Kommunale Finanzkraft- und Investitionsoffensive 2017/2018

RedenFrank KuschelKommunales

Zum Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/3114


Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, und wenn Sie es noch so oft wiederholen, dass Rot-Rot-Grün angeblich die kommunalen Mittel gekürzt hätte,


(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Hat es!)


(Beifall CDU)


wird es nicht wahrer. Es ist eine Unwahrheit!


Sie haben doch selbst die Landesregierung befragt und haben eine Antwort bekommen. Das war Ihr finanzpolitischer Sprecher. Da dürfen Sie nicht nur eine Zahl aus dieser Antwort herausnehmen, sondern müssen es schon als Komplex nehmen. Auch für unsere Gäste, die ich herzlich willkommen heiße, noch mal zur Klarstellung: Die Kommunen finanzieren sich aus eigenen Steuereinnahmen, aus Zuweisungen des Landes und aus Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb. Wenn wir die Gesamteinnahmen der Kommunen bei den Steuern den Landeszuweisungen – da lasse ich mal Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb raus – hernehmen, das Jahr 2014, das hat noch die CDU zu verantworten, und das Jahr 2016 vergleichen, Rot-Rot-Grün – und das steht in Ihrer Antwort auf Ihre Anfrage der CDU drin –, dann haben die Kommunen 374 Millionen Euro mehr zur Verfügung.


(Beifall DIE LINKE)


Das ist die Wahrheit. Die müssen Sie betonen. Im Finanzausgleich, die 100 Millionen, da rechnen Sie das Hilfsprogramm mit hinzu, verschweigen aber, dass außerhalb des Finanzausgleichs rund 300 Millionen mehr geflossen sind und die kommunalen Steuereinnahmen im gleichen Zeitraum um rund 146 Millionen angestiegen sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht darum, die Finanzlage der Kommunen real zu bewerten, und wir verschließen doch gar nicht den Blick davor, dass einige Kommunen tatsächlich in einer finanziellen Schieflage sind. Das belegen auch die Anträge auf Bedarfszuweisungen. Im vergangenen Jahr wurden bis über 100 Anträge – 145 Millionen Euro – beantragt, die Landesregierung hat 68 Millionen ausgezahlt. Auch für dieses Jahr gibt es eine hohe Anzahl von Anträgen. Aber wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, es war die CDU, die 2013 diesen Finanzausgleich, den wir jetzt haben, in den Grundstrukturen auf den Weg gebracht hat. Dass dieser Finanzausgleich offenbar seine Wirkung nicht erzielt, belegt die Tatsache, dass wir seit 2014 jedes Jahr ein kommunales Hilfsprogramm auflegen mussten, um die Verwerfungen, die sich aus dem Finanzausgleich ergeben, zumindest etwas abzufedern. Sie haben ein Hilfsprogramm mit über 100 Millionen Euro gemacht, wir 2015 nach der Regierungsübernahme noch ein Hilfsprogramm nachgeschoben. Aber auch jetzt im Jahr 2016/2017 haben wir wieder ein Hilfsprogramm von insgesamt 50 Millionen auf den Weg gebracht. Trotzdem verbessert sich die Finanzlage flächendeckend nicht. Das hat strukturelle Ursachen. Darauf komme ich noch mal zurück.


Wir haben mit dem Finanzausgleich 2016/2017 nachjustiert, um ganz grobe Verwerfungen aus dem Finanzausgleich herauszunehmen. Die will ich Ihnen noch mal stichpunktartig nennen. Zum ersten Mal bekommen die Kurorte eine gesonderte Finanzzuweisung von 10 Millionen Euro. Das Problem haben Sie als CDU 20 Jahre negiert. Die Kurorte stehen nämlich vor diesem strukturellen Steuer- und Finanzproblem, dass die Kureinrichtungen durch Bundesrecht von der Grund- und Gewerbesteuer befreit sind. Deshalb können die Kurorte mit dem Kurortstatus selbst aus diesen Einrichtungen, die wirtschaftlich so schlecht gar nicht dastehen, keine Steuererträge erzielen. Deswegen ist es wichtig, dass die Kurorte diesen Ausgleich erhalten. Wir haben nachgebessert bei den besonderen Finanzzuweisungen für die Kindertagesstätten. Das war eine Forderung der kommunalen Ebene, weil sie gesagt haben, wir wollen das nicht vorrangig steuerkraftabhängig, sondern pro Kind und pro Fallzahl bei den unter Dreijährigen. Das haben wir getan. Wir haben den Mehrbelastungsausgleich für den übertragenen Wirkungskreis angehoben und den Soziallastenausgleich innerhalb der Schlüsselzuweisungen für die Landkreise und kreisfreien Städte nachjustiert.


