Humanitäres Bleiberecht für Opfer rassistischer und rechter Gewalt 2/2
Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3760
Meine Damen und Herren, es gilt nicht das Motto: Was nicht sein darf, ist nicht oder wovon ich nichts weiß, das gibt es nicht, Herr Herrgott. Vielleicht glauben Sie, wenn ich eine Meldung des MDR vom 19. Januar dieses Jahres zitiere. Ich lese nur die Überschrift und den Vortext vor, aber da wird es schon deutlich, dass es eben nicht so ist, wie Sie sagen, was ich nicht sehe, das gibt es nicht. „Gesetzeslücke. Opfernrecht der Gewalt droht Abschiebung.“ Das war die Überschrift. „Vier Opfern rechtsextremer Angriffe droht die Abschiebung. Betroffen ist auch ein Flüchtling, der in Neustadt an der Orla attackiert worden war“, also nicht Greiz, das ist ein anderer Fall. „Der Prozess gegen die Täter könnte damit platzen. Migrationsminister Lauinger“, hören Sie gut zu, „kritisiert die geltende Rechtslage als ‚unzureichend‘. Der Grünen-Politiker fordert deshalb einen Abschiebestopp bei laufenden Prozessen.“ Es scheint mir, als gäbe es doch Fälle und als wüsste es auch der Migrationsminister Dieter Lauinger.
(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Dann wusste er es drei Wochen später nicht mehr!)
Vielleicht – ich habe zwischendurch immer mal dazwischengerufen – müssen Sie sich mal belesen, das würde ich Ihnen einfach raten und uns jetzt hier nicht hinzustellen als Menschen, die, nur weil sie ideologisch einen gewissen Willen haben, hier Sachen erfinden, die gar nicht stimmen. Dem ist nicht so. Wir haben Zahlen genannt. Wir haben die Fälle, die uns beispielsweise von ezra genannt werden. Wir kennen persönlich Menschen, wo wir wissen, die sind Opfer eines rassistischen Übergriffs geworden, die sind jetzt nicht mehr da und das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt und es gibt überhaupt kein staatsanwaltschaftliches Verfahren, weil eben der Opferzeuge oder die Opferzeugin nicht mehr in Thüringen ist.
Ich habe mich auch gemeldet, um noch einmal zu bekräftigen, was Astrid Rothe-Beinlich hier vorhin schon einmal gesagt hat in Bezug auf die rechtspopulistische Fraktion hier im Haus. Unwahrheiten werden nicht richtiger, je öfter und je lauter man sie wiederholt, meine Damen und Herren, auch nicht, wenn es profilneurotisch und mit irgendwelchen Allmachtsfantasien hier am Pult geschieht. Ich finde, es ist schon Ausdruck von großer Dreistigkeit mit unwahren Behauptungen, es gäbe keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, ohne eine einzige Zahl belegen zu können, die von den Vorrednerinnen und Vorrednern mit Quellenangaben belegten Zahlen und Fakten infrage stellen zu wollen. Das ist nicht nur lächerlich, das ist auch sehr selbstentlarvend, meine Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zum Schluss möchte ich noch mal meiner Verwunderung und meinem Erschrecken Ausdruck verleihen, wie groß die Ablehnung ist, dass das humanitäre Bleiberecht nicht nur auf die von der Gewalttat, der gewalttätigen Straftat verletzten Betroffenen gelten soll, sondern auch für die Angehörigen. Wer schon einmal Opfer oder Verletzter eines gewalttätigen Übergriffs geworden ist oder wer wie die von Astrid Rothe-Beinlich schon benannte Empathie besitzt, der weiß, dass bei derartigen Erfahrungen die Belastung dadurch gemindert werden kann, dass man im Kreis seiner Lieben, im Kreis seiner Familie Trost und Halt finden kann. Solche Familien auseinanderzureißen, wäre unmenschlich. Unmenschlicher geht es nicht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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