Humanitäres Bleiberecht für Opfer rassistischer und rechter Gewalt 1/2

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Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3760


Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuschauerinnen im Livestream! „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser erste Satz in Artikel 1 des Grundgesetzes ist Konsens aller demokratischen Fraktionen dieses Landtags. Wir alle wissen aber auch, dass es sowohl hier im Landtag als auch in der Gesellschaft Menschen und Kräfte gibt, die nicht die Würde aller Menschen, sondern nur die der Deutschen im Sinn haben, die nicht alle, sondern nur die Deutschen achten und schützen möchten. Und nicht nur dies. Diese Kräfte und Menschen setzen quasi auch alles daran, die deutsche Bevölkerung gegen Menschen nicht deutscher Herkunft oder Menschen mit Migrationshintergrund aufzuhetzen, zum Beispiel hier im Landtag durch parlamentarische Anfragen, die hinter in Jena Silvester feiernden Ausländerinnen kaum verholen Kriminelle vermuten, durch die Frage nach der ehemaligen Staatsangehörigkeit in der PKS auftauchender Tatverdächtiger, durch parlamentarische Anträge und Reden, die an allem Negativen Geflüchteten oder der menschenrechtsorientierten Flüchtlingspolitik der rot-rot-grünen Landesregierung oder der angeblichen Grenzöffnung durch die Bundeskanzlerin die Schuld geben oder durch die Mär von der Volksvermischung – in Anführungsstrichen –, der angeblichen planvollen Verdrängung der deutschen Bevölkerung oder der unheilvoll verkündeten drohenden Gefahren für unsere Frauen und Kinder.


Wie diese flüchtlingsfeindliche, rassistische Hetze bei Teilen der deutschen Bevölkerung verfängt – und ich weiß, sie ist nicht der einzige Fakt, der Rassismus befördert, das Aufgreifen rassistisch motivierter Vorbehalte und das Umsetzen restriktiver Regelungen durch Politik und Verwaltung nach dem Motto „dem Volk aufs Maul schauen“ gehören auch dazu –, wie diese rassistische Polemik und Hetze verfängt, wie sie nicht nur bei organisierten und gewaltbereiten Nazis und Rassisten die Hemmschwelle sinken lässt, wurde mehr als deutlich, als zuletzt im Februar ezra, die mobile Beratung für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, die Zahlen rechts- und rassistisch motivierter Übergriffe für 2016 vorlegte. Nach 2015, in dem es noch 121 Fälle rechter und rassistischer Gewalt gab, von denen ezra erfuhr, 196 Menschen waren damals betroffen, sind es in 2016 über 160 Angriffe, Fälle, wegen denen ezra tätig wurde mit 277 Menschen, die davon betroffen waren. 2.545 Angriffe auf Geflüchtete und 988 auf Unterkünfte Geflüchteter hat es 2016 nach Angaben des Bundesministeriums des Inneren bundesweit gegeben. Meine Genossin und Kollegin Katharina König-Preuss hat nach der Veröffentlichung der ezra-Zahlen eine „Gesellschaft mit einer klaren Haltung und für ein solidarisches Miteinander“ gefordert, ebenso einen verstärkten repressiven Druck auf die Täterinnen und Täter. Diesen Druck erhöhen wir mit dem geforderten Erlass für ein humanitäres Bleiberecht für Opfer rassistischer und rechter Gewalt, indem dieses nämlich den Aufenthalt der Opfer als Zeuginnen bis zum Abschluss des Verfahrens ermöglicht, damit die Ermittlungs- und Strafverfahren nicht an der fehlenden Zeuginnenaussage scheitern, damit nicht beispielsweise nach einem Geständnis von Täterinnen und Tätern die Opfer abgeschoben werden, die Täterinnen oder der Täter dann ihr Geständnis wieder zurückziehen und das Verfahren eingestellt werden muss. ezra spricht in seiner Veröffentlichung der Straftaten von einem Anstieg um 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das Thüringer Innenministerium zählte einen Anstieg von 40 Prozent. Nicht zuletzt die oft ausbleibende Ahndung dieser Gewalttaten, dass sich die gewalttätigen Rassistinnen und Rassisten sicher und unbehelligt fühlen können und dann auch noch dieses Erfolgserlebnis haben, das Gefühl, erreicht zu haben, was sie wollten, sind Beweggründe für diesen Antrag und eines der Signale dieses Landtagsbeschlusses, das wir aussenden wollen. Formuliert ist das im Punkt I.3 unseres Antrags, ich zitiere: „Den Tätern und Täterinnen einer rechtsextrem motivierten und rassistischen Gewalttat an Geflüchteten zu verdeutlichen, dass den Opfern und deren Angehörigen Gerechtigkeit widerfährt und mit der Verfestigung des Aufenthalts aus humanitären Gründen das Gegenteil dessen erreicht wird, was die Täterinnen und Täterinnen beabsichtigten.“ Das ist, was wir auch als klare Haltung im Sinne von Katharina König-Preuss‘ Aussage verstehen und auch als Auftrag aus dem Artikel 1 Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie [...] zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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