Gesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Thüringer Bürgerbeauftragten
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/5695
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Diskussion über unseren Gesetzentwurf ist in diesem Landtag recht interessant, auch wenn es in der Form nicht überraschend ist. Frau Schubert, Sie nahmen auf die Schwäche unseres Gesetzes Bezug. Das nehme ich Ihnen so nicht weiter übel. Ich denke, da können wir diskutieren, denn wir wollen eine Wahlfreiheit genau bei den Petitionen, dass also jeder Petent die Wahlfreiheit hat. Und wenn er ausdrücklich die Petitionen von der Bürgerbeauftragten bearbeiten lassen will, dann kann er das tun. Sonst gehen diese Petitionen an den Petitionsausschuss. Die anderen Fraktionen oder die FDP - da danke ich, dass wir zumindest die Gelegenheit hätten, in dem Petitionsausschuss bzw. auch in den Ausschüssen über den Gesetzentwurf zu reden - scheinen sich dieser Meinung nicht anschließen zu können, was ich bedaure.
Herr Heym, Sie sprachen davon, dass Bürgernähe für Sie sehr anstrengend ist oder immer noch anstrengender werden soll nach unserem Gesetzentwurf. Das bedaure ich. Das können wir, denke ich, den Bürgern auch nicht vermitteln. Ich denke, vielleicht haben Sie auch so ein bisschen ein Problem damit, das wir als LINKE die Bürgerbeauftragte hier mit mehr Kompetenzen ausstatten wollen. Wir wollen sie nicht als Superkontrollinstanz haben, darum geht es uns überhaupt nicht. Die durch den Gesetzentwurf umgestaltete Funktion der bzw. des Bürgerbeauftragten - vielleicht können wir uns auch einigen, dass wir der Bürgerbeauftragten sagen, ich werde das in meiner Rede versuchen jetzt durchzuhalten -, soll als möglichst unabhängige Ombudsstelle dafür sorgen, dass die Verwaltung aus dem Blickwinkel der Einwohnerinnen und Einwohner Thüringens besser und bürgernäher arbeitet und, ich denke, das ist die Arbeit auch wert.
Es geht - um den Begriff jetzt auch einmal sehr weit zu fassen - auch um eine Art Verbraucherschutz, denn es gilt leider immer wieder zu betonen, Verwaltung muss auch hier in Thüringen für die Menschen da sein und nicht umgekehrt. Öffentliche Verwaltung ist schon gar kein Selbstzweck an und für sich. Die Frage, was Verwaltung im Verhältnis zu Einwohnerinnen und Einwohnern in Thüringen sein soll, was Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit denn in der Alltagspraxis und im konkreten Fall wirklich bedeutet, das gewinnt derzeit in Thüringen an Bedeutung und Aktualität, das gilt vor allem auch mit Blick auf die aktuell anlaufende Diskussion und Aktivitäten zu einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform.
(Beifall DIE LINKE)
Die zur unabhängigen Ombudsstelle umgestaltete Funktion der Bürgerbeauftragten könnte und sollte sehr aktiv und im Sinne der bestmöglichen Wahrung der Bürgerinteressen dienen und anstehende und dringend notwendige Prozesse kritisch begleiten. Die erweiterten Kompetenzen, wie zum Beispiel das neue Beanstandungsrecht bei festgestellten Mängeln im Verwaltungshandeln zum Beispiel, ein solcher wirksamer Baustein einer kritischen Begleitung des Umbauprozesse der Verwaltungsstrukturen sind ein Beispiel dazu. Ein solches Beanstandungsrecht ist dabei vielleicht für die Funktion der Bürgerbeauftragten neu, aber es hat sich schon an anderer Stelle, nämlich im Rahmen der Kompetenzen des Landesdatenschutzbeauftragten, seit Jahren bewährt. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die Bürgerbeauftragte mehr Eigeninitiative entfalten könnte und soll und dazu auch besser in Informationszusammenhänge der Behörden und Ministerien eingebunden wird. Bei Gesetzgebungsverfahren zu Verordnungen, aber auch zu anderen Verwaltungsvorhaben soll die Bürgerbeauftragte auf eigene Veranlassung Stellung nehmen können. So könnten Einschätzungen zur Sinnhaftigkeit und mögliche Auswirkungen von Strukturveränderungen der Verwaltung auf die Menschen in Thüringen wichtige Beiträge zur Meinungsbildung sein.
Auch bei der sicher komplizierten Entscheidungsfindung in Sachen Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform könnte die Bürgerbeauftragte eine moderierende Rolle einnehmen. Sie könnte die Fragen nach der Notwendigkeit eines Netzes von Bürgerservicestellen vor Ort oder auch die Frage, wie das Angebot von Bürgersprechstunden gestaltet sein muss und ob es Fahrdienste dahin geben sollte, aufnehmen und zum Diskurs beitragen.
Das alles sind Gesichtspunkte, wenn bei Weitem auch nicht die einzigen, die nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE betrachtet und geklärt werden müssen, denn auch bei größeren Verwaltungseinheiten muss Bürgernähe der Verwaltung gewährleistet werden.
