„Internationales Jahr der Wälder 2011“ - eine Chance für die Thüringer Forstwirtschaft (hier: Nummern II und III) 1/2

RedenTilo KummerUmwelt

Zum Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD – Drucksache 5/2301

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das Jahr der Wälder nähert sich ja nun dem Ende und deshalb ist es gut, dass der entsprechende Antrag, der sich vor allem dem Biotopschutz, dem Artenschutz im Wald widmet, in der heutigen Sitzung auf der Tagesordnung steht.

Herr Primas ist gerade darauf eingegangen, wie die Beratung im Ausschuss stattgefunden hat und zu welchem Ergebnis sie führte. Allerdings muss man dazu sagen, dieses Ergebnis war nicht einstimmig. Es gab dort unterschiedliche Auffassungen und unsere Fraktion hat einen Änderungsantrag eingebracht, der im Ausschuss leider keine Mehrheit fand.


Meine Damen und Herren, was wollen wir mit unserem Änderungsantrag? Wir haben eine andere Auffassung von der Art und Weise des Umgangs mit Waldbiotopschutz. Es ist schön, dass die Koalition in ihrem Koalitionsvertrag gesagt hat, dieses Thema Biodiversität, Artenvielfalt im Wald ist uns wichtig. Die Koalition hat in dem Zusammenhang festgelegt, 25.000 ha aus der Nutzung zu nehmen und die Art und Weise, wie dieses geschehen soll, hat sie in diesem Antrag formuliert.


Ich möchte die zwei Punkte, nämlich unter II die Punkte 3 und 4 in dem Zusammenhang vorlesen: Die Landesregierung wird gebeten, alle notwendigen Maßnahmen zum Erreichen des in der Biodiversitätsstrategie eingebetteten Ziels, in Thüringen 25.000 ha Wald aus der forstwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen, zu ergreifen und dabei sicher zu stellen, dass alle für Thüringen repräsentativen Waldtypen und Arten auf diesen, der forstwirtschaftlichen Nutzung entzogenen Flächen vorkommen. Außerdem soll sie sich bei der weiteren Identifizierung der dafür noch notwendigen Waldflächen insbesondere auf solche Flächen konzentrieren, auf denen der Holzeinschlag bereits erfolgt ist oder nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben nicht erfolgen sollte.


Das heißt, die Forstämter in Thüringen, die im Moment noch existieren, sind gehalten, auf ihren Flächen zu schauen - es geht um reinen Staatswald -, wo sie denn entweder gar nicht wirtschaften können oder in der letzten Zeit, vielleicht auch gerade nach „Kyrill“ nur noch sehr wenig Holz auf der Fläche stehen haben, so dass in absehbarer Zeit keine Nutzung mehr stattfinden kann. Diese Flächen sind zu melden, um sie aus der Nutzung zu nehmen. Im Ausschuss sind einige herausgehobene Flächen, einige herausgehobene Wälder - auch von großer naturschutzfachlicher Bedeutung - speziell benannt worden, weil die bereits von der Landesregierung als aus der Nutzung zu nehmen identifiziert wurden.

Meine Damen und Herren, unsere Herangehensweise an die Suche nach naturschutzfachlich geeigneten Stilllegungsflächen ist eine andere. Unsere Fraktion hat sich sehr frühzeitig mit der Frage beschäftigt, wie wir den Waldbiotopschutz am besten vorantreiben können und wie wir die Artenvielfalt im Wald am besten sichern können. Sind dazu große Flächen, große Naturschutzgebiete, große Nationalparks weiterhin erforderlich, ähnlich wie wir es im Hainich haben? Oder sollte man eine andere Lösung suchen? Was ist es eigentlich, was Artenvielfalt in den Wäldern Thüringens besonders ausmacht?


Wir haben uns Experten eingeladen, haben mit ihnen darüber beraten. Und diese Experten aus allen Bereichen kamen übereinstimmend zu der Auffassung, dass der besondere Wert in Thüringer Wäldern ist, dass gerade dadurch, dass wir auch einen sehr kleinteiligen Privatwaldbesitz haben, in dem es über Jahrzehnte zu keinen Nutzungen kam, viele Totholzinseln in den Thüringer Wäldern vorhanden sind. Die Organismen, die an dieses Totholz gebunden sind, können sich schlecht ausbreiten. Pilze, Schnecken sind Lebewesen, die nicht gerade mit Flügeln über 100 km, 200 km fliegen können. Das heißt, wenn Totholz entsteht und diese Lebewesen, die dieses Totholz brauchen nicht in der Nähe vorhanden sind, dass sie also kurze Distanzen überwinden können, dann haben wir einen Rückgang an Artenvielfalt. Deshalb muss der Weg von Totholzinsel zu Totholzinsel relativ kurz sein, damit diese Organismen sich entsprechend ausbreiten können und auf der Gesamtfläche des Waldes vorhanden sind. Ergebnis unserer Anhörung von Experten war, dass wir eigentlich ein flächendeckendes Netz von solchen Totholzstrukturen in den Wäldern Thüringens bräuchten, und dass das das Beste wäre, um die Artenvielfalt in Thüringer Wäldern zu erhöhen und zumindest auf dem gegenwärtigen Stand zu erhalten.

