Klimaschutzgesetz des Freistaates Thüringen (ThürKlSchG) 3/3
Zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/7145
Ich habe noch ein bisschen Zeit, da kann ich auch mit Herrn Barth beginnen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lohnt nicht.)
Herr Barth, ich glaube, es war in dieser ganzen Legislatur auffällig, dass SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE eher Gemeinsamkeiten im Bereich Klimaschutz und Energiepolitik hatten als der Rest des Hauses.
(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nicht immer, Herr Kummer.)
Warum die SPD diesen Weg in dieser Legislatur gegangen ist, mit der CDU zusammen zu regieren, das ist ihr Problem, damit müssen wir uns nicht näher beschäftigen. Aber ich glaube, neue Freunde waren das definitiv nicht. Ich denke, die Freunde der SPD liegen wohl traditionell im linken Lager.
Ich will auch noch einen inhaltlichen Satz sagen zu der Frage Braunkohle, Herr Barth. Da sind wir wirklich direkt in der Thüringer Landespolitik. Natürlich haben wir eine Verantwortung für die Braunkohletagebaue zumindest so lange, wie wir nur 40 Prozent unseres Stroms selbst erzeugen und im Thüringer Energiemix ein wesentlicher Anteil aus Braunkohlestrom existiert.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich kann doch nicht unter dem Motto „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“ sagen, was interessiert mich denn das Klimaproblem anderer Länder, wenn ich gerade davon seit vielen Jahren profitiere.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das sind die Dinge, die auch hier mit zum Punkt kommen.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Was trägt denn das Gesetz dazu bei? Wo …)
Das ist richtig, in diesem Gesetz steht zu diesem Punkt nichts. Das sind die Probleme, die wir mit diesem Gesetz diskutiert haben. Deshalb komme ich jetzt zu Herrn Adams. Herr Adams, ich will Ihnen aus der Anhörung von den Anhörungsunterlagen noch ein paar Sätze sagen. Die GRÜNE LIGA als Umweltverband, die Ihnen sicherlich sehr nahesteht, hat unter anderem geschrieben, dass sie als Umweltverband das Vorhaben eines Klimaschutzgesetzes für Thüringen begrüßen; es bleibt jedoch in dem derzeit vorliegenden Entwurf in einigen Artikeln unscharf und bedarf Ergänzungen bzw. Konkretisierungen. Dann schreiben Sie weiter hinten auf die Frage, was denn aus ihrer Sicht in Sachen Klimaschutz noch besser für die Umsetzung in Thüringen wäre: Klimaschutzziele wären besser erreichbar, wenn sowohl Emissionsminderungsvorgaben als auch geeignete Maßnahmen zur Emissionsminderung festgeschrieben würden. Warum sollte man auf das eine oder andere verzichten, wenn beides dazu beitragen wird. Unter den gegebenen klimatischen Entwicklungen kann es nicht die Frage sein, das eine oder das andere; es braucht beides. Das ist der Punkt, wo ich sage: Genau an dieser Frage hätten wir weiter arbeiten müssen. Das ist aber keine Frage, die ich Ihnen innerhalb von 14 Tagen beantworten kann oder von einem Monat, den wir noch an Ausschussdiskussionszeit gehabt hätten. Es war eine Frage, die gründlich bearbeitet werden muss, wo wir wissenschaftlichen Sachverstand brauchen. Auch die Frage, welches Emissionsminderungsziel ist geeignet, hätte wissenschaftlich betrachtet, gründlich erarbeitet werden müssen.
Herr Abgeordneter Kummer, gestatten Sie eine Anfrage durch die Frau Abgeordnete Siegesmund?
Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:
Gern. Ich habe auch genügend Zeit, Frau Siegesmund.
Abgeordnete Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Herr Kummer, vielen Dank. Bei aller Betonung der Gemeinsamkeiten, ich kann Ihnen das jetzt nicht ersparen, meines Wissens nach ist in Brandenburg eine rot-rote Landesregierung dafür verantwortlich, dass 800 Menschen umziehen müssen, weil neun Tagebaue in Welzow-Süd - zum Thema Braunkohleförderung - neu erschlossen werden bzw. ausgeführt werden. Sie haben jetzt gerade auf das Thema Braunkohle abgehoben - wie weit würden Sie denn aus Sicht der Thüringer Linken dem Verfahren der Linken in Brandenburg an dieser Stelle zustimmen?
Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:
Frau Siegesmund,
(Zwischenruf Abg. Bärwolff, DIE LINKE: Wir finden das Scheiße. Sag es doch so!)
wir haben in Brandenburg leider eine Koalition. Unsere Umweltministerin in Brandenburg hat ein Gegengutachten in Auftrag gegeben - was heißt ein Gegengutachten -, ein Gutachten in Auftrag gegeben, was sich mit der Frage der Notwendigkeit der Erweiterung des Braunkohletagebaus beschäftigt hat, was zu der klaren Aussage kam, diese Erweiterung braucht es nicht. Das hat sie eingebracht. Dafür hat sie massiven Ärger bekommen in der Koalition. Wir sind leider in dieser Koalition, wo ein Koalitionsvertrag im Vorfeld die Braunkohle als Brückentechnologie festgelegt hat. Die Frage, was eine Brücke ist, wird gegenwärtig in dieser Diskussion sehr strittig diskutiert. Es gibt zum Glück einen Protokollanhang zu dem Beschluss, was Welzow-Süd angeht, wo die Linke festgestellt hat, dass aus ihrer Sicht der Neubau eines Kohlekraftwerks in Jänschwalde nicht notwendig ist. Die Linke bleibt im Moment noch in dieser Koalition, weil sie davon ausgeht, dass ein Koalitionspartner CDU eine ganz andere Braunkohlenpolitik fahren würde. Ich hoffe, ich habe Ihre Frage dahingehend beantwortet.
