Hochwasserschutz endlich konsequent umsetzen
Zum Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/6239
Vielen Dank, Frau Präsidentin, genau so war es gedacht. Ich denke, wir brauchen auch die Beratung in all diesen Ausschüssen, wie es dargestellt wurde, weil es nicht nur eine Sache des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz ist.
Ich möchte am Anfang ganz kurz auf Herrn Barth eingehen, der an mich den Vorwurf richtete, bei der Hohenwartetalsperre nicht ausreichend für den Hochwasserschutz eingetreten zu sein. Herr Barth, wir hatten im Rahmen dieser Diskussion eine ganz klare Aussage vonseiten des Umweltministeriums, dass es gerade nicht die Fragen des Überschwemmungsgebietes gewesen sind, die dort zu der Abrissverfügung für die Bungalows führten. Diese Bungalows lagen nach den Erkenntnissen, die uns vorgestellt worden sind, nicht im Überschwemmungsgebiet.
(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das wissen wir aber erst hinterher, zu der Debatte war es noch nicht bekannt.)
Ich sage das nur, die Errichtung der Bungalows erfolgte orientiert am Höchststau. Die Bilder, die wir sehen konnten von der Alterbucht, zeigten, dass bei Überströmung des Staudamms das Wasser bis an die Bungalows rangetreten ist, vielleicht auch in manchen Bungalow hinein, aber die Gefahr, dass dort ein Bungalow, wie es Herr Ramelow beschrieben hat, aus Gößnitz wegtreibt über die Staumauer, die ist dort überhaupt nicht gegeben. So hoch kann die Staumauer überhaupt nicht überfluten, dass eine solche Gefahr entstehen würde.
Meine Damen und Herren, das zum Ersten. Herr Weber, ob ich den richtigen Ton treffe in der Debatte, weiß ich nicht. Ich bin vorgegangen mit einem ziemlichen Frust. Frau Lieberknecht hat vorhin in ihrer Regierungserklärung ausgeführt, dass wir aus dem Hochwasser vor elf Jahren gelernt hätten und Konsequenzen gezogen hätten. Sie hat Investitionen in Talsperren und Rückhaltebecken angesprochen. Das ist richtig. Es ist ein Rückhaltebecken in Angelroda errichtet worden. Gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen ist die Talsperre Windischleuba saniert worden. Es gab aber auch Negativbeispiele. Das sind Dinge, auf die ich seit Jahren hier im Haus hinweise und wo sich trotzdem bis jetzt nichts getan hat, wo man sich auch selber hinterfragt, wenn man denn dann plötzlich sieht, dass eine Talsperre, die eigentlich nicht voll sein sollte, wieder voll ist, ob man denn ausreichend darauf hingewiesen hat.
Fakt ist eins: Als ich am 3. Juni die Bilder gesehen habe, dass die Talsperre Zeulenroda so voll war, dass die Bäume im Randbereich unter Wasser standen, bekam ich Angst aus einem einfachen Grund: Die Sicherheitsmängel an dieser Talsperre und an der unterhalb gelegenen Talsperre Weida sind lange bekannt. Ich möchte aus dem Untersuchungsausschuss 4/4 aus der letzten Legislatur Seite 175 - man kann das nachlesen, ein sehr interessantes Dokument - etwas vorlesen: „Nach dem Betreiberbericht für das Jahr 2005 und den vorgelegten Unterlagen des Ingenieurbüros Dr. Linse vom November 2004 zur Überprüfung und Zustandsbewertung des Absperrbauwerks der Talsperre Weida sei davon auszugehen, dass die Dauerhaftigkeit der Stauanlage im jetzigen Zustand nicht gegeben sei und die Standsicherheit nur noch in den bestehenden Randbedingungen (Absenkung Betriebsstau auf 315 m über Normalnull der DIN 19700) entspreche. Die bestehenden Sicherheitsreserven seien als gering einzuschätzen, so dass bei einer weiteren Verschlechterung des Zustands des Absperrbauwerks die Standsicherheit nach DIN 19700 unter Umständen nicht mehr gewährleistet werden könne. Sollte dies eintreten, könne aus Sicht der Stauanlagenaufsicht nur eine weitere dauerhafte Verringerung des Stauspiegels die Standsicherheit gewährleisten.“
Die Sanierung dieser Talsperre war für die Jahre 2009 bis 2011 vorgesehen. Die Planungen sollten vorher durchgeführt werden. Eine Zeugenbefragung im Untersuchungsausschuss ergab, dass bei einer Informationsveranstaltung zum Wirtschaftsplan 2006 festgestellt wurde, dass das Defizit bei der Thüringer Fernwasserversorgung relativ hoch und der Beginn für die Vorbereitung für eine Sanierung der Talsperre Weida zu früh sei.
