Klimaschutzgesetz des Freistaates Thüringen (ThürKlSchG) 2/3

RedenTilo KummerUmwelt

Zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/7145


Das ist jetzt richtig warm geworden hier im Raum. Na gut. Meine Damen und Herren …


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das ist das Mikroklima hier.)


Ja, das Mikroklima braucht auch eine Abkühlung. Zuerst muss ich mal feststellen: Nur Gesetze sind verbindlich.


(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Das stimmt. Da hat er Recht.)


Wir können uns auch für einen Landtagsbeschluss per Antrag relativ wenig kaufen, wir haben das mal als Fraktion schmerzhaft bemerkt, wenn die Landesregierung den dann nicht umsetzt, dann sagt uns das Verfassungsgericht des Freistaats Thüringen, sollen wir uns eine neue Landesregierung wählen.


(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!)


(Unruhe DIE LINKE)


Wenn wir also eine Verbindlichkeit beim Klimaschutz haben wollen, braucht es ein Klimaschutzgesetz und ansonsten ist es unverbindlich. Herr Primas, Sie haben mit hehren Worten beschrieben, wir müssen die Menschen mitnehmen. Da gebe ich Ihnen recht.


(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Wenn wir die Welt immer zwingen.)


Da gebe ich Ihnen recht, dass wir die Leute mitnehmen müssen. Aber ich nehme ein anderes Beispiel. Wir haben einen wunderschönen Beschluss, Nettoneuversiegelung null für den Freistaat Thüringen.


(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Jawohl.)


Da nehmen wir die Menschen auch mit. Jeden, den ich auf der Straße frage, der sagt, er will, dass diese Neuversiegelung aufhört. Und was ist passiert? Seitdem wir diesen Beschluss des Nachhaltigkeitsbeirats haben,


(Unruhe CDU)


(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Durch die Windkraft werden auch Flächen versiegelt.)


ist die Zunahme an versiegelter Fläche noch angestiegen. Das zeigt uns doch, dass hehre Beschlüsse allein sehr wenig helfen.


(Unruhe im Hause)


Dementsprechend muss man sich schon einen Kopf machen, wie man zu einer Verbindlichkeit kommt. Meine Damen und Herren, für DIE LINKE ist Klimaschutz ein … Mensch, das ist ja richtig heftige Diskussion hier.



Vizepräsidentin Dr. Klaubert:


Wenn ich darum bitten würde, dass dem Redner in einem aufmerksamen Klima zugehört werden kann. Herr Wirtschaftsminister …



Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:


Frau Tasch, wir wollen nicht nur Windkraft, wir wollen auch noch Nettoneuversiegelung null.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Um das in Übereinstimmung zu bringen, haben wir diesem Landtag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der gesagt hat, jede Neuversiegelung ist mit einer gleich großen Entsiegelung auszugleichen.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das hat leider Ihre Mehrheit nicht.


(Unruhe CDU)


Aber da hätten Sie uns ja dann auch beim Wort nehmen können, wenn ein solches Gesetz verabschiedet worden wäre.


(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Du wirst wieder leugnen, was Du erzählt hast.)


Ich will jetzt zurückkommen zum Klimaschutz. Meine Damen und Herren, für DIE LINKE ist Klimaschutz ein sehr wichtiges Ziel, weil es eine existenzielle Frage für die Menschheit ist. Es ist nicht nur ein ökologisches Ziel, es ist ein Ziel, das auch Auswirkungen hat auf soziale Fragen, denn jemand, der aufgrund des Klimawandels keine Lebensgrundlage mehr hat, ist massiv sozial betroffen. Es ist auch eine Frage der Wirtschaft. Eine Wirtschaft, der der Klimawandel die Existenzgrundlage genommen hat, kann auch nicht weiter existieren. Deshalb, denke ich, müssen wir uns schon mühen, um Wege zu finden, wie wir hier unsere eigenen Handlungsoptionen zum Schutz des Klimas nutzen.


Meine Damen und Herren, leider erfüllt der vorliegende Gesetzentwurf nicht das erforderlich Maß, um hier ein Optimum für Thüringen zu finden im Klimaschutz. Er legt einen zu starken Fokus auf die Planung, er ist zu unverbindlich und er weist keine Lösung für die Kostenfrage auf. Das waren die Dinge, die die Anzuhörenden im Ausschuss geäußert haben, das war auch unsere Kritik. Sein Ziel, die Reduzierung des Ausstoßes klimarelevanter Gase bis 2050 um 90 Prozent bezüglich dem Basisjahr 1995 zu schaffen, ist interpretierbar. Interpretierbar sage ich deshalb, weil es alleine für die Reduzierung klimarelevanter Gase in den letzten Jahren unterschiedliche Aussagen gibt. So hat die TLUG zum Beispiel gesagt, dass in der Zeit von 2000 bis 2007 die klimarelevanten Gase in Thüringen um 14 Prozent reduziert wurden. Auf dem ersten Thüringer Klimakongress ist festgestellt worden, es gab einen leichten Anstieg. Woran liegt das? Es liegt einfach an der Statistik. Ich meine, der alte Spruch: „glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast“, der ist uns allen bekannt, aber es ist eben ein Unterschied, ob die CO2-Senkung mit einberechne, also zum Beispiel zugewachsenen Holzvorrat im Thüringer Landeswald, ob ich den Stromimport ausblende, denn Thüringen ist nun mal ein Stromimportland - wir stellen nur 40 Prozent unseres Stroms, den wir verbrauchen, selbst her. So haben wir eben sehr, sehr unterschiedliche Parameter.


