Gesetz zur Stärkung der Informationsfreiheit
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2395 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste, liebe Zuhörer und Zuhörerinnen und die, die im Live-Stream zuschauen, natürlich auch. In der ersten Lesung unseres Gesetzentwurfes zur Stärkung der Informationsfreiheit hat uns die SPD vorgeworfen, Koalitionsvorhaben aufzugreifen und dann der Koalition Beine zu machen. Ich finde, das ist kein Vorwurf, das ist ein Lob an uns.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir machen der Koalition Beine, wir erledigen unsere Aufgaben - das unterscheidet uns in dem Punkt von Ihnen. Wenn es um Mitbestimmung, Transparenz und Demokratisierung geht, so blieb es bisher in der rot-schwarzen Koalition bei Ankündigungen. Einige Beispiele: Wir warten seit Monaten auf die Vorlage eines angekündigten Personalvertretungsgesetzes, ebenso wie auf die Novelle des Datenschutzgesetzes oder auf das angekündigte und bis heute nicht eingereichte Korruptionsregister. Ich bin mir ziemlich sicher, würde die Opposition nicht aktiv werden, dann würden diese Vorhaben ganz hinten eingereiht und am Ende würden wir hier Halbgares serviert bekommen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Baumann, SPD: Das stimmt gar nicht.)
Daher ist es wichtig und richtig, wenn wir mit eigenen Gesetzesvorschlägen hier Druck machen. Wir haben in der ersten Lesung das geltende Informationsfreiheitsrecht in Thüringen als ein mit starken Restriktionen versehenes und wirkungsloses Gesetz charakterisiert. Sie, Frau Marx, haben uns daraufhin gesagt, das sei eine mutige Auslegung. Als der CDU-Entwurf zum heute geltenden Informationsfreiheitsgesetz beraten wurde, sagte Herr Höhn, Zitat: „Bevor wir ein solches Gesetz, wie von Ihnen, meine Damen und Herren der CDU, hier vorgelegt, verabschieden, sollten wir lieber davon absehen.“ Unsere heutige Wertung zum Thüringer Informationsfreiheitsgesetz ist also nicht mutig, sondern folgerichtig. Nur die SPD hat leider nicht mehr den Mut, das heute zu sagen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, in der ersten Lesung wurden eine Reihe grundlegender wie marginaler Kritiken und Fragen formuliert. Für diese Auseinandersetzung hätte es einen richtigen Ort gegeben. Das wäre der Innenausschuss gewesen. Sie haben der Ausschussüberweisung in der ersten Lesung nicht zugestimmt. Die Verhinderung der Ausschussüberweisung hatte ein klares politisches Ziel: Sie wollten vermeiden, dass Ihnen mit unserem Informationsfreiheitsgesetz dasselbe passiert wie mit unserem Personalvertretungsgesetz. Erst wird ein Entwurf der Opposition im Ausschuss über Monate geparkt, eine Anhörung schließlich als Minderheitenrecht durchgesetzt und es offenbart sich in der Anhörung, dass dringende politische Handlungsnotwendigkeit besteht. In einer Anhörung zum Informationsfreiheitsgesetz, so sind wir sicher, würden wir feststellen, dass unsere vorgeschlagenen Regelungen Zustimmung aber auch Ablehnung erfahren. Wir hätten die Möglichkeit, den Gesetzentwurf im Ausschuss durch Änderungsanträge zu qualifizieren. Am Ende einer solchen Beratung im Ausschuss könnte ein Gesetz stehen, das den Titel Informationsfreiheitsgesetz wirklich verdient. Sie wollen sich von den Handlungsnotwendigkeiten nicht treiben lassen. Man will sich lieber im Koalitionsausschuss solange zu den offenen Fragen verständigen, ich nenne hier das POG, die Rassehundeliste, die Personalvertretung, bis sich die eine oder andere Seite durchsetzt oder die eine oder andere Seite einknickt. Das Parlament wird dann leider nur noch zur Bühne des Koalitionsfriedens oder anders gesagt, der Koalitionsdisziplin. Ich finde, damit tun wir uns als Abgeordnete keinen Gefallen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zu den in der ersten Lesung vorgetragenen Kritikpunkten möchte ich natürlich hier einiges sagen. Interessant finde ich, ich bleibe bei Frau Marx, dass sie kritisiert hat, der Innenminister hat das, glaube ich, auch gesagt, ein Abwägungsprozess zwischen verschiedenen Rechtsgütern durch die Behörden sei vollkommen auszuschließen. Sie sagten, Frau Marx, glaube ich, höherrangig heißt höherrangig und dann Schluss. Ich hätte mir eine solche Meinungsäußerung zum Beispiel von der SPD beim Zensus gewünscht.
