Interkommunale Zusammenarbeit fördern
Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/6565
(Unruhe DIE LINKE)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wollte Herrn Kellner nur zum Schluss noch einmal fragen, weil ich immer noch auf das Beispiel gewartet habe. Das hatten Sie mir doch zu Beginn Ihrer Rede versprochen. Ich habe es nicht vernommen.
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Er hat aber nicht gesagt, an welchem Tag.)
Da sich das alles im überschaubaren Bereich hält, wird es Ihnen leicht fallen. Also Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir diskutieren jetzt über eine Maßnahme der Landesregierung, die vor Aktionismus nur so strotzt und wo wir der Öffentlichkeit etwas vorgaukeln, dass wir etwas ganz Revolutionäres in diesem Lande machen, was angeblich eine Funktionalverwaltungs- und Gebietsreform ersetzen könnte
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das ist es. Das ist es.)
und damit „veralbern“ wir die Öffentlichkeit in einem Maße, das hat sie eigentlich nicht verdient. Ich meine, wenn wir uns hier untereinander im Raum „veralbern“, geht das noch. Da gehört das zum politischen Alltag, aber wenn wir draußen unsere Bürgerinnen und Bürger ständig „veralbern“, das fällt denen dann irgendwann selbst mal auf und deswegen, aber das müssen Sie verantworten. Noch einmal zusammenfassend,
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das stimmt.)
also diese Landesregierung bzw. die beiden Fraktionen haben den horrenden Betrag von 500.000 € zur Verfügung gestellt, um Projekte der kommunalen Gemeinschaftsarbeit finanziell zu fördern. Sie haben einen ausgemusterten kommunalen Wahlbeamten mit CDU-Parteibuch zum Chef gemacht
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das ist ja wohl ausgemustert.)
(Unruhe DIE LINKE)
und der wird auf Grundlage eines Werkvertrages vergütet, obwohl er sofort Ruhestandsgehalt bezieht. Das ist altersunabhängig, auch in einer wahrnehmbaren Größe, weil er lange Bürgermeister war. Das soll er auch haben, aber da stellt sich die Frage, weshalb ein kommunaler Wahlbeamter mit Ruhestandsbesoldung dann noch auf Grundlage eines Werkvertrages hier vergütet wird. Die Höhe des Werkvertrages erfahren wir wieder nicht. Da können wir nur spekulieren, ob er möglicherweise in gleicher Höhe vergütet wird, wie der Kommunalberater bei der Rekommunalisierung von E.ON.
(Heiterkeit DIE LINKE, FDP)
Dann hätten wir das Kuriosum, dass der zehn Mal so teuer wäre, wie der Betrag, den er zu verwalten hat. Da gehe ich mal davon aus, das ist nicht ganz so. Aber der Innenminister wäre gut beraten, wenn er hier für Transparenz sorgt, weil das wird diskutiert. Was verdient denn dieser Mensch?
(Beifall DIE LINKE)
In welchem Verhältnis steht es denn zu den verwaltenden Mitteln, die er hat? Also es geht um 500.000 €.
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Der macht das gern ehrenamtlich.)
Nein, es wurde gesagt, auf Werksvertragsbasis. Da kann natürlich auch ein Betrag Null drinnen stehen. Das wissen wir nicht. Dann wäre sie ehrenamtlich und Sie, Kollege Korschewsky, hätten dann recht.
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Genau. Genau.)
(Beifall DIE LINKE)
Vielleicht erhält er nur eine Aufwandsentschädigung, aber dann besteht auch kein Grund, daraus ein Geheimnis zu machen. Dann kann man das transparent gestalten. Im Übrigen, seine Ruhestandsbesoldung ist transparent, die kann man nachrechnen. Dagegen kann er sich auch nicht wehren. Insofern, wie gesagt, ist es Aufgabe des Innenministers, hier für Transparenz zu sorgen. Wie gesagt, es ist der Versuch, die Notwendigkeit einer funktionalen Verwaltungsgebietsreform zu umgehen und es wird nicht gelingen. Es wird nicht gelingen, weil es nichts nützt, dort 500.000 € zur Verfügung zu stellen und Einzelmaßnahmen zu befördern, weil die kommunale Gemeinschaftsarbeit als Gesamtkomplex insgesamt in der Krise ist. Das haben wir zu verantworten, weil wir gesetzliche Regelungen haben, die über 80 Jahre alt sind und sie sind nicht mehr zeitgemäß. Die kommunale Gemeinschaftsarbeit ist mit derartigen Rechtsmängeln behaftet, so dass sie nicht auf Akzeptanz stößt. Sie wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren, was nicht auf Akzeptanz stößt, wird zunehmend abgelehnt.
