Initiative zur verbesserten Unterstützung von Genossenschaften und anderer Formen des solidarischen und demokratischen Wirtschaftens

RedenWirtschaftDieter Hausold

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/2638


Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst habe ich mit Interesse den Bericht der Landesregierung gehört und ich darf Ihnen danken, Herr Staatssekretär, denn – und das will ich auch ein bisschen mit Bezug auf meinen Vorredner sagen – wir sind uns sicherlich alle einig, was den Bestand und den Schutz des Bestands von Genossenschaften angeht. Wir können uns auch darin einig sein, dass wesentliche Voraussetzungen für deren Existenz bestehen. Auch darauf hat die Landesregierung ja nochmals verwiesen. Dennoch sehen wir durchaus an einigen Punkten Diskussions- und gegebenenfalls Nachbesserungsbedarf und darauf will ich vielleicht an dieser Stelle neben einigen allgemeinen Bemerkungen nochmals etwas vertiefender eingehen.


Die Genossenschaften – und das macht sie heute eben gerade besonders interessant – vereint ökonomisches Knowhow mit der Persönlichkeitsentwicklung ihrer Mitglieder und einem oftmals darüber hinausgehenden gesellschaftlichen Verantwortungsbewusstsein. Dieses spezielle Wesen der Genossenschaften ist so bereits im Genossenschaftsgesetz angelegt und begründet. Deshalb ist es auch aus unserer Sicht wünschenswert, wenn wir in gesellschaftlichen Bereichen, wo genau diese Werte besonders notwendig sind, noch mehr Genossenschaften hätten, als dies heute der Fall ist. Interessant ist nun, dass es in eben diesen Bereichen – Kollegin Leukefeld hat das hier schon angeführt – zum Beispiel bei Dorfläden oftmals nicht zu Genossenschaftsgründungen kommt. Stattdessen lässt sich immer wieder beobachten, dass es zwar zunächst vom Gründungswillen ein Interesse an Genossenschaften gibt, am Ende aber aufgrund bestimmter Hemmnisse davon abgesehen und in Ausweichformen gegründet wird, wenn überhaupt. Vor diesem Hintergrund sehen wir durchaus Anpassungsbedarf. Es ist natürlich vollkommen logisch, dass unternehmerisches Handeln in ganz unterschiedlichen Formen erfolgt, was sich vor allem auch nach den jeweiligen Geschäftsideen und unternehmerischen Interessen richtet. Es ist gut – und da stimme ich mit der Landesregierung überein –, dass wir mit dem Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum ThEx hierzu inzwischen eine kompetente Beratungsstelle haben, die den angehenden Neuunternehmerinnen und -unternehmern mit Rat und Tat beim Abwägen von Vor- und Nachteilen unterschiedlicher Unternehmenstypen zur Seite steht.


Sehr interessant ist in dieser Beziehung allerdings auch eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie aus dem März 2015 – ich glaube, die wurde auch schon von Vorrednern zitiert –, wo im Endbericht Potenziale und Hemmnisse von unternehmerischen Aktivitäten in der Rechtsform der Genossenschaft aufgezeigt wurden. Sie wurde erstellt von der Kienbaum Management GmbH in Zusammenarbeit mit dem Seminar für Genossenschaftswesen der Universität Köln und verweist auf Problemfelder, die Unterstützungsprogramme bundesweit, aber auch hier in Thüringen, prägen und die wir im Sinne der Verhinderung von Benachteiligung, meine Damen und Herren, abstellen sollten. Darüber wünschen wir die Debatte und halten wir die Debatte für notwendig.


Vielleicht erlauben Sie mir an dieser Stelle ein kurzes Zitat aus der genannten Studie, welches wie folgt lautet: „Grundsätzlich zeigen die Erfahrungen aus der Praxis, dass die Fördermöglichkeiten für Genossenschaften im Vergleich zu anderen Rechtsformen eher eingeschränkt sind. Dabei ist es häufig die besondere Verfasstheit von Genossenschaften, welche Auslegungsspielräume schafft, die sich zulasten der Genossenschaften auswirken. Dies bedeutet, dass es sich bei einer Diskriminierung von Genossenschaften in öffentlichen Förderprogrammen in den meisten Fällen nicht um einen expliziten, sondern um einen impliziten Ausschluss handelt.“ Ich glaube, davon ausgehend sollten wir die weitere Debatte auch führen. Dieser Befund lässt sich durchaus auch auf Thüringen übertragen. Genossenschaften sind anders als die meisten anderen Unternehmensformen darauf gerichtet, dass die Mitglieder gemeinsam Verantwortung übernehmen und gemeinsam entscheiden. Es handelt sich also um Personen, die nicht auf die eine Unternehmerpersönlichkeit zugeschnitten werden wollen oder können. Im Ergebnis ist es etwa äußerst schwierig, dass in einer gemeinschaftlichen Gründungsphase eine Person als Individuum die möglichen Risiken einer Kreditaufnahme stemmen muss, weil es kein angepasstes Format der Förderung gibt, welches die Teamleistung der Gründung auch im Förderinstrumentarium widerspiegelt, meine Damen und Herren. Und hier müssen wir unserer Auffassung nach Wege finden, wie das unternehmerische Risiko, welches als Gruppe angetreten wird, sich auch entsprechend in der Förderlandschaft abbilden lässt, etwa indem Genossenschaften bei solchen Programmen prinzipiell als juristische Person antragsberechtigt sind.