(Beifall DIE LINKE)
Aber da haben Sie, wenn ich mich recht erinnere, abgewogen zu Lasten des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Ein instrumentelles Verhältnis zur Rechtsgüterabwägung muss man an dieser Stelle schon festhalten.
Lassen Sie mich noch etwas zum Spannungsfeld Informationsanspruch einerseits und notwendigem Schutz der persönlichen Belange eines betroffenen Dritten sagen - eine Fragestellung, die ja auch von der FDP aufgeworfen wurde. Denn dieses Spannungsfeld ist natürlich nicht wegzudiskutieren. In der Tat sollte es einen Ausgleich im Gesetzgebungsverfahren hierzu geben.
Frau Marx, Sie legen in Ihren Reden oft Wert darauf zu sagen, Sie seien seit 20 Jahren Rechtsanwältin. Das befreit Sie, glaube ich, nicht per se vom juristischen Irrtum.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Es geht eben nicht, einen einzelnen Satz aus einem Gesetzentwurf herauszugreifen, diesen vollkommen losgelöst vom gesetzlichen Rahmen zu interpretieren und darauf aufbauend ein Urteil abzugeben.
(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Also wer hier losgelöst ist, stellt sich erst noch heraus.)
Das weiß ich sogar als Nichtjuristin, dass das nicht geht.
(Beifall DIE LINKE)
Das haben Sie aber mit unserem Gesetzentwurf gemacht. Es ist vollkommener Unsinn, auf der Grundlage unseres Gesetzentwurfes zu behaupten, es könne jeder in die Sozialleistungsanträge einschließlich der dazugehörigen persönlichen Daten Einsicht nehmen. Ich verweise einmal auf unseren Gesetzentwurf. Wer ihn genau gelesen hat, wird feststellen, dass wir in § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 1 und Abs. 3 ein Prüfungsschema vorsehen, was im Grunde diese Frage regelt und dieser - ich finde - abenteuerlichen Interpretation von Frau Marx überhaupt keinen Raum gibt.
Zum Spannungsfeld zwischen Informationsanspruch einerseits und Schutz persönlicher Belange andererseits gehört natürlich auch die Frage der Ansiedlung eines Beauftragten für Informationsfreiheit. Da gibt es unterschiedliche Auffassungen. Die einen sagen, es wäre gut, diesen beim Datenschutzbeauftragten anzusiedeln. Die von uns favorisierte Variante sieht vor, dies beim Bürgerbeauftragten zu tun. Problematisch an dem Vorschlag der Konzentration der Aufgaben beim Datenschutzbeauftragten sehen wir, dass der Datenschutzbeauftragte sowohl Prüfbehörde gegenüber der Behörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist als auch möglicherweise Ansprechpartner für Drittbetroffene auf Grundlage des § 11 des Thüringer Datenschutzgesetzes oder - um es einmal salopp zu sagen - ein Datenschutzbeauftragter und ein Beauftragter für Informationsfreiheit nähern sich einer rechtskonformen Abwägung zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz aus unterschiedlichen Richtungen und mit unterschiedlichen Motivationen.
Erwidern muss ich an dieser Stelle auf einige Anmerkungen des Innenministers, die sich in Art und Form, wie Sie es in der ersten Lesung vorgetragen haben, nicht wesentlich von denen der Kollegin Marx unterschieden haben. Auch hier haben wir statt einer politischen Aussage zu unserem vorgelegten Gesetzentwurf so etwas bekommen wie eine juristische Belöffelung.
