Keine Sonderkürzung für Solarstromförderung 1/3
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4180
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, „Keine Sonderkürzung für Solarstromförderung“, so heißt die Überschrift unseres Antrags. Hintergrund ist ebenfalls wie bei meinem Vorredner die Vorankündigung des Entwurfs eines Gesetzes der Bundesregierung zur „Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“, so umfassend ist die Formulierung dieses Bundesgesetzes, dieses Vorschlags. Bekannt geworden ist die Vorankündigung Mitte Februar und in dieser Vorankündigung waren Hiobsbotschaften zu sehen, die einen nur aufschrecken konnten, wenn man in der Materie steckt. Es war also vorgesehen, ab 9. März und ab 01.04. zusätzliche drastische Kürzungen in der Solarstromförderung vorzunehmen; Dinge, die man einfach so nicht hinnehmen konnte. Inzwischen gibt es eine Übergangsregelung im Entwurf zur ersten Lesung, aber das ist eben alles nicht beschlossen.
Der vorliegende Antrag beschränkt sich auf das schwerwiegendste Problem des Entwurfs, diese vorzeitige Kürzung der Solarstromförderung. Alle Probleme, die zum großen Teil in dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgeführt sind, wären auch mit einer gewissen Zeitverzögerung zu korrigieren, was wir natürlich nicht wollen. So ist das nicht. Wir wollen den Antrag der GRÜNEN schon unterstützen. Aber unserer hat eine besondere und bestimmte Dringlichkeit; die beabsichtigten Kürzungen wären im Nachgang in ihren Auswirkungen nicht mehr korrigierbar. Wir sollten uns also in der Debatte des Themas annehmen und unseren Antrag entscheiden. Ich bedanke mich.
(Beifall DIE LINKE)
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