Klimaschutz-Gebäudegesetz für den Bestand auf den Weg bringen

RedenFrank KuschelUmwelt

Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2283 -


Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrte Damen und Herren, eine Anmerkung des Herrn Abgeordneten Scherer und der Beifall aus der CDU-Landtagsfraktion hat mich veranlasst, hier noch einmal etwas klarzustellen, weil ich der Überzeugung bin, dass Sie hier wieder einen Eindruck vermitteln, der mit der kommunalen Realität nicht einmal ansatzweise etwas zu tun hat. Ich nehme da mit Erstaunen zur Kenntnis, dass die CDU jetzt in irgendeiner Art und Weise anerkennt, dass es in Thüringen Belastungen für Bürgerinnen und Bürger aus der Erhebung von Straßenausbau- und Abwasserbeiträgen gibt.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Bisher wurde das von der CDU immer wieder verneint.


(Unruhe CDU)


Meine sehr geehrten Damen und Herren, andererseits setzen Sie bei energetischen Sanierung der Gebäude auf die Freiwilligkeit der Betroffenen. Aber Sie nehmen den Menschen in diesem Land den finanziellen Spielraum, um in Gebäudesanierung und in energetische Maßnahmen zu investieren, und das betrifft eben nicht nur die Grundstückseigentümer und die, die im selbstgenutzten Wohneigentum wohnen, sondern auch die Mieter. Ich will Ihnen einmal die Dimension aufzeigen, was Sie den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Bereich zumuten. Im Bereich Straßenausbaubeiträge wurden bisher 600 Mio. € an Straßenausbaubeiträgen vereinnahmt. Sie wollen, das werden wir ja wahrscheinlich hier im März im Landtag beraten, jetzt bis 1991 rückwirkend Straßenausbaubeiträge erheben, eintreiben. Da geht es um weitere 260 Mio. € für Maßnahmen, die 20 Jahre zurückliegen. Und für die nächsten 20 Jahre werden, wenn Ihr Gesetz Wirklichkeit wird, weitere 1,2 Mrd. € an Straßenausbaubeiträgen auf die Thüringer Bürgerinnen und Bürger zukommen. Das ist Ihr Konzept. Die Gelder fehlen bei der Sanierung der Gebäudesubstanz. Im Bereich Abwasser mussten die Bürger bisher 800 Mio. € Beiträge entrichten. Weitere 800 Mio. € stehen in den nächsten Jahren an.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, es betrifft eben nicht nur die Grundstückseigentümer, sondern die Mieter und das will ich festmachen an dem Beispiel, das ich genau kenne, weil ich Mitglied des Aufsichtsrats in einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft in Arnstadt bin. Wir haben 4.000 Wohnungen, 12.000 Menschen, also rund die Hälfte aller Arnstädterinnen und Arnstädter wohnen bei uns. Wir müssen im Jahr etwa 1 Mio. € an Straßenausbaubeiträgen und Abwasserbeiträgen zahlen. Wir haben 12 Mio. € Einnahmen aus der Miete, dafür stehen noch stehen noch ganze 2,2 Mio. € frei für Unterhaltung und Sanierung von Wohngebäuden. Aus diesen 2,2 Mio. € müssen wir 1 Mio. € für Straßenausbau- und Abwasserbeiträge entrichten. Das heißt, wir haben insgesamt noch 1,2 Mio. € für die Gebäudesanierung zur Verfügung. Das heißt, unsere Mieter, da kennen Sie ja die Klientel, die in den kommunalen Wohnungsgesellschaften wohnt, werden doppelt „bestraft“. Sie müssen nämlich die Beiträge indirekt aus der Miete bezahlen, und weil wir nicht ausreichend in die Gebäudesubstanz investieren können, haben wir im Vergleich zum privaten Bereich überhöhte Betriebskosten, insbesondere was Wärme, Warmwasser und dergleichen betrifft. Das ist die Realität. Deshalb sind die Mieter in gleichem Maße betroffen. Wenn Sie hier weiter auf Freiwilligkeit setzen wollen im Bereich der Gebäudesanierung, dann müssen Sie sich was bei den Kommunalabgaben, insbesondere bei den Beiträgen einfallen lassen.


Vizepräsidentin Dr. Klaubert:


Herr Abgeordneter Kuschel, Frau Abgeordnete Doht möchte Ihnen gern eine Frage stellen.


Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:


Gleich, wenn ich den Gedanken zu Ende gebracht habe, weil ich dann meine Rede hier vorläufig beende.


Während Straßenausbaubeiträge und Abwasserbeiträge nicht zur Erhöhung des Gebrauchswerts des Grundstücks beitragen, insbesondere Straßenausbaubeiträge nicht, ist natürlich jede Investition in die Gebäudesubstanz eine Gebrauchswertsteigerung. Das ist eben der Unterschied zwischen beiden Regelungsbereichen. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


Vizepräsidentin Dr. Klaubert:


Frau Doht, Sie können jetzt Ihre Frage stellen.


Abgeordnete Doht, SPD:


Herr Kuschel, habe ich Sie eben richtig verstanden? Sie legen die Beiträge auf den Mieter um. Dann empfehle ich dem örtlichen Mieterbund schnellstens gegen Ihr Unternehmen zu klagen.


(Heiterkeit und Beifall CDU)


Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:


Sie haben mich nicht richtig verstanden. Das ist eine derartige Fehlinterpretation. Ich habe formuliert: Wir müssen als Wohnungsbaugesellschaft die Beiträge, weil wir sie ja nicht auf die Miete umlegen können, aus den Mieteinnahmen finanzieren, denn wir haben keine andere Einnahmequelle. Es gibt nur die Miete als Einnahmequelle. Da nehmen wir das aus dem Bereich, der noch frei ist, und das ist der Bereich, der für die Sanierung und Erhaltung der Grundstücke da ist. Damit bezahlt der Mieter indirekt, weil das Geld bei den Investitionen fehlt. Das ist der Zusammenhang. Das betrifft im Übrigen die Wohnungsbauunternehmen, auch die Gesellschaft in Eisenach in gleichem Maße. Da haben Sie ja familiär einen guten Draht.


(Beifall DIE LINKE)


Ach nein, ich vermute, Ihr Mann hat sich vor dieser Aufgabe gedrückt und das dem Herrn Köckert zugewiesen, der vertritt ja die Stadt in diesen Gremien. Da hat er ja gute Querverbindungen zu seiner beruflichen Tätigkeit. Danke.


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