Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel in Thüringen 2/2
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4921
Die werde ich brauchen, danke schön. Herr Staatssekretär, ich wollte noch einmal auf zwei Dinge eingehen. Die eine Geschichte Straßenbahn, da hatte ich Sie vorhin übrigens gelobt. Nicht, dass das falsch verstanden wurde. Die andere Geschichte, herrenlose Speicher, Brauchwasserspeicher im Bereich der TFW. Für einen Landwirtschaftsbetrieb, der eine solche Anlage im Moment übernehmen soll, ist es aus meiner Sicht ein unkalkulierbares finanzielles Risiko. Ich glaube, das ist die große Hürde, vor der wir stehen. Die Betriebe haben durchaus ein Interesse, obwohl sie dieses Interesse nur unterschwellig haben, nur auf die Zukunft gerichtet haben, weil die meisten Betriebe keine Bewässerungstechnik mehr haben. Die aus DDR-Zeiten war ineffizient, die könnte man heute nicht mehr nehmen, weil sie einen zu hohen Energieverbrauch beinhaltet, sie müssten sich also eine neue zulegen.
Was die Speicher angeht, da haben wir das Problem, dass das Grundeigentum der Speicher nicht geordnet ist. Hier bräuchte man eigentlich in den weitesten Teilen Flurneuordnungsverfahren, um das Grundeigentum zu ordnen, damit der Speicher überhaupt übertragbar ist und nicht bloß die Staumauer, wo in den meisten Teilen noch eine Ordnung stattgefunden hat.
Das zweite Problem, was besteht, und das wissen Sie doch auch, wenn eine neue Berechnung zum Hochwasserschutz kommt und dann plötzlich die Hochwasserentlastung dieses Speichers angepasst werden muss, stehen im Regelfall Investitionssummen von 400.000, 500.000 € ins Haus. Ich darf das im Moment bei uns im Kreis mitverfolgen bei den herrenlosen Speichern, die den Gemeinden übertragen werden sollen. Wir haben im Wassergesetz gesagt, wenn eine Gemeinde einen solchen Speicher nimmt, trägt das Land die Investitionskosten bis zu der Höhe, die sonst der Abriss kosten würde. Das haben wir bei den Brauchwasserspeichern für Landwirtschaft nicht gesagt.
(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Genau.)
Von der Warte her müsste das Wassergesetz geändert werden, um diese Möglichkeit auch für die Landwirtschaftsbetriebe zu schaffen, damit das Risiko weg ist. Ich glaube, dann wäre auch eine ganz andere Ausgangssituation. Ich lade dazu herzlich noch einmal ein, dass wir uns das Wassergesetz in der Richtung anschauen, aber ich glaube, hier braucht es eine Klarstellung, damit das Risiko für die Betriebe überschaubar wird, dann würde hier in der Richtung auch mehr möglich sein. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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