(Beifall DIE LINKE)


Auch andere Bereiche zeigen diesen impliziten Ausschluss. Vor der Bewilligung eines Förderantrags steht bekanntlich zunächst eine Menge Papier, was wir zum Teil auch alle beklagen. Schaut man auf diese Formulare mit dem Blick eines Genossenschaftsvorstands, gibt es dort einige Probleme. Es kann zum Beispiel vorkommen, dass das Formular die eingetragene Handelsregisternummer verlangt. Das ist eine ganz einfache sächliche Frage. Genossenschaften, die im Genossenschaftsregister eingetragen werden, scheitern theoretisch schon hier. Weiter geht es damit, dass Vorstände, die die Geschäfte einer Genossenschaft laut Gesetz zu führen haben, ebenso wenig vorgesehen sind. Vorstände können zwar als Gesellschafter eingetragen werden, dann wird es aber schwierig, weil bei den zwingenden Angaben zu den Gesellschaftern Angaben zu den prozentualen Kapitalanteilen und prozentualen Stimmrechtsanteilen zu machen und diese in einem Organigramm darzustellen sind. Genossenschaften haben jedoch – das wissen wir – ein variables Eigenkapital, ein Kopfstimmrecht und eine offene Mitgliedschaft. Mit jedem neuen Mitglied ändert sich sowohl der potenzielle Anteil am Kapital als auch an den Stimmrechten. Das heißt, die Werte sind deutlich weniger starr als bei anderen Unternehmensformen gerade in Gründungs- und Wachstumszeiten, meine Damen und Herren.


Zusammengefasst will ich an der Stelle sagen: Die heute angebotenen Antragsformulare bilden in vielen Fällen die Realität von Genossenschaften eben nicht ab, sodass auch dann, wenn Genossenschaften Förderungen beantragen können, dieser Prozess für sie bedeutend schwieriger umzusetzen ist. Und da sage ich Ihnen ganz klar: Solche reinen formalen und bürokratischen Hürden müssen wir überwinden können und können wir unserer Ansicht nach auch überwinden, um eine entsprechende Gleichbehandlung für Genossenschaften herzustellen, meine Damen und Herren. Das kann übrigens auch bedeuten, dass es sinnvoll ist, spezielle Förderprogramme für Genossenschaften und ihre Gründung aufzulegen. Wir alle kennen hier erfolgreiche Beispiele, etwa im Bereich – war auch schon in Erwähnung – der Energiegenossenschaften. Baden-Württemberg hat ein spezielles Förderprogramm für Genossenschaften allgemein entwickelt. Bayern fördert ganz explizit die Begründung von Sozialgenossenschaften. Also es ist nicht so, dass wir nicht in den angrenzenden und auch weiter entfernten Bundesländern sozusagen Anleihen an Ideen aufnehmen können für unsere weitere Arbeit. Ich denke, dass es eben auch in Thüringen diese Bedarfe gibt, die sich durch das Wesen einer Genossenschaft hervorragend bedienen lassen würden, wo es also gleichzeitig Wirtschaftlichkeit, Selbstverwirklichung der Genossenschaftsmitglieder und einen gesellschaftlichen Mehrwert gibt.


Die Dorfläden wurden schon erwähnt. Ich will auch noch mal auf anderes Gebiet gehen. Oft sind im kulturellen Bereich solche Fragen angesiedelt. Ich nenne mal zum Beispiel regionale Museen, die gemeinschaftlich vielleicht weiterbetrieben werden könnten, wo aufgrund verschiedener Situationen eine öffentliche Betreibung nicht mehr möglich ist. Wir haben generell ja die Verantwortung, dass auch im ländlichen Raum – dazu diskutieren wir in ganz verschiedenen Facetten – Infrastruktur, Dienstleistungen, kulturelles Leistungsangebot unter veränderten Bedingungen stabilisiert werden müssen. Und wir sollten sehr deutlich machen, dass wir hier auch auf genossenschaftliche Wege gehen könnten, wenn sich Menschen gemeinschaftlich bereitfinden, dies zu tun.


