Gesetz zur Stärkung der Informationsfreiheit

RedenFrank KuschelInneresGesellschaft-Demokratie

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2395 -


Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Ende Dezember 2007 hat der Thüringer Landtag ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz für Thüringen beschlossen. Das nimmt im Wesentlichen Bezug auf das Bundesgesetz und enthält aus unserer Sicht eine ganze Reihe von Einschränkungen. Ich möchte nur einige benennen. Antragsberechtigt sind dabei nur Unionsbürger, also aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, aber keinesfalls alle Einwohner in Thüringen. In laufenden Verfahren ist der Informationszugang ausgeschlossen. Für einzelne Behörden gilt das Informationsfreiheitsgesetz ebenfalls nicht, dazu gehört beispielsweise der Landesrechnungshof. Die Berichte der überörtlichen Kommunalprüfung sind somit der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Der Antragsteller muss auch ein rechtliches Interesse am Zugang zu personenbezogenen Daten geltend machen. Ein Interessenausgleich findet dabei nicht statt.


Wir sind zu der Einschätzung gekommen, dass diese Regelungen des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes sich in der Praxis nicht bewährt haben. Das hat auch die Bilanz des Informationsfreiheitsgesetzes gezeigt. Auf Anfragen unserer Fraktion hat die Landesregierung mitgeteilt, dass es im Jahr 2009 ganze 30 Anträge gab, und im Jahr 2010 waren es 28. Es ist gestern auf die Kleine Anfrage meiner Kollegin Martina Renner hierzu die entsprechende Information mitgeteilt worden. Wir wollen deshalb das Gesetz novellieren und wollen dabei die Ziele klarer fassen und es soll bürgerfreundlicher sein. Damit wollen wir auch erreichen, dass die Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes für die Bürger zugänglicher werden, denn im April 2010 hatte der damalige Innenminister eingeschätzt, das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz ist viel zu wenig bekannt.

Meine Damen und Herren, wir wollen durch unseren Gesetzentwurf ein umfassendes Recht auf Informationsfreiheit und -zugang schaffen, niederschwellige und annehmbare Regelungen wollen wir aufnehmen und wir wollen dadurch die aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger motivieren. Wir brauchen eine aktive Bürgergesellschaft und dazu ist der Informationszugang und die Informationsfreiheit eine von mehreren Voraussetzungen. Welche Grundsätze verfolgen wir mit dem Gesetzentwurf? Wir wollen, dass alle natürlichen und juristischen Personen Zugang zu Informationen haben, auch die, die nur zeitweilig bestehen; also zeitweilige Personenzusammenschlüsse wie beispielsweise Bürgerinitiativen. Wir wollen zudem, dass das Antragsverfahren wenig formalisiert ist. Aus unserer Sicht kann ein Begründungszwang entfallen. Es muss möglich sein, auch elektronische oder mündliche Antragstellungen zu vollziehen. Wir wollen, dass alle öffentlichen Stellen, also alle Stellen die öffentliche Informationen haben und verfügen, sowohl auf landes- als auch auf kommunaler Ebene, dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegen. Insbesondere wollen wir verhindern, dass durch die Flucht ins Privatrecht möglicherweise dieser Informationszugang entweder erschwert oder völlig ausgeschlossen wird. Wir wollen, dass der Informationsanspruch umfassend definiert wird. Wir wollen zur Vorgabe machen, dass Fristen des Informationsvorgangs dann auch verbindlich einzuhalten sind.


Bei schutzwürdigen Interessen wollen wir die Ausschlusskriterien klar definieren. Für uns ist es wichtig, eine vollständige Gebührenfreiheit im Gesetz zu verankern und eine weitestgehende Kostenfreiheit, so dass es nicht über die Gebühr oder die Kostenauslagenbeteiligung zu einer Selektion kommt. Wir wollen bei den obersten Landesbehörden die Möglichkeit eines Widerspruchsverfahrens eröffnen. Das soll insbesondere der Selbstkontrolle der Behörden dienen und diese stärken. Den Kommunen wollen wir eine Ermächtigung eröffnen, eigene Informationsfreiheitssatzungen auf den Weg zu bringen. Es gab ja schon solche Versuche wie in der Stadt Suhl, wobei das Innenministerium als oberste Rechtsaufsicht festgestellt hat, geht nicht. Es wurde ja auch gerade im letzten Tagesordnungspunkt - Kommunale Selbstverwaltung -, die wollen wir auch damit stärken, also eigene Satzung und schließlich geht es uns um einen Beauftragten für Informationsfreiheit. Diese Aufgabe wollen wir dem Thüringer Bürgerbeauftragten zuordnen. Letztlich wollen wir, dass natürlich das Gesetz ständig evaluiert wird, dass wir auch als Gesetzgeber in die Lage versetzt werden, zu überprüfen, welche Wirkung hat das Gesetz und müssen wir gegebenenfalls nachjustieren. Danke.


(Beifall DIE LINKE)



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