(Beifall DIE LINKE)
Da muss ich sagen, das hat Herr Huber durchaus eleganter vorgenommen. So wie wir es zuletzt dargeboten bekommen haben, entbehrte es jeder politischen Grundlage.
(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Sie sehen das völlig losgelöst.)
Zunächst kritisiert der Innenminister, dass nach unserem Gesetzentwurf auch zeitweilige Zusammenschlüsse einen Informationsanspruch haben sollen - Zitat: „Denn bereits jede Einzelperson, die sich in einer solchen Form engagiert, kann den Anspruch ja selbst geltend machen.“ - so haben Sie ausgeführt. Mit dieser Logik könnte man natürlich auch jeden Informationsanspruch einer juristischen Person aus dem Gesetz streichen, denn jede mit Vertretungs- und Handlungsvollmacht für eine juristische Person ausgestattete Person besitzt ja bereits als natürliche Person einen Informationsanspruch.
Um was es uns geht, uns geht es darum, mit dieser Erweiterung keine Anspruchslücke zu schließen, sondern im Sinne der Partizipation von zeitweilig und themenspezifisch sich findenden Gruppen - wie es Bürgerinitiativen sind, darauf habe ich in der ersten Lesung schon hingewiesen - auch diesen als gesellschaftlich natürlich relevante Gruppen die Teilhabe an Diskussionsprozessen und Entscheidungsprozessen zu ermöglichen. Demokratie ernst nehmen heißt nämlich auch, die demokratischen Formen, die sich die Träger der Demokratie selbst wählen - und das sind nicht immer nur eingetragene Vereine - als ernsthafte Akteure zu akzeptieren und als solche auch einzubeziehen. Deswegen bleiben wir bei unserem Vorschlag, auch Bürgerinitiativen zum Beispiel den Zugang zur Informationsfreiheit zu gewähren.
(Beifall DIE LINKE)
Weiterhin wird dem Gesetzentwurf unterstellt, er sei deshalb verfassungswidrig, weil er die Gewaltenteilung nicht akzeptiere und die Gerichte nicht vollständig der Informationsfreiheit entzieht. Am 28.03. dieses Jahres wurde dem Thüringer Landtag ein Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zugeleitet. In diesem Verordnungsvorschlag wird in Artikel 1 beispielsweise der Informationszugang für den Gerichtshof neu geregelt und Sie finden hier eine inhaltlich gleiche Abgrenzung von schützenswerten Bereichen und öffentlich zugänglichen Informationen, wie wir ihn in unserem Gesetzentwurf formulieren. Ich bin gespannt, ob Sie den Vorschlag der Kommission in der gleichen Art und Weise kritisieren und ablehnen werden. Weiter werfen Sie dem Gesetzentwurf einen Verstoß gegen die föderale Kompetenzverordnung vor, weil mit der vorgeschlagenen Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung geregelt werden soll, dass künftig Verfahren vor den Thüringer Verwaltungsgerichten in Angelegenheiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz gebührenfrei sein sollen. Es ist aber nach herrschender Rechtsprechung gerade auch des Bundesverfassungsgerichts so, dass Fragen der Rechtspflegezuweisung und der Kostentragung bzw. Gebührengestaltung für Verfahren nach einem Landesgesetz Folgefragen sind, die der Landesgesetzgeber selbst regeln darf und kann. Deswegen halten wir diese Vorwürfe für vollkommen haltlos. Ich hätte all diese Fragen, die hier jetzt im Rahmen der zweiten Lesung erörtert werden müssen, gern im Ausschuss diskutiert, denn da gehören sie eigentlich hin, weil es Fachfragen sind, die ein Fachausschuss zu behandeln hat.
(Beifall DIE LINKE)
Ich hoffe, Sie kommen heute zu dem Ergebnis, Ihre Haltung zu revidieren. Ich beantrage deswegen erneut Überweisung an den Innenausschuss. Stellen Sie sich der Beratung dort und verstecken Sie sich nicht hinter den Worten des Koalitionsvertrags. Das ist nur Papier und noch lange keine bürgerfreundliche Politik. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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