Bei der zweiten Maßnahme (Hochwasserentlastung Schachtüberlauf Talsperre Zeulenroda) habe keine Gefahr im Verzug vorgelegen, so dass man diese prophylaktische Maßnahme aus dem Wirtschaftsplan 2006 gestrichen habe. Zu dieser Entscheidung hätten nüchterne technisch-kaufmännische Betrachtungen unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten geführt. Die Bausubstanz des Schachtüberlaufs sei durch Bläherscheinungen gekennzeichnet, welche zunächst einer weiteren Beobachtung bedürften. Außerdem sei die Hochwasserentlastungsanlage in Zeulenroda noch nie angesprungen.
Meine Damen und Herren, die Talsperre Zeulenroda hat 30 Mio. m³ Stauraum. Wenn der Hochwasserüberlauf hätte benutzt werden müssen, weil die Weida so viel Wasser geführt hätte, was sie zum Glück nicht hatte, bestand die Gefahr, dass er den Belastungen nicht standgehalten hätte. Die darunter gelegene Talsperre Weida hat eine Staumauer, die nicht mehr standsicher ist. Wo man also, wenn man feststellt, dass sie aus dem Lot geht, sofort hätte ablassen müssen. Aber lassen Sie einmal eine Talsperre ab, die voll Wasser steht, wenn dann gleichzeitig noch ganz viel Wasser von oben kommt. Es ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Meine Damen und Herren, wir müssen überlegen, ob hier immer die richtigen Schritte gegangen wurden. Fakt ist eins, die Sanierung des Hochwasserüberlaufs der Talsperre Zeulenroda ist bis heute nicht durchgeführt worden. Es hat schon mal eine Absenkung gegeben, um das zu machen. Inzwischen ist die Talsperre halbwegs voll und der Freistaat Thüringen fördert die touristische Infrastruktur, die Badeeinrichtung, statt der Sanierung des Hochwasserüberlaufs.
Meine Damen und Herren, eigentlich hätte das Weida-System eine andere Funktion übernehmen können. Auch das war eine Aussage im Untersuchungsausschuss. Als man sich entschieden hat, die Talsperre Weida weiterzubetreiben, obwohl sie aus der Trinkwassernutzung geht, hat man festgestellt, dass sie eine besondere Rolle durchführen kann für die länderübergreifende Bewirtschaftung der Weida und der Weißen Elster im Rahmen des Hochwasserschutzes. Diesen Aufgaben konnte das Talsperrensystem Weida-Zeulenroda aufgrund seiner Schwierigkeiten in der Bausubstanz bei diesem Hochwasser nicht gerecht werden.
Meine Damen und Herren, was mich dabei auch noch umgetrieben hat, ist, dass es offensichtlich im Innenministerium keine Information zu den Standsicherheitsproblemen dieser Talsperren gegeben hat. Zu einem Katastrophenschutz, der ernstlich auf alle Eventualitäten vorbereitet ist, gehört auch eine solche Information über Gefahrenquellen.