Wie geht das nun? Das geht sicherlich nicht, indem ich an einer Stelle Thüringens 15.000 ha aus der Nutzung nehme und sage „so, das war es“. Dann passiert nämlich, dass der Wirtschaftsdruck auf die anderen Wälder Thüringens in unvermindertem Maße läuft oder vielleicht sogar noch ansteigt, weil die Holznachfrage nicht sinkt. Dann würde dort Totholz gar nicht mehr aufkommen, weil die Wirtschaft natürlich gehalten ist, den Wald optimal zu nutzen. Es hilft auch nicht, wenn ich eine Totholz-Insel dauerhaft unter Schutz stelle. Denn wenn das Totholz dort abgestorben ist, junge Bäume wieder hochgewachsen sind, sich im Regelfall - wir haben immer noch einen übergroßen Anteil an Fichtenwäldern - die Fichte dort auch wieder durchsetzt, dann ist die Artenvielfalt, die an das Totholz gebunden war, auf diesen Flächen, nicht mehr gegeben. Deshalb hatten wir die Überlegung, Folgendes zu tun: Wir wollten, dass unsere Forstverwaltung zuerst in den Wäldern identifiziert, was sind denn die naturschutzfachlich wirklich bedeutsamen Flächen, wo habe ich Totholz-Inseln, die einen wesentlichen Beitrag zur Artenvielfalt leisten. Nachdem diese Flächen identifiziert sind, reden wir mit den Eigentümern, unter welchen Bedingungen wir diese Flächen unter Schutz nehmen können. Wenn es der Staatsforst ist, dann ist das einfach, dann kann der Staat sagen, diese Fläche nehmen wir aus der Nutzung, aber wenn es ein privater Waldbesitzer oder ein kommunaler Waldbesitzer ist, dann wäre eine Aus-der-Nutzung-Nahme natürlich ein Eingriff in das Eigentum - das geht nur, wenn der Eigentümer einverstanden ist. Deshalb haben wir in unserem Änderungsantrag gesagt, dort, wo andere, dritte Eigentümer betroffen wären, sollen die gefragt werden, ob sie auf freiwilliger Basis bereit sind, ihre Flächen aus der Nutzung zu nehmen und als Pendant für den Nutzungsausfall schlagen wir vor, dass es eine Stilllegungsprämie geben soll, wie das in der Landwirtschaft in Thüringen seit längerer Zeit schon gebräuchlich war.


Das hätte auch den Vorteil, dass bei einem Rückgang der Biodiversität, gerade weil der erhaltenswerte Lebensabschnitt, der Totholzabschnitt nicht mehr vorhanden ist, eine andere Stilllegungsfläche finden kann und die ursprüngliche Totholzfläche wieder der Nutzung zuführen kann. Diesen Vorschlag haben wir im Ausschuss unterbreitet. Er fand dort leider keine Gegenliebe. Trotzdem denke ich, dass es die richtige Herangehensweise wäre. Deshalb unterbreiten wir Ihnen mit unserem Änderungsantrag zum heutigen Plenum diesen Vorschlag erneut.


Ich sage auch ganz deutlich: Es kann nicht sein, dass Naturschutz nur auf Landesforst stattfindet. Auch private Waldbesitzer hätten übrigens Interesse daran, bestimmte Flächen stillzulegen und dafür eine Stilllegungsprämie zu erhalten. Deshalb sollten wir einfach dieses Angebot unterbreiten und sollten damit auch sicherstellen, dass die gut zu bewirtschaftenden Waldflächen Thüringens im Staatsforst weiterhin effizient bewirtschaftet werden können und dabei aus der Brille des staatlichen Försters auch immer unter Berücksichtigung der Fragen der Biodiversität und der Fragen des Umweltschutzes, denn das schreibt das Waldgesetz für den Staatsforst in besonderer Art und Weise vor und dabei sollte es auch bleiben. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)


Dateien