Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!

Sascha Bilay

Zum Antrag der Fraktion der CDU, Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/6817

 

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will nach der Rede der AfD nur auf eines hinweisen: Wenn sich die AfD jetzt als Retterin der Feuerwehren in diesem Land hinstellt, ist das schon sehr dreist. Sie wollten im Haushalt für dieses Jahr zweckgebundene Zuweisungen für die Feuerwehren in Höhe von 15 Millionen Euro streichen, direkt für die Feuerwehren, die die Kommunen zur Verfügung gehabt hatten. Die wollten Sie als allgemeine Pauschale steuerkraftabhängig

 

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das ist doch Blödsinn, was Sie erzählen!)

 

in den KFA packen, was bedeutet hätte, dass gerade Kommunen im Einzelfall gar kein Geld mehr davon abbekommen hätten und ihre Feuerwehren nicht mehr zukunftsfähig hätten ausstatten können. Das wollten Sie. Sie wollten 15 Millionen Euro bei den Kommunen im Feuerwehrbereich streichen.

 

(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Man merkt, dass Sie den Haushalt nicht verstehen!)

 

Das haben Sie mit einem Antrag dokumentiert. Das können Sie auch noch mal selbst nachlesen, was Sie da für einen Blödsinn fabriziert haben.

 

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Nachlesen, bitte!)

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Allerdings will ich auch darauf hinweisen, weil auch die lange Bearbeitungszeit des Antrages im Innen- und Kommunalausschuss hier eine Rolle gespielt hat: Es ist erst mal gut, dass wir hier rechtzeitig vor der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Feuerwehren am Samstag traditionsgemäß einen Feuerwehrantrag hier im Plenum beschließen. Aber es war auch wichtig, dass wir uns die Zeit nehmen, so intensiv über den CDU-Antrag zu reden, weil eben der CDU-Antrag in seiner Ursprungsfassung durchaus Schwächen hatte.

 

(Zwischenruf Abg. König-Preuß, DIE LINKE: Ja!)

 

Wir sind Ihnen dankbar für die Initiative, aber diese Initiative musste weiterqualifiziert werden, Herr Urbach. Dazu dient ja auch eine Ausschussberatung. Von daher ist es auch gar nicht schlimm. Ich will trotzdem die Möglichkeit nutzen, auf das eine oder andere einzugehen, was wir jetzt gemeinsam im Innenausschuss herausgearbeitet haben.

Wir hatten mit der Katastrophe im Ahrtal, aber auch mit dem Krieg in der Ukraine die Situation, dass Thüringen natürlich sowohl innerhalb Deutschlands in anderen Katastrophenfällen, aber auch in der Ukraine im Krieg geholfen hat und zum Beispiel Notstromaggregate zur Verfügung gestellt hat. Das stand dann den Thüringer Katastrophenschutzeinheiten nicht mehr zur Verfügung. Deswegen war es auch folgerichtig, dass die nachbeschafft werden. Das hat die rot-rot-grüne Landesregierung bereits gemacht. Wir haben schon Geräte gekauft und weitere werden auch gekauft. Von daher muss man die Landesregierung in dieser Frage gar nicht auffordern, handelnd tätig zu werden, sondern die Landesregierung handelt.

 

Ich will noch auf ein zweites Problem aufmerksam machen, wo auch eine Qualifizierung notwendig gewesen ist. Es ging um mobile Löschwasserbehälter, die angeschafft werden sollen. Seit 2022 werden die kontinuierlich, Jahr für Jahr wird eine bestimmte Anzahl von diesen mobilen Löschwasserbehältern beschafft. Es gab inzwischen schon mit der Polizei entsprechende Übungseinsätze, wo sich herausgestellt hat, dass die unterschiedlichen Systeme funktionieren. Aber wir brauchen nicht noch andere, ergänzende Systeme, sondern, wir müssen ehrlicherweise darüber reden, wie diese funktionierenden Systeme durch die entsprechenden mobilen Behälter an den Ort kommen, wo sie dann zum Einsatz kommen müssen, damit das auch wirklich funktionieren kann.

 

Ich will auch noch auf einen Punkt eingehen, wo aus unserer Sicht eine Schwäche bestanden hat, aber wir das auch gemeinsam im Ausschuss mit dem Feuerwehrverband und mit der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren diskutiert haben. Das war die Frage: Sie wollten, dass die Alarm- und Einsatzpläne der Landkreise und kreisfreien Städte von der Landesregierung rigoros überwacht werden. Da haben die Fachleute darauf hingewiesen, dass dafür ja schon bereits fest das Landesverwaltungsamt als Aufsichtsbehörde zuständig ist. Da ist also eine weitere Regulierung in dieser Frage gar nicht notwendig.

 

Und ich will darauf hinweisen, dass wir gerade im Bereich des Katastrophenschutzes im Vergleich zu den letzten Jahren der CDU-Regierung die Mittel für den Bereich um ein Vielfaches erhöht haben. Das ist eine qualitative Aussage, die sich auch abbilden lässt in den Haushalten. Da brauchen wir nicht noch eine weitere Aufforderung vonseiten der CDU.

 

Am Ende, glaube ich, war der Antrag und auch die intensive Beratung im Innen- und Kommunalausschuss gut, weil parallel zu dieser Beratung zu diesem Antrag auch die Novelle des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vorangetrieben wurde. Da war die Debatte im Ausschuss hilfreich, weil wir da noch mal die Argumente schärfen konnten. Deswegen ist es richtig, was Frau Henfling eben gesagt hat: Den Antrag beschließen wir jetzt in geänderter Form, der weiter von Rot-Rot-Grün qualifiziert wurde. Aber hier ist nicht Schluss, sondern im Hinblick auf die anstehende Novelle im Innenausschuss – die schriftliche Anhörung läuft gerade, die mündliche werden wir dann auch bald durchführen – sollten wir gemeinsam, Herr Urbach, an diesem guten Strang im Sinne der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes in Thüringen ziehen und auch die Novelle des Brand- und Katastrophenschutzes noch im Sommer beschließen, damit wir auch hier ein gutes Brand- und Katastrophenschutzgesetz haben, wo wir bundesweit beispielgebend sind, wo auch jetzt schon viele Länder nach Thüringen schauen und einfach mal gucken, was habt ihr denn da formuliert, unabhängig davon, ob das schon vom Landtag beschlossen wurde oder nicht. Insofern danke ich auch tatsächlich noch mal der CDU für die Initiative, für die gemeinsame Zusammenarbeit, für das, was am Ende rauskommt.

 

(Beifall DIE LINKE)

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