Klimaschutz-Gebäudegesetz für den Bestand auf den Weg bringen
Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2283 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Zuschauer - wenn auch nicht allzu viele -, Klimaschutzgesetz, der Antrag der GRÜNEN, ich könnte es ganz kurz machen und sagen, wir sind natürlich dafür, Sie treffen damit auch unsere Intention. Das ist ein Thema, was in der LINKEN immer umfangreich diskutiert wird. Frau Doht hat es schon kurz andiskutiert, auch in Berlin, wo die Senatorin der LINKEN maßgeblich in der Verantwortung in diesem Bereich ist, ist es schon lange in der Diskussion. Seit zwei Jahren existiert dort ein Entwurf und wird dieses Thema vorangetrieben. Von daher haben wir natürlich auch ein Interesse daran, dass wir in Thüringen ein Stück weiterkommen. Wir wissen - das wurde hier schon relativ umfangreich ausgeführt -, dass der Energieverbrauch im Gebäudebestand ungefähr 40 Prozent beträgt und damit nach meinen Kenntnissen ungefähr 20 Prozent des CO2-Austoßes verursacht. Damit liegt schon auf der Hand, dass es nicht möglich sein wird, Klimaschutzziele zu erreichen, wenn man den Gebäudebestand nicht mit betrachtet und hier nicht wirklich wirksame Maßnahmen ergreift.
Ich will aber auch den wichtigen Aspekt einbringen, dass es notwendig ist, energetische Modernisierung im Gebäudebestand vorzunehmen, allein um die Preisspirale im Bereich Energie zu stoppen und die Situation zu entschärfen, dass sich diese sogenannte zweite Miete inzwischen in einer Größenordnung bewegt, wo man von sozialverträglich nicht mehr sprechen kann. Dementsprechend unterstützt meine Fraktion grundsätzlich Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden, sowohl im Bereich Neubau als auch im Altbaubereich, wobei es mir wichtig ist darauf hinzuweisen, dass wir den Aspekt der Sozialverträglichkeit nicht aus dem Blick verlieren dürfen. Natürlich wissen wir, langfristig rechnen sich solche Modernisierungen, praktisch kann es aber nicht sein, dass es durch eine Umlegung der Modernisierungskosten zu Härten im Bereich der Mieten kommt und dass wirklich große Preisanstiege im Mietbereich auf die Mieter zukommen. Das ist in meinen Augen nur möglich, wenn man es wirklich schafft, durch Förderprogramme einen Teil der Sanierungskosten abzufedern und durch Mieterschutz entsprechende Regelungen zu treffen. Ich weiß nicht, ob die Zahl genau stimmt, aber es soll nach meiner Auskunft ungefähr 40 Förderprogramme geben, die in Thüringen auf den verschiedensten Ebenen in den Bereich der Energieeffizienz, Bauen, Wohnen, Sanierung greifen. Das ist viel zu viel, das ist unübersichtlich, das ist unüberschaubar und das ist auch wenig transparent und dementsprechend werden diese Programme auch viel zu wenig angenommen. Wir brauchen hier eine Bündelung, eine Vereinfachung und eine Entbürokratisierung.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Was ich ausdrücklich noch einmal ansprechen möchte, ist die Frage der Verantwortung der Bundesregierung. Natürlich ist ein Teil der Förderprogramme, die ich eben angesprochen habe, von der Bundesregierung angelegt, aber es kann nicht sein, dass es zu einer deutlichen Verschlechterung kommt und an der Stelle Mittel gespart werden, wie das in letzter Zeit angedacht wurde. Wir fordern stattdessen die Bundesregierung auf, verstärkt in diesen Bereich zu investieren und verstärkt ihrer Verantwortung gerecht zu werden, weil Klimaschutz uns alle angeht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich will zusammenfassend ausführen: Wir sind für ein Gesetz, was Fragen von Gebäudebestand und Klimaschutz miteinander verbindet. Wir wollen ein integriertes Energieeinsparungs- und Klimaschutzgebäudegesetz. Man kann hier - da muss man nicht bei Null anfangen - natürlich von den Erfahrungen anderer Bundesländer, die Vorreiter sind, profitieren. Wir müssen es nur angehen und von daher unterstützen wir natürlich den Antrag der Grünen. Ich danke Ihnen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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