Wenn man diese Reduzierung des Ausstoßes von 90 Prozent der klimarelevanten Gase sehr straff eins zu eins wörtlich übersetzen würde, ohne dass man Einsparungen auf der anderen Seite gegenrechnete, dann würde es für uns alle schwierig werden. Reduzieren Sie mal den Ausstoß von CO2 um 90 Prozent, den Sie selber ausstoßen! Das bekommen Sie nicht hin. Ich sage mal, wenn wir die Faktoren in der Landwirtschaft betrachten, wo natürlich eine Kuh und ein Schaf, vor allem alle Wiederkäuer Methan von sich geben, wo natürlich bei der landwirtschaftlichen Bodenbewirtschaftung klimarelevante Gase ausgestoßen werden …


(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Auch Pferde … Genossen; ritsch, ratsch und ab im Propeller-)


Ja, Pferde haben aber keinen Pansen, dementsprechend geben die wesentlich weniger Methan ab als eine Kuh. Wenn ich all das mitbetrachte und rechne nicht gleichzeitig die Minderung auf der anderen Seite ein, zum Beispiel durch die Erzeugung von Biomasse, dann ist das statistisch eigentlich nicht zu machen. Das sind die Dinge. Auch bei der Zementherstellung kann ich den Ausstoß klimarelevanter Gase relativ schwerlich auf 10 Prozent reduzieren, wenn ich das CO2 nicht irgendwohin verpressen will, aber es gibt Vorgänge, die habe ich so nicht in Griff. Deshalb ist für mich die Frage, ob dieses Ziel, was hier festgelegt wurde, so überhaupt umsetzbar ist. Wenn vielleicht der Vorwurf kommt, warum wir keine Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf eingebraucht haben: In Anbetracht dieser kurzen Zeit, die wir in dieser Legislatur noch hatten, war es für mich nicht möglich, hier die geeigneten Maßstäbe zu finden.


(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neun Monate.)


Die neun Monate, Herr Adams, stimmen nicht. Wir haben heute die zweite Lesung, die Anhörung ist vor Kurzem erst abgeschlossen worden.


Wir sind der Auffassung, es braucht ein Klimaschutzgesetz, wir unterstützen das. Aber für dieses Klimaschutzgesetz müssen wir geeignete Ziele suchen. Wir müssen eine konkrete Maßnahmenbeschreibung zur Umsetzung treffen und wir brauchen klare Abrechnungshorizonte. Auch der BUND hat gesagt, einfach den Zeitraum bis 2050 vorzuschreiben, von 2020 bis 2050 - 30 Jahre, da kann keiner nachvollziehen, wie der aktuelle Stand ist. Man muss also in regelmäßigen Abständen immer mal prüfen, wo sind wir gelandet, haben wir die Vorgaben bis dahin erfüllt und müssen wir mit Maßnahmen nachjustieren?


Ich will in dem Zusammenhang an die Wasserrahmenrichtlinie erinnern, dazu kommen wir ja heute auch noch. Im Jahr 2000 ist festgelegt worden, wo die EU im Jahr 2015 bezüglich ihrer Gewässer im Jahr 2027 stehen will. Da sind immer wieder Überprüfungsschritte zwischendurch verabredet worden. Trotzdem wird es der Freistaat Thüringen bis zum Jahr 2027 nicht schaffen, weil er im Jahr 2014, wenn man sich die Große Anfrage von Ihnen anschaut, scheinbar unerwartet festgestellt hat, dass es so eine Wasserrahmenrichtlinie gibt. Diese Zwischenschritte und die Kontrolle des eigenen Handelns sind ganz, ganz wichtig.


Wir wollen die Schaffung eines Klimafonds. Irgendwie muss es ja finanziert werden. Wir müssen uns einen Kopf machen, wie wir die Maßnahmen umsetzen können. Planungen haben wir eigentlich sehr, sehr viele. Immer wieder nur neue Planungen zu finanzieren, ist kein Ausweg aus dem Problem. Wir müssen die Maßnahmen finanzieren und dazu braucht es auch Geld. Sich nur hinzustellen und zu sagen, dass Energieeinsparungen letzten Endes wieder Geld einsparen, das reicht nicht. Es sind auch andere Investitionen vonnöten und es werden auch nicht alle Energieeinsparungen kostendeckend sein.


Es ist in der Anhörung angesprochen worden, dass es Sanktionsmöglichkeiten braucht. Wie gehen wir mit denen um, die uns auf dem Weg zu besserem Klimaschutz nicht helfen, die mit ihren Maßnahmen Emissionen anderer mit in Anspruch nehmen? Auch hier müssen Wege gefunden werden. Es war eine wichtige Forderung der kommunalen Seite, wir müssen Kommunen in die Lage versetzen, ihre Aufgaben wahrzunehmen, auch wenn die Kommunen ihre finanzielle Handlungsfähigkeit nicht mehr haben. Die Kommunen müssen die Möglichkeit haben, rentierliche Investitionen umzusetzen zum Beispiel in erneuerbare Energien, in Energieeinsparungen. Wir müssen aber im Sinne des Klimaschutzes auch überlegen, wie wir nicht rentierliche Investitionen von Kommunen voranbringen können. Auch dazu braucht es eine klare rechtliche Grundlage, denn ansonsten wird das Landesverwaltungsamt, zumindest so, wie es im Moment geführt ist, all diese Maßnahmen der Kommunen wieder kassieren.


Deshalb, meine Damen und Herren, lassen Sie uns diese Aufgabe in die nächste Legislatur mitnehmen. Ich hoffe, wir haben dann auch andere Mehrheiten hier im Haus. Wir finden dann gute, geeignete Ziele und die entsprechenden Maßnahmen, um sie umzusetzen. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)


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