Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit (Thüringer Gesetz zur Überprüfung von Abgeordnete

Cordula Eger

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/936

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer und Zuhörer am Livestream! Die Gesetzentwürfe der CDU und Koalitionsfraktionen zur Überprüfung der Abgeordneten in den Drucksachen 7/858 und 7/936 wurden in erster Lesung am 18. Juni 2020 im Landtag beraten und federführend an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

 

Der federführende Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat beide Gesetzentwürfe in seiner 7., 8., 9., 11. sowie in seiner 12. Sitzung am 4. Dezember 2020 beraten. Alle Fraktionen dieses Hauses haben sich grundsätzlich für eine Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für die Staatssicherheit und entsprechende Aufarbeitung ausgesprochen. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Gesetzentwürfen wurden im Detail deutlich und in den Ausschusssitzungen debattiert. Ich möchte diese hier noch einmal kurz anreißen.

 

So sah der Gesetzentwurf der CDU vor, das ausgelaufene Abgeordnetenüberprüfungsgesetz durch eine Regelung im Abgeordnetengesetz zu ersetzen, durch die alle Abgeordneten befristet bis 2030 sowohl auf eine geheimdienstliche Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. Amt für Nationale Sicherheit als auch auf eine Tätigkeit überprüft werden, die eine faktische bzw. rechtliche Weisungsbefugnis gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit bedeutete. Dabei sollten ungeachtet des Alters alle Abgeordneten zu Beginn jeder Legislatur überprüft werden.

 

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wollte im Unterschied dazu die Abgeordnetenüberprüfung auch weiterhin in einem gesonderten Gesetz regeln. Die Überprüfung beschränkte sich in diesem Entwurf auf eine geheimdienstliche Tätigkeit beim Ministerium für Staatssicherheit oder beim Amt für Nationale Sicherheit und beinhaltete gewisse Beschränkungen der Überprüfung hinsichtlich des Alters der Landtagsabgeordneten.

 

Der Ausschuss hat in seiner 9. Sitzung am 25. September 2020 eine mündliche Anhörung durchgeführt. Hier wurden 14 schriftliche Stellungnahmen entgegengenommen sowie sieben Anzuhörende im Ausschuss befragt. Es sei mir gestattet, an dieser Stelle den Angehörten noch einmal unseren herzlichen Dank auszusprechen. Es waren viele wichtige Hinweise, die wir von Ihnen erhalten und auch aufgenommen haben wie zum Beispiel die Forderung, eine Überprüfungsregelung ins Abgeordnetengesetz zu übernehmen.

 

Die inhaltlich verbundenen Gesetzentwürfe wurden also mit einigen Hinweisen aus der Anhörung zu einem Gesetzentwurf zusammengefügt. Die Gesetzentwürfe waren ebenfalls Gegenstand einer Onlinediskussion. Hierzu lagen keine Beiträge vor. Der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den nun vorliegenden Gesetzentwurf in seiner 17. Sitzung am 11. Dezember 2020 beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen. Die inhaltlich verbundenen Gesetzentwürfe in den Drucksachen 7/858 und 7/936 sind am Ende des Beratungsprozesses zu einem Gesetzentwurf zusammengeführt worden. Ihnen liegt also nunmehr ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und der CDU vor in Drucksache 7/2314. Dieser wurde zur Annahme empfohlen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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