(Beifall DIE LINKE)


Im Ergebnis all dieser Maßnahmen haben von den 23 Landkreisen und kreisfreien Städten 11 mehr Geld aus dem Finanzausgleich bekommen und demzufolge 12 etwas weniger. Aber das ist nun mal in einem Ausgleichssystem eine Folge, und zwar haben die mehr Geld bekommen, die auch überdurchschnittliche Soziallasten zu tragen haben, nämlich die sechs kreisfreien Städte und die typischen Landkreise mit hoher struktureller Arbeitslosigkeit wie Kyffhäuserkreis, Altenburg, Unstrut-Hainich-Kreis. Die Landkreise mit einer unterdurchschnittlichen Soziallast wie Sonneberg, Hildburghausen, Wartburgkreis, Greiz haben weniger aus dem Bereich der Schlüsselzuweisungen bekommen. Alle haben aber beispielsweise mehr beim Mehrbelastungsausgleich bekommen. Von den 843 kreisangehörigen Gemeinden haben durch diese Umverteilung aus dem Finanzausgleich 480 Gemeinden mehr Geld erhalten und 363 Gemeinden weniger. Auch das ist eine Folge von Umverteilung. Aber es haben gerade die Gemeinden mehr erhalten, die eine überdurchschnittliche Anzahl von Kindern haben. Die haben natürlich mehr erhalten. Die, die weniger – im Durchschnitt gemessen – Kinder haben, haben etwas weniger bekommen. Was ist daran ungerecht? Wir sagen, das hat etwas mit Gerechtigkeit zu tun und das ist eine Aufgabe des Finanzausgleichs, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Hinzu kommt – jetzt komme ich zu den Ursachen –, dass wir trotz dieser Hilfspakete und dieser Umverteilung ein strukturelles Problem haben, wo kein Hilfsprogramm hilft, auch Ihres nicht. Sie machen nicht einmal einen innovativen neuen Ansatz, sondern Sie wollen wieder nach dem Prinzip der Schlüsselzuweisungen verteilen. Auf der gemeindlichen Ebene würde Ihr Hilfspaket jetzt mal im Durchschnitt gemessen 20 Euro pro Einwohner bedeuten. Wir haben von den 843 Gemeinden 571 mit weniger als 1.000 Einwohnern. Das heißt, da kommen weniger als 20.000 Euro bei Ihrem Hilfsprogramm an, das Land kostet das aber 100 Millionen und es kommen weniger als 20.000 Euro an. Sie meinen doch nicht, dass mit 20.000 Euro in einer Gemeinde irgendein Problem strukturell dauerhaft – manche sagen nachhaltig – gelöst wird. Nein, das ist reiner Populismus, was Sie machen, und Geld verbrennen. Wenn wir – und das macht Rot-Rot-Grün tatsächlich – zusätzliches Geld in die Hand nehmen, dann um leistungsfähige Strukturen zu schaffen, die dauerhaft von Bestand sind. Das machen wir mit dem Vorschaltgesetz jetzt in der Freiwilligkeitsphase. 155 Millionen stehen zur Verfügung. Wir haben den Eindruck, auf der gemeindlichen Ebene bewegt sich viel. Dort werden die Gemeinden diese Chance nutzen. Das ist viel nachhaltiger, weil das Geld in eine Struktur hineinfließt, bei der wir wirklich davon ausgehen können, dass damit sinnvolle, nachhaltige Projekte realisiert werden können.


Ähnlich ist es bei den Landkreisen. Auch dort wollen Sie nachjustieren. Die Landkreise bekommen aber jetzt gerade ein Hilfsprogramm 2016/2017 von jeweils 25 Millionen Euro. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass aus dem alten Hilfsprogramm, mit dem wir die Schulinvestitionspauschale verdreifacht haben, Landkreise jetzt immer noch Ausgabenreste vor sich herschieben, weil sie gar nicht in der Lage sind, diese Gelder im Bereich der Schulinvestitionen zeitnah umzusetzen. Jetzt wollen Sie dort noch mal Geld hineingeben – das nehmen die alles, das ist klar. Geld kann man immer gebrauchen. Das weiß auch jeder aus seiner privaten Situation heraus. Geld ist nie genug da. Man kann immer mehr Geld gebrauchen. Aber wir müssen einen Abwägungsprozess durchführen. Deswegen sind wir überzeugt: Zum jetzigen Zeitpunkt ist diese Forderung nicht zielführend. Wir sind zurzeit in einer Debatte zur Neuausrichtung des Finanzausgleichs mit dem neuen Doppelhaushalt 2018/2019. Das ist die große Herausforderung. Da müssen die Eckwerte im April 2017 stehen. Da können Sie sich als CDU einbringen. Wir sind gern bereit, Ihre Vorschläge mit aufzugreifen und mit Ihnen in den Dialog zu treten. Zurzeit – das wird der Innenminister dann sicherlich ausführen – wird auch der angemessene Finanzbedarf im Zusammenhang mit der Neuausrichtung des Finanzausgleichs ermittelt. Auch das bleibt abzuwarten, welches Ergebnis wir dort zu verzeichnen haben.