(Beifall DIE LINKE)
Da geht es gar nicht um die Regelungstiefe und ob es zum Schluss sogar sinnvolle Maßnahmen gibt. Wir haben der kommunalen Gemeinschaftsarbeit ein Akzeptanzproblem. Bürgerinnen und Bürger haben das Gefühl, dass insbesondere die kommunalen Zweckverbände, mit denen wir ja seit 1992 hier Erfahrungen haben, viel zu weit weg sind von ihren Problemlagen,
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Quatsch, Quatsch, Quatsch.)
viel zu ineffizient, sie sind geschlossene Räume, intransparent. Da findet überhaupt keine ordentliche Informationspolitik statt. Es gibt keine Möglichkeit der Bürger, dort direkt Einfluss zu nehmen und alle Versuche, die wir dort gestartet haben, waren halbherzig. Ich erinnere an die Verbraucherbeiräte, die überhaupt keine Macht haben. Ich bin selbst in einem Verbraucherbeirat; bisher hat die Zwecksverbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Arnstadt keine einzige Empfehlung des Verbraucherbeirates, die oftmals einstimmig beschlossen wurde, auch nur aufgegriffen, sondern die Bürgermeister lassen uns einfach „wegtreten“. Das führt dazu, dass dieser Verbraucherbeirat zunehmend nicht mehr arbeitsfähig ist, weil die Leute keine Lust haben. Sie haben keine Lust, nach fünf Jahren immer noch zusammenzukommen, sich mit all den Problemen zu beschäftigen und ihre Anregungen werden nicht einmal aufgegriffen. Man erhält nicht mal eine Begründung dafür, warum die Empfehlungen des Verbraucherbeirates keinen Widerhall finden. Insofern brauchen wir uns nicht zu wundern.
Wir haben also Probleme bei den Instrumenten der kommunalen Gemeinschaftsarbeit, was die Zusammensetzung der Zweckverbandsversammlung betrifft, weil die sind sehr stark verwaltungsdominiert und der Einfluss von Bürgerinnen und Bürger geht gegen Null. Sie wissen, wir haben auf der Zweckverbandsebene keine Möglichkeit der direkten Demokratie, wir können keinen Einwohnerantrag, stellen, es gibt keine Möglichkeiten eines Bürgerbegehrens, keinen Bürgerentscheid. Übrigens auf Kreisebene haben wir das inzwischen. Da stellt sich die Frage, wenn wir das auf Kreisebene ermöglichen, warum das auf Zweckverbandsebene nicht gehen soll.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Maßnahmenkatalog, den die FDP vorgeschlagen hat, ist insgesamt so in Ordnung, aber es fehlen zwei wichtige Punkte. Die möchte ich hier auch zur Debatte stellen. Als Erstes, werte Kolleginnen und Kollegen der FDP, ich meine, Sie sprechen als Zielstellung immer von Einsparungen in Punkt 4. Auch hier wollen Sie wieder Einsparungen. Überlegen Sie mal, ob nicht der Ansatz der Leistungssteigerung, also Effizienzsteigerung, besser wäre. Es geht um höhere Leistungsfähigkeit. Das muss nicht zwingend fiskalisch zu einer Einsparung führen, aber zu einem anderen Verhältnis der Einnahmen und Ausgaben und das kann dann mittel- und langfristig auch öffentliche Haushalte entlasten. Das ist unstrittig. Aber wir sprechen immer von Leistungsfähigkeit und nicht von Einsparungen. Wenn man bei den Reformansätzen immer Einsparungen zum Ziel macht, dann wird man immer daran scheitern, weil es wird immer einen geben der sagt, es kostet einen Euro mehr, ohne aber dabei zu bedenken, dass wir durch Effizienzsteigerung ein anderes Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben haben und damit eine andere Wirkung auf den Haushalt.
In Ihren Punkten, werte Kolleginnen und Kollegen der FDP, fehlt auch, dass wir die Rechtsmängel, die die kommunale Gemeinschaftsarbeit aufweist, beheben müssen. Deswegen sind wir dafür, dass wir diesen Antrag in den Ausschüssen weiter beraten, insbesondere also II, I können wir ja nicht im Ausschuss beraten, das haben wir hier zur Kenntnis genommen, die „Märchenstunde“ des Innenministers, der sich die Welt schönredet.
(Unruhe CDU)
Wer so die Realitäten ausblendet, hat natürlich auch keinen Ansatz mehr für Lösungen, auch keinen Ehrgeiz, weil für den ist ja die Welt in Ordnung. Was soll ich mir Gedanken machen über andere Dinge? Aber das muss der Innenminister mit sich selbst machen. Wir sind zum Glück alle kommunal verankert und können uns selbst ein Bild machen, wie die Realität vor Ort aussieht. Wie gesagt, II sollten wir im Ausschuss debattieren. Da haben wir zwei Anregungen gegeben. Wir sind gerne bereit, das mit den Antragstellern gemeinsam weiter zu qualifizieren, einfach auch, weil die kommunale Gemeinschaftsarbeit eine wichtige Ergänzung sein kann, kein Ersatz für eine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform, aber eine Ergänzung. Aber da müssen wir auch den Mut haben, die rechtlichen Verwerfungen, die die Gemeinschaftsarbeit aufweist, zu beheben. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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