Ich möchte jetzt weiter zu unserem Antrag kommen oder geht die Frage noch mal Richtung Braunkohle, Herr Adams? Bitte schön.
Moment. Sie gestatten also die Anfrage von Herrn Abgeordneten Adams?
Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:
Ja, wenn Sie so danach fragen, Frau Präsidentin.
Herr Primas, ist das eine Redemeldung oder eine Anfrage?
(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Redemeldung.)
Gut. Herr Adams, der Herr Kummer gestattet das.
Abgeordneter Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Vielen Dank, Herr Kummer, das schätze ich an Ihnen, dass Sie sich solchen Zwischenfragen stellen. Ihre Rede hat, glaube ich, noch einmal unterstrichen, wie richtig unser Gesetz ist. Sehen Sie in unserem Gesetz nicht genau das, was Sie gerade gefordert haben, wissenschaftliche Beratung, Aufstellen von Maßnahmeplänen und dann Kontrollieren der Umsetzung, was hat es gebracht? Steht das nicht exakt in diesem Gesetz drin? Erste Frage. Zweite Frage: Glauben Sie wirklich, dass, wenn wir in einem politischen Aushandlungsprozess, wie er hier im Parlament stattfinden muss, zu besseren Maßnahmeplänen kommen, wie, wenn wir die Landesregierung verpflichten würden, durch Wissenschaftler einen Maßnahmeplan aufstellen zu müssen?
Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:
Erstens, Herr Adams, bin ich dieser Landesregierung gegenüber wesentlich kritischer als Sie.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist ja nicht mehr lang hin.)
Ich will bloß mal über das Biosphärenreservat Südharz reden und was diese Landesregierung vorgelegt hat.
(Beifall SPD)
Sie müssen doch nicht denken, dass dabei etwas Brauchbares herauskommt. Das ist Punkt 1. Punkt 2, wie gesagt, ich habe eben den Beitrag der Grünen Liga vorgelesen. Es bräuchte konkrete Maßnahmen, die hier im Gesetz verankert werden sollten. Darüber lassen Sie uns doch bitte in der nächsten Legislatur reden. Ich hoffe, dass wir dann die Mehrheiten dafür haben, das auch umzusetzen. Der dritte Punkt dazu, Ihr Emissionsminderungsziel, das habe ich vorhin gesagt, halte ich, wenn es denn nicht näher definiert wird, für nicht erreichbar, weil allein der Anteil, der aus Landwirtschaft kommt, der Anteil, der aus chemischen Prozessen kommt, wo CO2 entsteht, ohne dass wir es beeinflussen können, der ist so hoch, dass es über den 10 Prozent liegt. Dafür müssen wir uns etwas einfallen lassen. Da ist die Frage, was ist dagegenzurechnen. Solche Dinge müssen im Vorfeld geklärt werden, ehe ich sie in so ein Gesetz gieße. Aber, wie gesagt, das kann ich nicht innerhalb von zwei Monaten leisten. Da braucht es Sachverstand, um das zu untersetzen.
Ich möchte ansonsten noch einmal auf die Ausschussberatung zurückkommen. Wir hatten nach der Anhörung die nächste Sitzung und es war der Wunsch Ihrer Fraktion, dort Änderungsanträge zu beraten, damit Ihr Gesetzentwurf nicht der Diskontinuität anheimfällt und im Papierkorb landet. Wir hatten also nicht mehr Zeit. Ihre Änderungsanträge sind im Ausschuss noch nicht mal begründet worden. Meine Fraktion hat trotzdem zugestimmt. Aber wenn Sie selbst die Debatte im Ausschuss nicht in diese Richtung führen, die von vielen Anzuhörenden angesprochen wurde, dann können Sie uns doch nicht vorwerfen, dass wir es nicht ausreichend im Ausschuss diskutiert hätten. Es gab Forderungen selbst vom Landkreistag. Der Landkreistag hat fehlende Sanktionsmöglichkeiten in Ihrem Gesetz gerügt. Also, sagen Sie doch nicht, dass das alles ausreichend verbindlich ist, wenn selbst der Landkreistag sagt, so, wie es hier drin steht, muss sich niemand daran halten. Ein solches Gesetz wollen wir nicht. Deshalb, wir stehen für die Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes auch weiterhin gern zur Verfügung. Lassen Sie uns das in Ruhe in der nächsten Legislatur angehen! Danke.
(Beifall SPD)
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