Kein Zwang zur Sanierung von Kleinkläranlagen auf Kosten des ländlichen Raums – sofortiger Sanierungsstopp bis zum Inkrafttreten diesbezüglicher Regelungen im Thüringer Wassergesetz

RedenTilo KummerUmwelt

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/3973


Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Jahr 2009 wurde das Solidarprinzip in der Abwasserentsorgung im ländlichen Raum ausgehebelt durch die damalige Novelle des Thüringer Wassergesetzes, die es ermöglichte, dass Zweckverbände entscheiden konnten, dass Bürger in Zukunft nicht mehr in ihrem Verbandsgebiet liegen und ihre Abwasserentsorgung selbst übernehmen müssen, wie gesagt, im Jahr 2009, eine CDU-geführte Landesregierung.


Diese Regierung und auch diese Koalition haben sich auf die Fahne geschrieben, das Solidarprinzip im ländlichen Raum wieder einzuführen, weil es dringend notwendig ist und weil die Bürger im ländlichen Raum gleichbehandelt werden müssen. Sie haben die ganzen Jahre Abwasserabgabe gezahlt, damit im städtischen Raum Kläranlagen entstehen können, wo die Anschlusskosten deutlich günstiger sind. Für ihre eigene Kläranlage bekommen sie diese Abwasserbeiträge nicht. Solche Dinge gehen nicht, das ist eine Ungerechtigkeit, die geändert werden muss.


Warum dauert das mit dem Ändern so lange? Herr Gruhner, Ihre Partei hatte in diesem Land über 20 Jahre eine Umweltverwaltung aufgebaut. Ich kann Ihnen sagen – Sie haben ja auch vorhin schon zu Recht angesprochen, dass Ihre Fraktion 2011 erkannt hat, dass etwas schief lief. Es war schon erschreckend im Umweltausschuss in der letzten Legislatur, als wir gefragt haben, wann denn das Wassergesetz endlich kommt, als uns dann gesagt wurde, wenn es uns zu lange dauert, sollen wir es doch selbst schreiben.

Das sind leider Dinge, die uns bis heute belasten. Ich hätte mir das Wassergesetz schon lange gewünscht, das ist richtig. Ich hoffe, dass es schnellstmöglich kommt. Und ich hoffe, dass es uns gelingt, gegen das, was die CDU damals festgeschrieben hat, auch noch die Möglichkeit der Rückwirkung zu finden, damit diejenigen, die schon einen Bescheid haben, ihre Anlage nicht bauen müssen. Das ist meine Hoffnung. Deshalb – dafür die richtigen Rechtswege zu finden, dauert es eben manchmal auch ein bisschen lange.

Fakt ist eines: Die Landesregierung hat das, was die AfD mit ihrem Antrag auf eine Art und Weise formuliert – der eigentlich gesetzeswidrig ist,


(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Was?)


schon lange getan, nämlich nicht gesetzeswidrig. Sie hat die Aufgabenträger gebeten, keine Bescheide rauszuschicken, bevor das neue Wassergesetz kommt. Etwas anderes kann eine Landesregierung nicht. Sie kann kein Stopp eines Vollzugs eines Gesetzes anweisen, weil das Gesetz vom Landtag geschaffen wurde und dieses Gesetz durch die Landesregierung zu befolgen ist. Dementsprechend kann sie nur eine Bitte äußern, dass die Landratsämter aus welchen Gründen auch immer, dass die Zweckverbände aus welchen Gründen auch immer gegen diese Bitte der Landesregierung – vor allem in letzter Zeit – massiv Sanierungsbescheide erlassen. Das spricht für sich, da sollte man darüber nachdenken, woran das liegt. Aber da ist diese Landesregierung der falsche Adressat, meine Damen und Herren.


(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Kein Gestaltungsanspruch ist angeordnet!)


Doch, den Gestaltungsanspruch habe ich eben formuliert: Wir wollen schnellstmöglich und das neue Wassergesetz mit Rückwirkungsmöglichkeit bezüglich der bestehenden Bescheide auf den Weg bringen, wo das Solidarprinzip wieder geschaffen werden soll, damit dort in Zukunft, wenn eine Kleinkläranlage errichtet werden soll – und das ist aus meiner Sicht der ungünstigste Fall, ich bin immer für Gruppenlösungen, aber dort, wo die Kleinkläranlage entstehen muss, weil es wirklich das Sinnvollste ist – der Zweckverband in seiner Verantwortung ein Angebot unterbreiten muss. Das ist mein Ziel. Ich will aber auch, dass der Bürger die Möglichkeit hat zu sagen, nein, das Angebot des Zweckverbands will ich für die Kleinkläranlage nicht annehmen, ich will es selbst machen. Ich kann Ihnen nämlich sagen, ich habe bei mir im Ort leider schon die Probe aufs Exempel machen müssen, weil der gesamte Ort inzwischen Kleinkläranlagen bauen musste, dass die Bürger sich im Zweifelsfall dafür entschieden haben, die Einzelanlage selbst zu bauen.

Keine gemeinsame Gruppenlösung, obwohl diese Landesregierung die Förderfähigkeit von Gruppenlösungen privater Art auf den Weg gebracht hat, die es vorher nicht gab, auch das muss man dazu sagen. Auch keine Zweckverbandslösung, weil nämlich die Anschlussbeiträge höher geworden wären als das, was sie für die Kläranlage letzten Endes bezahlt haben.


(Beifall SPD)


Dass sich das für die Leute auf Dauer negativ auswirkt, weil sie nämlich nicht mit berücksichtigt haben, dass die laufenden Kosten für ihre Anlage das Hauptproblem sind, ist eine andere Sache. Aber jemand, der 70 ist, denkt vielleicht auch nicht darüber nach, wie sich seine Anlage in den nächsten 40 Jahren finanziert.

Deshalb, meine Damen und Herren, es muss schleunigst etwas passieren, aber so wie es die AfD gefordert hat, meine Damen und Herren, wäre es gesetzeswidrig, wenn die Landesregierung so handeln würde. Deshalb ist Ihre Aktuelle Stunde leider ein Stück weit am Thema vorbei.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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