Informationsfreiheit und Datenschutz in Thüringer Jobcentern verwirklichen
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/5820
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag thematisiert das Verfügungsrecht über den Zugang zu persönlichen Daten und behördlichem Wissen beim speziellen Fall der Thüringer Jobcenter. Wir wissen, dass die Dienst- und Fachaufsicht beim Land liegt. Es braucht sich, glaube ich, niemand zu wundern, warum ausgerechnet die Jobcenter Adressaten unseres Antrages sind, denn diejenigen, die sich mit der Materie auskennen - das sind etliche hier im Haus, aber vor allen Dingen auch Menschen, die betroffen sind -, die wissen, was tagtäglich mit Datenwünschen der Jobcenter auf sie zukommt und sind deshalb wenig überrascht. Jobcenter sind aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages verpflichtet, Antragstellerinnen und Antragsteller komplett zu durchleuchten. Es ist hinlänglich bekannt, dass wir als LINKE dieses behördliche Vorgehen in der Form schon immer abgelehnt haben, weil wir der Meinung sind, dass die Sicherung des Existenzminimums nicht an Bedingungen geknüpft werden dürfte.
(Beifall DIE LINKE)
Die Realität sieht hier aber anders aus. Ich sage Ihnen, für viele Betroffene wirkt die vollständige Offenlegung der individuellen Lebenssituation tatsächlich auch als Misstrauensbekundung. Es hängt immer auch das Damoklesschwert über ihnen und der Vorwurf des Missbrauchs. Mit Offenlegung der persönlichen Situation, meine ich, vom Konto über die individuellen persönlichen Beziehungen, über die Anzahl der ehelichen oder nicht ehelichen Kinder, über Verwandtschaft, über Reisen, über Tätigsein wird alles nachgefragt. Hinzu kommt, dass einige Jobcenter aufgrund der riesigen Datenmenge eher zu schwarzen Löchern mutiert sind, weil es nirgendwo so viele Klagen bezüglich Datenverlusten gibt wie bei den Jobcentern.
(Beifall DIE LINKE)
Auch das werden Sie in ihrer Arbeit schon gespürt haben, dass immer wieder die Aussage kommt: Das habe ich abgegeben, ist aber nicht angekommen - und dann geht das Spiel von vorn los. Betroffeneninitiativen rufen meines Erachtens nicht ohne Grund und zu Recht dazu auf, sich sämtliche Einreichungen von Unterlagen und Materialien quittieren zu lassen. In dem Fall des Falles sind die Antragsteller in der Pflicht, dem Jobcenter Fehlverhalten nachzuweisen, ein Akt, der beispielsweise bei einer normalen Briefsendung so ziemlich unmöglich ist.
Im Sinne der Betroffenen fordern wir deshalb die Landesregierung auf, diese Regelung zu überprüfen und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um zu sichern, dass mit den persönlichen Daten sorgsam umgegangen wird und dass diese schwarzen Löcher gestopft werden.
Ein weiterer Aspekt und durchaus auch Ausgangspunkt für unseren Antrag ist das Urteil des Landesverwaltungsgerichts Leipzig. Das zwingt, glaube ich, auch die Landesregierung zu handeln. Mit dem Urteil unter dem Aktenzeichen 5 K 981/11 wird klar formuliert, dass es insbesondere die oftmalige soziale Dringlichkeit einer direkten Kontaktaufnahme von Betroffenen und zuständigem Sachbearbeiter unumgänglich macht, dass die Jobcenter Telefonlisten ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Verfügung stellen. Das heißt, dass die Menschen nicht in einer Warteschleife, sozusagen beim Callcenter, landen, sondern dass man auch direkt miteinander Kontakt aufnehmen kann. Ich darf vielleicht aus der Urteilsbegründung kurz zitieren: „Es ist Ausdruck modernen staatlichen Selbstverständnisses, die telefonische Erreichbarkeit in beide Richtungen unmittelbar sicherzustellen, und zwar auch in sogenannten Massenverfahren und auch und gerade in Bereichen, wo es um die soziale Existenz gehen kann.“
(Beifall DIE LINKE)
Damit steht die Landesregierung in der Pflicht, gemäß diesen Prinzipien und in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und den Thüringer Jobcentern zu handeln. Das wollen wir heute hier diskutieren. Es ist Sinn und Zweck unseres Antrags, dass Informationsfreiheit und Datenschutz in Thüringer Jobcentern verwirklicht wird. Ich bedanke mich.
(Beifall DIE LINKE)
Dateien
- re5011402
PDF-Datei (56 KB)