Abschließend noch der Hinweis: Die November-Steuerschätzung belegt, dass die Steuereinnahmen auch auf der kommunalen Ebene noch mal zusätzlich steigen zu den ursprünglichen Prognosen. Es findet keine Verrechnung mit dem Finanzausgleich statt. Diese Steuermehreinnahmen können die Gemeinden behalten, weil sie natürlich auch Kostensteigerungen im Tarifbereich und bei der allgemeinen Kostenentwicklung zu verzeichnen haben. Dabei werde ich auch nicht müde, immer noch mal darauf zu verweisen: In der jetzigen Struktur sind die Gemeinden offensichtlich nicht in der Lage, ihre Einnahmepotenziale auszuschöpfen. An zwei Beispielen werde ich nicht müde, das zu belegen. Das eine ist die Grundsteuer B. Nach wie vor sind die Gemeinden in ihrer kleinen Struktur gerade bei den Verwaltungsgemeinschaften nicht in der Lage, einen ständigen Dialog mit der Grundsteuerstelle des zuständigen Finanzamts zu führen, sodass bauliche Veränderungen, die die Steuerbemessung für die Grundsteuer B verändern, zeitnah zur Wirkung kommen. Sondern da geht den Gemeinden Geld verloren. Aber wie soll denn eine Verwaltungsgemeinschaft wie die von Herrn Fiedler – 22 Gemeinden sind es?

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Die funktionieren sehr gut! Immer noch!)

Aber Ihre Kämmerei hat zweieinhalb Beschäftigte. Die können so eine Aufgabe für eine so hohe Anzahl von Gemeinden nicht leisten und Sie als Bürgermeister können es auch nicht. Das ist doch gar kein Vorwurf, aber deswegen müssen wir uns doch mit der Struktur beschäftigen. Also das funktioniert nicht.


(Unruhe CDU)


Den Steuerpflichtigen freut das natürlich, der muss weniger Grundsteuer B bezahlen, aber das ist doch nicht gerecht.


(Unruhe CDU)


Und das Zweite ist die Gewerbesteuer.


(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Das stimmt doch nicht!)


Auch dort noch mal – die Aussagen können beim Landesamt für Statistik nachvollzogen werden –: 710 Gemeinden von den 849, also 843 kreisangehörige plus sechs kreisfreie, haben einen Hebesatz bei der Gewerbesteuer von unter 400. Aber unter 400 tun sie ihren Einzelunternehmern gar keinen Gefallen, nicht mal eine steuerliche Entlastung tritt dort ein, denn bis zum Hebesatz von 400,5 kann der Einzelunternehmer seine Gewerbesteuer vollständig mit der Einkommensteuer verrechnen. Das heißt, die Gemeinden tun nicht mal was für ihre Steuerpflichtigen vor Ort, dass sie sie entlasten. Nein, die bezahlen dann eben mehr veranlagte Einkommensteuer. Der Belastungshebesatz liegt erst bei 685, bei Kapitalgesellschaften bei 859. Dort bleibt Geld liegen. Da spreche ich gar nicht von solchen Problemen wie der Zerlegung von Gewerbesteuer bei mehreren Betriebsstätten. Die gemeindlichen Kämmereien sind ermächtigt, mit dem Finanzamt Kontrollen durchzuführen, Betriebsprüfungen bei der Gewerbesteuer. Das machen die aber nicht, weil sie gar kein Personal dafür haben, weil sie so klein sind, so kleingliedrig. Und deshalb brauchen wir andere Strukturen.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wenn ich den Herrn Kuschel höre, könnte die Finanzministerin Millionen einsparen!)


Ich habe mal überschlägig ermittelt: 120 Millionen Euro lassen die Gemeinden derzeit in diesen Bereichen liegen – auch das kann dauerhaft nicht hingenommen werden – und dann immer beim Land stehen und sagen, wir wollen mehr Geld vom Land. Das geht nicht. Das Verfassungsgericht – das Sie immer zitieren – hat 2005 auch entschieden, dass wir als Land dafür Sorge tragen müssen, dass die Gemeinden ihre Einnahmepotenziale ausschöpfen müssen und insbesondere dort, wo es den Steuerpflichtigen überhaupt nicht belastet. Wie bei der Gewerbesteuer von mir beschrieben. Bezahlen weniger Einkommensteuer, sind in erster Linie Bund und Land betroffen, weil die jeweils 42,5 Prozent davon bekommen, die Kommunen bekommen ja nur 15 Prozent. Da ist es ja besser, ich nehme die Gewerbesteuer mit, denn die bleibt zu 100 Prozent – klar, die Gewerbesteuerumlage muss abgeführt werden. Also, wir haben viel zu tun.

Ein weiteres Hilfsprogramm zum gegenwärtigen Zeitpunkt halten wir für nicht sachgerecht, sondern wir werden das im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich und dem neuen Doppelhaushalt in Kraft setzen. Wir haben jetzt zwei sogenannte Hilfsprogramme für die Landkreise und kreisfreien Städte, jeweils 25 Millionen Euro, und für die Gemeinden 155 Millionen Euro in der Phase der Freiwilligkeit der Gebietsreform. Danke.


(Beifall DIE LINKE)

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