Gesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Thüringer Bürgerbeauftragten

RedenHeidrun SedlacikGesellschaft-Demokratie

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/5695

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, warum bringt die Fraktion DIE LINKE gerade jetzt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes ein?


(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das haben wir uns auch gefragt.)


Klar, und dann noch einen kompletten neuen Gesetzentwurf in einer Neufassung. Jetzt habe ich Herrn Heym richtig neugierig gemacht. Ich möchte Sie nicht länger auf die Folter spannen, DIE LINKE macht das deshalb, weil nach unserer hoffentlich richtig zutreffenden Rechnung in ein paar Monaten die Funktion bzw. die Thüringer Beauftragte zur Wiederwahl steht. Da haben wir uns gedacht, da es vorrangig dann um eine Personalauswahl geht, wir doch diese Person auch weiter mit Inhalten bedenken sollten, wie wir Verbesserungen erreichen können. Die Fraktion DIE LINKE ist der Ansicht, es darf nicht nur um Personalfragen gehen.


(Beifall DIE LINKE)


Hier wollen wir bei der intensiven Diskussion um die Ausgestaltung, um die Aufgaben und Kompetenzen der Funktion bzw. des Amtes die Diskussion erneut beleben. Der oder die Bürgerbeauftragte ist vorrangig eine Anlaufstelle für Bürgeranliegen, also in der Hauptsache eine Ein-Personen-Ausgabe des Petitionsausschusses. Das geltende Gesetz versucht hier, durch formale Ausgrenzung etwaige Zuständigkeitsüberschneidungen und Reibungsflächen mit dem Petitionsausschuss zu beseitigen, aber inhaltlich gleicht die Arbeit doch sehr, der des Petitionsausschusses. Eine solche Konstruktion ist für die Bürgerinnen und Bürger kaum durchschaubar und nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE auch nicht unbedingt notwendig. Auch wenn außer Zweifel steht, dass der oder die Bürgerbeauftragte mit ihrer Einzelfallunterstützung sicher sinnvolle Arbeit leistet, trotz dieses skeptischen Blicks fordert die Fraktion aber nicht die gänzliche Abschaffung des Amtes des Bürgerbeauftragten, sondern eine deutliche Umgestaltung.


(Beifall DIE LINKE)


Die Funktion der oder des Bürgerbeauftragten soll eine Ombudsstelle für Mängel in der Verwaltung werden, eine Ombudsstelle, die mithilft, eine Verwaltung mit mehr Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit zu schaffen. Der oder die Bürgerbeauftragte soll dazu noch mehr Eigeninitiative bis hin zu mehr Informations- und Öffentlichkeitsarbeit entfalten. Dieses Modell hatte meine Fraktion bereits schon 2007 vorgeschlagen und sie hält es immer noch für sinnvoll und aktuell, dies erneut in die Diskussion hier einzubringen. Meiner Fraktion ist ja bewusst, dass die Bürgerfreundlichkeit von Verwaltungshandeln vor allem auch an den Inhalten der umzusetzenden Vorschriften hängt. So bleiben zum Beispiel die Regelungen der Hartz IV oder der neuen Sozialhilfe nach wie vor asozial und menschen- und bürgerunfreundlich, egal ob nun das Verwaltungshandeln freundlich ist oder auch nicht. Dennoch dürfen Auswirkungen der Art und Weise dieses Verwaltungshandelns nicht außer Acht gelassen werden. So ist zum Beispiel die direkte Erreichbarkeit von Sachbearbeiterinnen statt endlosem Ausharren in Warteschleifen von Callcentern ein wichtiger Punkt für die Betroffenen im Rahmen von Verwaltungsverfahren.


(Beifall DIE LINKE)


Sollten Behörden in einer Vielzahl von Fällen sich unkorrekt bzw. rechtswidrig verhalten, so bleibt natürlich wichtig, dass die einzelnen Betroffenen sich gegen solches Verhalten wehren können. Umgestaltet als Ombudsstelle kann der oder die Bürgerbeauftragte auch hier wirksam werden. Dazu werden im Gesetzentwurf die Kompetenzen bzw. der oder des Bürgerbeauftragten gestärkt bis hin zum Recht, Beanstandungsverfahren gegen säumige Verwaltungsstellen durchzuführen. Angesichts der Ausweitung des Aufgabenkatalogs und der Ausweitung der Kompetenzen im Sinne einer unabhängigen Ombudsstelle sieht die Fraktion auch hier die Höherstufung im Gehalt als gerechtfertigt.



Vizepräsidentin Rothe-Beinlich:


Frau Sedlacik, kommen Sie bitte zum Schluss?



Abgeordnete Sedlacik, DIE LINKE:


Wir sind auch der Meinung, dass wir mit einer Zweidrittelmehrheit bei der Wahl der oder des Bürgerbeauftragten hier weiter vorankommen sollten und uns liegt daran, die Unabhängigkeit des Bürgerbeauftragten zu stärken. Ich bin gespannt auf die Diskussion.


(Beifall DIE LINKE)


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