Nun zu einem anderen Beispiel: Die Frage Rückhaltebecken hat vorhin eine Rolle gespielt. Ich möchte kurz auf das Rückhaltebecken Eisfeld eingehen. Auch eine Geschichte, die mich verfolgt, solange wie ich im Landtag bin. Seit den 60er-Jahren ist dieses Rückhaltebecken geplant gewesen. Im Jahr 2002 haben wir im Umweltausschuss die Aussage bekommen, wenn ein Starkregenereignis, wie es in Sachsen stattgefunden hatte, im Bereich des Werraeinzugsgebietes stattgefunden hätte, hätte es die Ortslagen Eisfeld und Harras viel massiver noch erwischt als Grimma. Diese Aussage haben wir damals erhalten. Man hat die Planung für das Rückhaltebecken Eisfeld dann vorangetrieben. Inzwischen hat man sie aber, ich sage es mal vorsichtig, angepasst. Es wir kein Rückhaltebecken mehr geben. Die gegenwärtigen Planungen sagen, die Werra wird in der Ortslage Eisfeld verbreitert, dass sie schneller abfließen kann, und das war es, was aus den Rückhaltebeckenplanungen überblieb.
Frau Ministerpräsidentin hat vorhin gesagt, wir verschieben Probleme nicht flussabwärts. Ein schnellerer Durchlauf eines Flusses durch eine Ortslage ist aus meiner Sicht jedoch eine Verschiebung des Problems flussabwärts. Wir wollen keine neuen Risiken schaffen, war ebenfalls eine Aussage in der Regierungserklärung. Hochwasserschutzgebiete sind keine Neubaugebiete. Ich kann diese Aussagen nur unterstreichen. Ich möchte trotzdem darauf hinweisen, dass wir im Jahr 2009 vergeblich versuchten, das Wassergesetz dahin gehend zu ändern, dass es eben einen rigorosen Baustopp, ein rigoroses Bauverbot in Überschwemmungsgebieten gibt. Es war damals nicht möglich. Wir haben dafür keine Mehrheit gefunden. Vielleicht lag es auch an Ministerpräsident Dieter Althaus, mit dem ich bei einer Kreisbereisung in der Gewürzmühle in Schönbrunn gestanden habe, und der den Geschäftsführer dort lobte, dass er zu einer Zeit, wo das rechtlich noch möglich war, dort im Überschwemmungsgebiet diese neue große Halle gebaut hat. Ich hoffe, dass heute wirklich anders an die Geschichten herangegangen wird. Allerdings müssen wir dazu Gesetze ändern. Wir müssen das auch ändern in Richtung Versiegelung. Wir hatten einen Vorschlag unterbreitet, das Naturschutzgesetz dahin gehend zu ändern, dass jede Versiegelung mit einer Entsiegelung, die gleich groß ist, ausgeglichen werden muss. Es fand hier im Haus keine Mehrheit. Es wurde argumentiert, wir hätten diese Regelungskompetenz nicht. Andere Länder haben die Eingriffsregelung inzwischen genauso geregelt. Wir könnten handeln, aber es muss endlich etwas getan werden.
Meine Damen und Herren, wir müssen auch die Neuregelung für Hochwasserrisikogebiete im Wassergesetz umsetzen. Fakt ist eines, ein HQ 100, nach dem bisher alles ausgerichtet war, muss neu berechnet werden, wenn denn bestimmte Hochwässer in regelmäßigen Abständen kommen. Denn ein HQ 100, d.h., es ist ein hundertjähriges Hochwasser im statistischen Schnitt. Wenn denn Hochwasserereignisse sich häufen, muss das hundertjährige Hochwasser auch angepasst werden. Das bedeutet aber, dass es Menschen trifft, die ein Baurecht haben, dass sie plötzlich dieses Baurecht nicht mehr haben, weil im Überschwemmungsgebiet nicht gebaut werden kann.
(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Und die, die schon drinstehen?)
