landesverwaltungsamt gewandt und die haben gesagt: Ist nicht, Gesetzesvorgabe, ihr müsst Straßenausbaubeiträge erheben, nach der Devise „Koste es was es wolle“. Wir haben das jetzt zum Thema gemacht und haben zur Antwort bekommen, es gibt in Thüringen nicht eine Gemeinde, die die Ausnahmeregelung im Kommunalabgabengesetz überhaupt zur Anwendung bringen kann. Das heißt, alle Gemeinden in Thüringen müssen Straßenausbaubeiträge erheben. Was 2011 groß angekündigt wurde, dass Gemeinden jetzt ein höheres Entscheidungsermessen bekommen, läuft in der kommunalen Praxis vollkommen ins Leere. Das haben wir befürchtet. Jetzt haben wir die Bestätigung und deshalb wird auch dieser Bereich, Straßenausbaubeiträge, sicherlich in der 6. Legislatur des Thüringer Landtags wieder breiten Raum einnehmen, weil wir endgültig dort eine Lösung schaffen müssen. Die kann nur darin bestehen, das System zu überwinden, aber das haben wir heute schon an anderer Stelle thematisiert. Deswegen will ich das nicht wiederholen. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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