(Beifall DIE LINKE)
Nicht selten ergeben sich aus Einzelfällen Anhaltspunkte auf Missstände und Versäumnisse der Verwaltung. Hier können wir über diesen Fall hinausreichende Veränderungen vornehmen. Auch die Verwendung einer verständlicheren und klaren Sprache und Schreibweise in der Thüringer Verwaltung könnte bzw. sollte die Bürgerbeauftragte in Zukunft vorantreiben. In Fällen wie der zu Unrecht weggelassenen Rechtsbehelfsbelehrung oder den für den Empfänger unverständlichen Bescheid sollte sie als Bürgerbeauftragte in Zukunft Beanstandungen aussprechen können. Das hat den Vorteil, dass so für eine Vielzahl von Fällen und Betroffenen Verbesserungen erreicht werden können. Das erhöht ganz erheblich die Wirksamkeit der Bürgerbeauftragten im Vergleich zur auf jeden Fall ebenfalls wichtigen Unterstützung im Einzelfall. Zu Aufgaben dieser Ombudsfunktion soll in Zukunft auch eine deutlich aktivere, eigenständigere Informations- und Öffentlichkeitsarbeit gehören. Das könnte durchaus auch als ein Beitrag für besseren Verbraucherschutz im weiteren Sinne verstanden werden. So könnte sie in Zukunft für einen leicht zugänglichen, allgemeinverständlichen und aktuellen Informationsdienst bzw. eine entsprechende Informationsseite verantwortlich zeichnen. Mit diesen könnten über wichtige Rechtsänderungen und ihre praktischen Auswirkungen auf die Menschen und den Alltag in Thüringen informiert werden. Eingeschlossen sein soll darin auch, was Betroffene tun müssen, um sich gegebenenfalls gegen den Verlust von Rechten oder Ähnlichem zu schützen. I
ch möchte die Bürgerbeauftragte jetzt nicht zur heimlichen Thüringer Verbraucherschutzbeauftragten umdefinieren, doch richtig ist auch, solange trotz steigender Bedeutung dieses Themen- und Problemfeldes die Verbraucherschutzstrukturen in Thüringen eher demontiert als gestärkt werden, könnte und sollte die Bürgerbeauftragte sich auch um solche Fragen kümmern und für öffentliche Informationen sorgen. Als Beispiel sei hier nur das gerade für sozial schlechtergestellte wichtige Problem des Pfändungsschutzkontos genannt. Informationen und Unterstützung sollten aber auch in Form von Anhörungen und Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Sie haben dazu schon in der vergangenen Diskussion gesprochen. So könnten dann Betroffene und Fachleute zusammengebracht und gemeinsam nach Lösungen über Einzelfälle hinaus gesucht werden.
Nun können Sie, meine Damen und Herren, die dem Modell Ombudsstellen kritisch gegenüberstehen, einwenden, wir brauchen eine solche Korrekturstelle nicht. Sie hatten in ähnlicher Art und Weise diskutiert. Die Verwaltung arbeitet doch gar nicht so schlecht, im Gegenteil. Auch Befürchtungen mit Blick auf die Verwaltungs- und Funktionalreform sind viel zu pessimistisch. Hier möchte DIE LINKE sehr deutlich auf leider nur zu bekannte praktische Erfahrungen mit schon erfolgten Verwaltungsumbaumaßnahmen in Thüringen verweisen. Das Stichwort heißt hier „Kommunalisierung“. So hat zum Beispiel die Kommunalisierung von Verwaltungsstrukturen im Bereich des Schwerbehindertenrechts zu erheblichen Problemen, zu Wartezeiten geführt, die wir so nicht hinnehmen können.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn es schon bei solch überschaubaren Fällen der Umstrukturierung zu Problemen gekommen ist, warum soll diese Gefahr geringer sein bei dem viel umfassenderen Projekt, das jetzt diskutiert wird. Insofern wäre die Ombudsstelle eine Korrekturfunktion der Einzelfallbearbeitung. Das wäre sehr wichtig. Die Einzelfallbearbeitung soll aber nicht gänzlich wegfallen. Um eine klare Aufgabenzuordnung im Verhältnis zum Petitionsausschuss zu sichern, wird für die Zuordnung dieser Einzelfälle ein Wahlrecht der Betroffenen installiert. Das hatte ich bereits in meinen vorigen Überlegungen ausgeführt.
Die Fraktion DIE LINKE hält es angesichts des auf uns zukommenden Endes der laufenden Amtsperiode notwendig und richtig, dass bereits im Vorfeld darüber diskutiert wird, wie die Stelle der Bürgerbeauftragten ausgefüllt wird. Deswegen - das hatte meine Kollegin Sedlacik schon gesagt - dieser Gesetzentwurf an dieser Stelle. Wir beantragen deshalb die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Justiz- und Verfassungsausschuss federführend sowie den Petitionsausschuss und hoffen, dass wir dennoch eine Mehrheit finden, die diesem Gesetz stattgibt. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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