Für die, die schon drinstehen, muss man im Regelfall einen Schutz finden. Aber dort, wo Baurecht existiert, wo Menschen Grundstücke gekauft haben in dem Wissen, das ist ein Baugrundstück, kann man ihnen es schlecht zum Vorwurf machen, dass sie so gehandelt haben. Das Umweltministerium hat einen Entschädigungsfonds für solche Fälle. Dieser Entschädigungsfonds ist kaum gefüllt, aber ich glaube, wir müssen auch eine rechtliche Rahmenbedingung setzen, wo hier Entschädigungen greifen und wo nicht. Auch das gehört aus meiner Sicht in die Regelungen, die demnächst anstehen, denn wir können die Menschen mit diesen Entscheidungen auch nicht allein lassen.
Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich darauf hinweisen, dass wir auch eine arbeitsfähige Umweltverwaltung brauchen. Der Hochwasserschutz, das ist mehrfach heute gesagt worden, darf nicht nur Landesaufgabe sein. Ich wäre froh, wenn er schon nur Landesaufgabe in Thüringen wäre. Aber natürlich haben auch Kommunen Aufgaben im Hochwasserschutz. Die EU ist viel weiter. Bei der Wasserrahmenrichtlinie betrachtet sie die Gewässer länderübergreifend und hat dazu die entsprechenden Arbeitsgruppen gebildet. Ich glaube, beim Hochwasserschutz muss das auch weiter vorangetrieben werden und wir müssen uns noch mal Gedanken machen, wie denn Gewässer zweiter Ordnung in Zukunft zu betreuen sind, denn Fakt ist eines, auf die Finanzlage der Kommunen ist hingewiesen worden, hier gibt es oft Probleme, die sich darstellen, die aufgrund der Finanzlage nicht besser werden. Da muss trotzdem geregelt werden, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden.
Nach Auflösung der staatlichen Umweltämter ist auch noch nicht alles neu geordnet worden beim Hochwasserschutz. In der Landesanstalt für Umwelt und Geologie fehlt Personal. Es ist nicht nur eine Frage des Servers, es ist eine Frage, ob wir denn Leute haben, die die Hochwasserabflüsse ausreichend berechnen können und das dann entsprechend ins Netz stellen können. Auch daran muss man denken. Wenn immer wieder Personal abgebaut wird, und zwar je nachdem, wer in Rente geht, der geht und es wird nicht wieder neu besetzt, dann kann es zu Engpässen auch in der Datenermittlung führen. Solche Dinge müssen vermieden werden. Wir brauchen Personal zur Schadensaufnahme. Wir brauchen aber auch Personal, was in der Lage ist, die Ausschreibungen zur Beseitigung von Schäden zu bearbeiten und in der Schadensbeseitigung auch die entsprechenden Programme auf den Weg zu bringen, die entsprechenden Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Auch das muss bei der Personalausstattung der Umweltverwaltung Berücksichtigung finden.
Meine Damen und Herren, als Letztes, ich glaube, wir müssen unsere Strukturen, die in diesem Hochwasserfall gewirkt haben, unabhängig begutachten lassen. Der Freistaat Sachsen hat das 2002 gemacht. Die haben sich da eines Bundeswehrgenerals bedient, der das beleuchtet hat, ob die Abläufe wirklich geeignet waren, ob die ganzen Mechanismen griffen. Ich glaube, ein solches unabhängiges Gutachten wäre auch für uns hilfreich, um zu sehen, wo sind die Schwierigkeiten in der Datenübertragung im Zusammenspiel der unterschiedlichen Behörden, der Einsatzkräfte und das sollte von unabhängigen Fachleuten erarbeitet werden. Es würde uns weiterhelfen. Es geht nicht darum, irgendjemanden zu kritisieren, es geht darum festzustellen, wo sind Lücken im System und wie können wir sie beseitigen. Dazu sollten wir auch den gemeinsamen Antrag nutzen. Ich freue mich auf die diesbezügliche Arbeit in den Fachausschüssen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
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