(Beifall DIE LINKE)


Wir haben schon gesprochen über den wirtschaftlichen Verein. Da hat hier auch Kollege Wucherpfennig dazu Ausführungen gemacht. Ja, auch das halten wir für eine wichtige Überlegung. Der Staatssekretär hat ebenfalls darauf Bezug genommen. Der wirtschaftliche Verein ist gerade für Kleinstgründungen interessant, weil er weitgehend den gleichen Bestimmungen unterliegt wie ein Idealverein. Es entfallen zahlreiche bürokratische und finanzielle Belastungen, welche etwa bei der Begründung einer Genossenschaft durch die gesetzlichen Vorgaben unabweisbar sind. Dennoch werden außer im Agrar- und Forstbereich kaum noch wirtschaftliche Vereine zugelassen, was dazu führt, dass viele potenziell Interessierte in die Form des Idealvereins ausweichen, obwohl sie eigentlich ein vorrangiges wirtschaftliches Interesse verfolgen. Denken Sie beispielsweise an die Eine-Welt-Läden, die oftmals als e. V. firmieren. Für eine andere Politik hat man sich da zum Beispiel schon in Rheinland-Pfalz entschieden. Hier werden in nennenswertem Umfang wirtschaftliche Vereine zugelassen und dort gibt es äußert positive Rückmeldungen zu den Erfahrungen in den genannten Bereichen. Und ich würde es eben sehr begrüßen – und der in unserem Antrag vorgesehene Prüfauftrag eröffnet ja genau dafür den Spielraum –, dass sich das Wirtschaftsministerium in einer Fachkonferenz etwa mit den Erfahrungen in Rheinland-Pfalz und anderswo befasst und eine Abwägung vornimmt, an deren Ende gegebenenfalls eine veränderte Praxis in Thüringen steht, die auch hier das Gründungsgeschehen stärker stützt.


Neue Wege sollten wir aber, meine Damen und Herren, auch in den bekannten und sehr angestrengten und wichtigen Themen der komplizierten Situation bei Unternehmensnachfolgen beschreiten, die ja oft daran scheitern, dass keine einzelne Person sich findet, die bereit ist, sich den Hut aufzusetzen und damit auch die komplette Verantwortung etwa für einen Handwerksbetrieb mit zehn Mitarbeitern zu übernehmen. Die Nachfolge in einem Unternehmen anzutreten, stellt ein wirtschaftliches Risiko dar, das ist freilich unbestritten, welches aber zunehmend von Menschen im Freistaat eher gescheut wird. Da sagen wir, die Umwandlung von Unternehmen in Produktivgenossenschaften kennt in Europa verbürgte – gehen wir mal über unsere Landesgrenzen etwas hinaus – und erfolgreiche Beispiele etwa in Italien und wird ganz explizit auch im bereits zitierten Bericht von Kienbaum und der Universität Köln sozusagen empfohlen. Die Vorteile lägen ja auf der Hand. Bewährte Unternehmen blieben erhalten, die bisherigen Angestellten würden Eigentümer, könnten gemeinschaftlich die notwendigen Mittel zur Übernahme bereitstellen und durch eine Aufteilung der Lasten die Unternehmensführung auf viele Schultern verteilen und damit zugleich den Schritt für den Einzelnen auch überschaubarer gestalten. Völlig klar ist, wie die ökonomischen aber natürlich auch die regionalen Auswirkungen wären, wenn das in stärkerem Maße möglich wäre.


Vor diesem Hintergrund ist natürlich für uns auch ein Blick auf das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm durchaus angesagt, weil wir der Meinung sind, dass man unter Umständen dann nicht allein bei den stillen Beteiligungen bleibt, sondern auch Möglichkeiten schafft, diesen anderen, von mir kurz skizzierten Weg zu bestreiten.

Ich möchte auch noch mal kurz auf die bundespolitischen Zusammenhänge eingehen. Hier wurde schon hervorgehoben, dass im Sinne der Kooperationsgesellschaft im Grunde genommen eine Lösung angedacht ist, die viele bürokratische Hürden abbauen würde. Nach unserem Kenntnisstand scheint auf der Bundesebene, ähnlich wie die Landtagsberatungen in der vorangegangenen Wahlperiode, wo schon seit 2013 beraten wird, seitdem das berühmte „still ruht der See“ zu sein. Deshalb sind wir jederzeit bereit, falls es doch noch in dieser Legislaturperiode konkretere Initiativen auf der Bundesebene gibt, worüber wir uns ausdrücklich freuen würden, diese entsprechend aus Thüringer Sicht zu unterstützen.


Lassen Sie mich zum Schluss betonen, dass Thüringen von mehr Genossenschaften nur profitieren kann. Genossenschaften gelten vollkommen zu Recht als eine stabile Unternehmensform, weil sie immer die Interessen ihrer Mitglieder und damit auch gesellschaftliche Entwicklungen im Blick haben und darauf reagieren müssen. Eine Stärkung unseres durchaus gut ausgeprägten Genossenschaftswesens kann uns in vielen Bereichen helfen, Probleme aus einem anderen Blickwinkel anzugehen und einen Beitrag zu ihrer Lösung leisten. Wir würden deshalb sehr begrüßen, wenn Sie bei diesem Themenfeld mittun könnten, meine Damen und Herren, und unseren Antrag entsprechend unterstützen. Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien