Gutachten im Auftrag der Landesregierung „zum Zeitrahmen und zur Notwendigkeit einer Funktional- und Gebietsreform“ in Thüringen 1/2
Zum Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2511 -
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, fast wie bei jeder Plenarsitzung so auch heute wieder eine Debatte zur Notwendigkeit einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen blockieren weiter, aber das ändert nichts daran, dass diese Debatte weiterhin notwendig ist. Herr Innenminister Geibert hatte zu Recht darauf verwiesen, es geht um eine hohe Akzeptanz bei allen Betroffenen. Unsere Wahrnehmung als Fraktion ist, es gibt eine große Bereitschaft, insbesondere bei den Bürgerinnen und Bürgern, die haben die Notwendigkeit einer derartigen Reform schon seit längerem erkannt. Es gibt auch zunehmend Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, insbesondere auf der gemeindlichen Ebene, die davon überzeugt sind, dass die jetzigen Strukturen nicht mehr zeitgemäß sind und insbesondere aus Sicht der Bürger auch nicht mehr länger hinnehmbar sind. Wir gestehen, dass es auch Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, insbesondere kommunale Wahlbeamte gibt, die sich noch im Diskussionsprozess befinden und natürlich die einen oder anderen Bedenken äußern. Das nimmt die Landesregierung zunehmend zum Anlass und hat sich für eine Strategie entschieden, die darauf hinausläuft, die Diskussionen so lange zu verzögern, bis möglicherweise die Zeit uns völlig überholt hat. Bezahlen müssen das die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in diesem Land, weil die jetzigen Strukturen nicht effizient sind, sondern erhebliche Mehrkosten verursachen. Auf das eine oder andere Beispiel möchte ich dann noch mal eingehen.
Zunächst mal zu dem ersten Komplex, was die kommunale Gemeinschaftsarbeit betrifft: Da hat der Innenminister sich jetzt bei der Berichterstattung nicht mit Ruhm bekleckert, das hat er sehr formal gemacht. Die Krönung war eine Bewertung der Struktur insbesondere der kommunalen Zweckverbände, aber auch der kommunalen Arbeitsgemeinschaften oder der Zweckvereinbarungen. Diese Bewertung obliegt nicht der Landesregierung, man hat sich wieder auf die Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung bezogen. Das ist um so verwunderlicher, weil nahezu alle Formen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit der rechtsaufsichtlichen Würdigung oder sogar Genehmigung unterliegt. Das heißt, es gibt ein Wechselspiel zwischen der kommunalen Ebene und der Landesebene. Was Sie so darstellen, der Grundsatz der Freiwilligkeit bezieht sich zunächst auf die Meinungsbildung, was die Organisationsform betrifft. Aber durch das Verfahren, dass die Rechtsaufsichtsbehörden diese Form der Gemeinschaftsarbeit zu würdigen oder zu genehmigen haben, setzt dieser Freiwilligkeit bestimmte Grenzen.
Welche Verwerfungen zum Teil im Rahmen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit entstanden sind, will ich Ihnen an einigen Zahlen verdeutlichen. Vielleicht sind diese Zahlen für Sie dann Anlass, noch eine Bewertung vorzunehmen, und zwar aus Zahlen im Bereich Wasser und Abwasser. Dort haben wir die größte Anzahl von kommunalen Zweckverbänden. Wir sind dort mal gestartet mit 222 Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung 1992/93. Inzwischen sind es bei der Wasserversorgung 103, die Zahlen schwanken immer etwas, und beim Abwasser 147, also Aufgabenträger davon ungefähr die Hälfte Zweckverbände, das andere sind eigenständige Gemeinden. Das Land hat in diese Strukturen seit 1995 über zunächst Strukturhilfen und jetzt Finanzhilfen rund 400 Mio. € zusätzliche Gelder einfließen lassen müssen, um diese Strukturen am Leben zu erhalten. Mit den Strukturhilfen und Finanzhilfen wurde eingestanden, dass diese Struktur der Zweckverbände ineffizient ist, sonst wäre ja die Notwendigkeit nicht gegeben. Man hat damit eine Struktur weiterfinanziert, die oftmals sehr weit weg ist von den Bürgern. Das ist eine der größten Kritiken an den Instrumenten der kommunalen Gemeinschaftsarbeit, dass die demokratische Kontrolle und Steuerung sehr abgeflacht ist, um das mal vorsichtig zu formulieren. Es gibt erhebliche Defizite im Zusammenwirken zwischen den Mitgliedsgemeinden und den kommunalen Zweckverbänden. Die kommunalen Zweckverbände werden im Wesentlichen durch die Verwaltungsspitze, also Bürgermeister, dominiert. Die Gemeinderäte fühlen sich sehr oft nicht mit einbezogen.
Das sind alles Dinge, da hätte ich von dem Innenminister im Auftrag der Landesregierung doch erwartet, dass er zumindest ein paar Ansätze der Fortentwicklung des Systems der kommunalen Gemeinschaftsarbeit macht. Und wir müssen dieses System weiterentwickeln, weil wir inzwischen Erfahrungen haben. Die grundlegenden Gesetze zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit wurden 1993 im Landtag beschlossen. Und da ist natürlich klar, damals gab es diese Erfahrungen noch nicht, so dass im Wesentlichen Wirkungsmechanismen aus den alten Bundesländern übernommen wurden. Aber inzwischen haben wir eigene Erfahrungen. Auf Grundlage dieser eigenen Erfahrungen können wir den Rechtsrahmen für die kommunale Gemeinschaftsarbeit weiterentwickeln. Unsere Fraktion hat ja schon des Öfteren Vorschläge zur Demokratisierung, insbesondere der kommunalen Zweckverbände unterbreitet.
Herr Innenminister, Sie sollten noch einmal in sich gehen und sich tatsächlich aufraffen, hier eine Bewertung der kommunalen Gemeinschaftsarbeit vorzunehmen. Sie können sich heute vielleicht noch mal drücken, aber über kurz oder lang werden Sie wieder konfrontiert, nämlich von uns, gegebenenfalls über ein Gesetzgebungsverfahren, wo wir Ihnen dann Vorschläge unterbreiten, wie wir das kommunale Gemeinschaftsrecht fortentwickeln. Das war der erste Komplex.
Der zweite Komplex bezieht sich auf Ihre weitere Strategie, was die Herangehensweise an die Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform betrifft. Wir haben aus den Medien entnommen, die CDU hat erklärt, die Kleingliedrigkeit ist die Stärke dieses Landes. Sie wollen jetzt ein Gutachten zunächst europaweit ausschreiben, das offenbar so viel kosten soll, dass es über den EU-Schwellenwerten für freihändige Leistungen - also Ingenieurleistungen oder dergleichen, Gutachtleistungen - liegt, das heißt rd. 200.000 € plus betragen. Wir wissen, solche Gutachten kosten so viel und wenn etwas rauskommt, ist das auch gut angelegtes Geld. Das können wir jetzt nur prognostizieren und auch dazu können Sie sich ja noch einmal äußern, ob unsere Prognose dort richtig ist. Vor der parlamentarischen Sommerpause ist nicht mehr damit zu rechnen, dass diese Ausschreibung in irgendeiner Art und Weise zu einem Ergebnis führt, sondern es wird vielleicht im September/Oktober sein, dann wird der Auftrag vergeben. Dann werden Sie es organisieren, dass einer der Gutachter Einspruch einlegt bei der Vergabekammer. Dann haben wir es bei der Vergabekammer, das ist das Landesverwaltungsamt, dort liegt es dann. Dann berufen Sie dort einen Präsidenten, der Ihnen genehm ist, und wenn er nicht spurt, dann wird er in den Ruhestand versetzt, weil es ein politischer Beamter ist. Dann schaffen Sie es wirklich auf diese Art und Weise, bis 2014 überhaupt nichts mehr zu bewegen. Wenn Sie das so nicht hinkriegen, weil vielleicht die Gutachter nicht mitspielen, dann vergeben Sie so im Herbst mal so einen Auftrag. Ich vermute mal, unter sechs bis neun Monaten wird für dieses Geld - 200.000 € - ein Gutachter kein Ergebnis vorlegen. Wenn er nämlich schneller ist, dann vermittelt er den Eindruck, dass er das Geld nicht wert ist. Also er muss, selbst wenn er nach einem Tag fertig ist, das Gutachten sechs bis neun Monate liegen lassen, um gegenüber dem Auftraggeber den Eindruck zu erwecken, er hat sich damit intensiv beschäftigt. Ich kann das nachvollziehen, weil ich bis 2004 auch gutachterlich tätig war. Man kennt ja so die Regularien. Da spielt doch Psychologie durchaus eine Rolle.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Kann man das noch mal nachprüfen?)
Es ist verjährt. Deswegen kann ich jetzt frei darüber reden. Nach fünf Jahren ist es verjährt. Deswegen ist Verjährung ein hohes Rechtsgut im Rechtsstaat. Deshalb bin ich ja immer so böse, dass Sie es im Kommunalabgabenrecht abgeschafft haben, die Verjährung de facto von der Wirkung her. Aber das ist ein anderes Thema.
Damit will ich sagen, vor dem Sommer 2012 liegt nichts vor. Dann erhalten Sie das Gutachten - Sie haben bewusst gesagt - und Sie sind ja ein Mensch, der jedes Wort abwägt und man muss also ganz genau zuhören, deswegen haben Sie formuliert -, das sei ein Gutachten der Landesregierung. Das heißt, die Landesregierung wird sich mit dem Inhalt beschäftigen. Und dann haben Sie ganz fein formuliert: und irgendwann wird dann mal der Landtag Kenntnis erfahren. Aber Sie werden das Gutachten bekommen und werden natürlich Rückfragen an die Gutachter haben. Da sagt dann der Gutachter, jawohl, aber da will ich wieder Geld sehen. Dann beginnt das Verfahren zwar nicht mehr von vorn, aber Sie werden wieder in ein Dialogverfahren mit den Gutachtern treten müssen. Und da gehe ich mal davon aus, ist es dann Weihnachten 2012, wenn es gut geht. Dann werden Sie sagen, also jetzt können wir das nicht veröffentlichen, weil dann die Landtagswahl 2014 dann schon so nah ist, dann kann man so eine Diskussion nicht führen. Damit sind Sie dann beim gleichen Ziel wie bei der Variante I. In dieser Legislaturperiode bewegt sich nichts mehr.
Nun gestatte ich Ihnen ja eine solche Denkweise als Landesregierung, weil Sie können es so denken. Was mich aber empört, ist, dass CDU und SPD in diesem Haus sich das gefallen lassen. Wenn ich in das Jahr 2009 zurückblicke, da gab es Einigkeit zwischen allen Parteien, dass sich irgendetwas bewegen muss. Deswegen gab es auch schon in der 4. Legislaturperiode diese Enquettekommission, die sich intensiv damit beschäftigt hat. Aber dass sich CDU und SPD so vorführen lassen von dieser Landesregierung, das ist das eigentlich Enttäuschende. Da sind Sie aber in der politischen Verantwortung, warum Sie das Ihrer Landesregierung durchgehen lassen. Wir sind davon überzeugt, die wesentlichen Daten sind bekannt, um in eine Reformdiskussion einzusteigen. Wir wissen, dass so eine Reform nicht innerhalb weniger Wochen oder Monate umgesetzt werden kann. Insofern können noch offene Fragen, wenn tatsächlich in Einzelbereichen Daten fehlen, auch während des Verfahrens noch beigeschafft werden. Im Wesentlichen liegen doch alle Daten vor. Wir haben den Aufgabenkatalog, den die Gemeinden zu erfüllen haben, wir haben den Aufgabenkatalog, den die Landkreise zu erfüllen haben, wir haben die Struktur unserer Mittelbehörden auf Landesebene. Das schließt aber das Gutachten gar nicht ein. So, wie ich es verstanden habe, soll das Gutachten nur die kommunale Ebene betrachten und dabei schwerpunktmäßig die Kreisebene. Wir wissen nicht - beim Innenausschuss wollten wir das thematisieren, aber das haben CDU und SPD verhindert -, ob auch die Mittelbehörden, eben die Aufgaben, die durch die Mittelbehörden wahrgenommen werden, ob die betrachtet werden, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen sie kommunalisiert werden können, weil das noch wichtig für eine Diskussion ist. Im Wesentlichen haben wir auch diesen Aufgabenkatalog der Mittelbehörden und können deshalb durchaus eine Diskussion führen, welche Ebene künftig welche Aufgaben wahrnimmt. Das ist die Voraussetzung dafür, dass wir uns dann mit Strukturen beschäftigen. Und wir wissen, dass insbesondere auf der gemeindlichen Ebene, das wissen Sie auch, es soll ja seit Monaten einen Referentenentwurf geben, was die gemeindliche Ebene betrifft. Unterzählige Verwaltungsgemeinschaften sollen beispielsweise umgewandelt werden. Wir wissen, dass auf der gemeindlichen Ebene eine Verwaltung mit weniger als 20 Beschäftigten nicht mehr in der Lage ist, alle Aufgaben zu erfüllen. Bei einem Schlüssel von 1,9 Vollbeschäftigteneinheiten pro 1.000 Einwohner bräuchten wir eigentlich Verwaltungsstrukturen mit 10.000 Einwohnern, um diese Verwaltung vorhalten zu können.
Wir wollen diesen Verwaltungen noch mehr zumuten. Wenn sich die SPD in der Koalition durchsetzt mit ihrer Rassehundeliste, sollen künftig die Ordnungsbehörden der Gemeinden auch noch die gefährlichen Hunde identifizieren. In den Kleinstverwaltungen, die wir vorfinden, das sind 8 bis 12 Beschäftigte, gibt es maximal einen Beschäftigten, der das gesamte Ordnungswesen macht. Der muss aber alles machen. Der soll künftig auch noch durch die Straßen laufen und soll erkennen, ist das jetzt ein gefährlicher Hund oder nicht und er darf dabei keine subjektiven Kriterien anlegen, sondern objektive gerichtsfeste Maßstäbe oder Kriterien. Das wird alles nichts. Wenn wir wirklich im Interesse der Bürger so eine Reform machen wollen, im Interesse der Beschäftigten, dann müssen wir die Mindestanforderungen an die gemeindlichen Verwaltungen kennen. Wenn wir die kennen, können wir auch den Überbau, also die Landkreise, definieren und können uns verständigen zu den Mittelbehörden. Deshalb ist es völlig unverständlich, was Sie überhaupt noch zum Gegenstand des Gutachtens machen wollen. Das müssten Sie noch einmal erläutern, dazu haben Sie heute noch einmal Gelegenheit. Sie haben die Chance, mich und meine Fraktion zu überzeugen. Ich werde nicht müde, das zu betonen. Wir sind eine der wenigen Fraktionen in diesem Hause, die nicht dogmatisch geprägt ist. Die Chance sollten Sie doch einfach nutzen,
(Beifall DIE LINKE)
weil ich immer davon ausgehe, wir debattieren hier, weil wir uns gegenseitig überzeugen wollen. Ich bin zumindest mit diesem Anspruch hier. Ich will Sie überzeugen und bin bereit, Ihre Argumente aufzugreifen, sie wirken zu lassen und meine eigenen Argumente infrage zu stellen. Ich betone es immer wieder, für uns gehört der politische Irrtum durchaus zur politischen Biographie, beim Herrn Fiedler ist das natürlich vollkommen anders. Von daher also noch einmal der Appell: Herr Innenminister, legen Sie uns dar, was soll Gegenstand dieses Gutachtens sein und dann können wir darüber reden, dann sind wir durchaus auf Ihrer Seite, wenn Sie uns überzeugende Argumente liefern, dass noch so ein Gutachten erforderlich ist. Ich betone es noch einmal abschließend, auch ohne dieses Gutachten können wir in eine Diskussion einsteigen. Dazu ist es aber erforderlich, dass die Landesregierung hier nun mal endlich ihre Arbeit macht und sich nicht weiter zurückzieht und möglicherweise nur mit sich selbst beschäftigt. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
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