Integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie der Landesregierung gemäß § 6 Abs. 3 des Thüringer Klimagesetzes / hier: Beratung und Stellungnahme durch den Landtag 1/2
Zum Antrag der Landesregierung - Drucksache 6/7266
Guten Morgen, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Entwurf des Integrierten Maßnahmenprogramms zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Freistaat Thüringen – kurz IMPAKT II – wurde von der Landesregierung am 30. April 2019 in den Landtag eingebracht. Nach der ersten Befassung in der 147. Plenarsitzung am 10. Mai 2019 wurde er an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zur weiteren Stellungnahme überwiesen. Der Ausschuss beschloss während seiner 59. Beratung am 5. Juni 2019, eine schriftliche Anhörung durchzuführen. In einer weiteren Sitzung, nämlich der 60. Sitzung am 14. Juni 2019, einigte sich der Ausschuss darauf, den Kreis der Anzuhörenden zu erweitern sowie die Anhörungsfrist auf Antrag mehrerer Anzuhörender von ursprünglich etwa zwei Wochen auf acht Wochen zu verlängern. Als Fristende wurde somit der 15. August 2019 festgelegt.
Eine Vorlage der Landtagsverwaltung – die Vorlage 6/5728, datiert auf den 19. Juni 2019 – enthält eine Bewertung zur Finanzierbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Programms IMPAKT II. Mit Datum vom 2. September 2019 brachten die Mitglieder der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Vorlage 6/5912 einen Vorschlag für eine Stellungnahme des Landtags zu IMPAKT II ein, der mehrheitlich angenommen wurde. Abgelehnt wurde die Vorlage 6/5920, die eine Stellungnahme der Fraktion der CDU enthielt.
Am 11. September 2019 wurde die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz in Drucksache 6/7644 in den Landtag eingebracht. Empfohlen wird darin die Unterstützung von IMPAKT II durch den Landtag. Darüber hinaus wird die Bitte ausgedrückt, dass im Zuge der Fortschreibung des Programms in der kommenden Legislaturperiode mehrere Aspekte besondere Berücksichtigung finden mögen. Beispielsweise geht es darum, die vielen Hinweise aus der schriftlichen Anhörung daraufhin zu prüfen, inwieweit sie in die Fortschreibung des IMPAKT II einfließen können. Außerdem empfiehlt der Landtag, den Maßnahmen mit dem größten Anpassungseffekt hinsichtlich der eingesetzten Finanzmittel die höchste Priorität einzuräumen.
Ich fahre fort mit der Berichterstattung zur Integrierten Energie- und Klimaschutzstrategie der Landesregierung gemäß § 6 Abs. 3 des Thüringer Klimagesetzes. Die Integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie der Landesregierung gemäß § 6 Abs. 3, wie gerade gesagt, des Thüringer Klimagesetzes, brachte die Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz, Anja Siegesmund, während der 151. Plenarsitzung am 14. Juni 2019 in den Landtag ein. Dieser Antrag wurde an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Die entsprechende Beratung fand in der 60. Sitzung des Ausschusses statt, in der eine schriftliche Anhörung beschlossen wurde. Hierzu wurden die vorgeschlagenen Anzuhörenden aller Fraktionen vollständig berücksichtigt. Die Anhörungsfrist wurde auch hier bis zum 15. August 2019 eingeräumt. In der 51. Ausschussberatung am 26. Juni 2019 wurde die Berichterstatterin im Plenum benannt. Im Rahmen des schriftlichen Anhörungsverfahrens seitens der Anzuhörenden wurde eine Vielzahl von Anmerkungen zum Entwurf insgesamt sowie auch zu einzelnen Maßnahmen vorgebracht. Diese enthalten wichtige Hinweise für die Ausgestaltung und Umsetzung von Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgaskonzentration. Deshalb sollten diese Hinweise angemessen gewürdigt werden.
In seiner 63. Sitzung am 4. September 2019 wurde die Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen in Drucksache 6/7645 vom Ausschuss mehrheitlich angenommen, die von der Landesregierung erarbeitete Integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie zu unterstützen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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