Gesetz zur Stärkung der Informationsfreiheit

RedenFrank KuschelInneresGesellschaft-Demokratie

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2395 -


Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ausführungen von Herrn Kellner haben mich veranlasst, hier noch einmal eine Erwiderung vorzunehmen, weil ich davon überzeugt bin, Herr Kellner, dass Sie weitestgehend die Realitäten in Thüringen in Ihrer Rede ausgeblendet haben.


(Beifall DIE LINKE)


Das ist keine neue Erkenntnis, aber sie war hier besonders massiv und ich möchte Sie auf zwei Problemkreise hinweisen, die unmittelbar auch mit dem Informationsfreiheitsgesetz zusammenhängen und die Sie als Kommunalpolitiker eigentlich kennen müssten.

Das ist zunächst das Informationsrecht von Gemeinderatsmitgliedern, Kreistagsmitgliedern. Wir haben aus meiner Sicht in Thüringen einen doch sehr merkwürdigen, manche sagen auch skandalösen Zustand, dass das einzelne Gemeinderatsmitglied gegenüber seiner Verwaltung kein umfassendes Informations- und Auskunftsrecht hat, sondern dieses Recht nur dem Gemeinderat als Kollegialorgan zusteht und einer sogenannten qualifizierten Minderheit, nämlich 25 Prozent der Gemeinderäte, der Kreistagsmitglieder muss eine Auskunft verlangen, erst dann ist der Bürgermeister/Landrat verpflichtet, diese zu erteilen. Jetzt müssen Sie sich mal in die Situation einzelner Gemeinderäte hineinversetzen. Die sollen Beschlüsse fassen, es soll ein Wechselverhältnis zwischen Verwaltung und Vertretung zustande kommen, aber sie haben nicht einmal ein Informationsrecht. Hier den Eindruck zu vermitteln, in Thüringen wäre alles in Ordnung, ist aus meiner Sicht ein Ausblenden der Realitäten.


(Beifall DIE LINKE)


Ein zweites Beispiel: Was noch viel flächendeckender wirkt, ist die Informationspflicht im § 13 Thüringer Kommunalabgabengesetz, die ist 1995 in das Gesetz aufgenommen worden. Damit ist der Eindruck vermittelt worden, dass vor Investitionsbeginn beim Straßenbau, bei Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen die Betroffenen, die das anteilig alles bezahlen müssen, beteiligt werden, dass ihnen die Unterlagen zugängig gemacht werden, dass sie Anregungen vorbringen können, dass diese abgewogen werden - und das alles vor Investitionsbeginn. Was haben Sie - die CDU trägt ja seit 1990 hier die Verantwortung, manchmal allein, manchmal mit einem Koalitionspartner- ins Gesetz hineingeschrieben? Dass diese Informationspflicht nur eine sogenannte ordnungspolitische Funktion hat. Für die Zuhörer: ordnungspolitische Funktion heißt, die Missachtung dieses Informationsanspruchs stellt zwar einen Gesetzesverstoß dar, führt aber zu keinen Rechtsfolgen. Die kommunale Praxis erleben wir, nämlich dass eine Vielzahl von Kommunen und vor allem von Zweckverbänden entweder diese Informationspflicht ganz formal machen oder überhaupt nicht. Der Bürger ist völlig hilflos. Ich habe immer mal formuliert und das kann sicherlich der Innenminister nachvollziehen, weil er gestandener Jurist ist, das wäre genauso, wenn Sie in der Straßenverkehrsordnung schreiben, innerhalb von Ortschaften darf nur 50 km/h gefahren werden; wir machen Geschwindigkeitskontrollen; am Ortsausgangsschild steht ein freundlicher Polizist aus Ihrem Ministerium und sagt, lieber Kraftfahrer, Sie sind 70 gefahren; Sie haben einen Gesetzesverstoß begangen; ich wünsche Ihnen aber eine gute Weiterfahrt.


(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das können wir machen.)


Was wäre denn innerhalb von zwei Tagen in diesem Land los? Keiner würde sich mehr an die gesetzliche Vorgabe von 50 km/h halten. Das heißt, wenn wir schon ins Gesetz bestimmte Pflichten, zum Beispiel die Informationspflichten, hineinschreiben, dann müssen wir sie beschweren mit Rechtsfolgen. Wenn wir das nicht tun, tragen wir die Hauptverantwortung, dass Bürger nicht informiert sind. Herr Kellner, auch das ist ein Beleg dafür, dass sich Bürger in Thüringen gerade auf kommunaler Ebene nicht ausreichend informiert fühlen. Übrigens ist die Nichtinformation der Bürger eine der Hauptursachen für Auseinandersetzungen innerhalb der Kommune. Dort, wo Bürger ausreichend informiert sind - das sind meine Erfahrungen -, haben sie durchaus Verständnis für Entscheidungen. Wenn sie aber das Gefühl haben, dass sie nicht informiert sind, nicht einbezogen werden, dann beginnen die entsprechenden Probleme.


(Beifall DIE LINKE)


Meine sehr geehrten Damen und Herren! An die Adresse von Frau Marx: Ich habe immer gesagt, Juristen haben das Problem, dass sie das ganze Leben in Loseblattsammlungen zusammenfassen wollen. Alles, was nicht in der Loseblattsammlung enthalten ist, ist für Juristen nicht greifbar. Ich bin froh, dass das Leben vielfältiger ist und sich nicht nur in Loseblattsammlungen findet, weil dann manche Juristen früh beim Aufstehen, beim Frühstück machen, bei der Morgentoilette Probleme hätten, denn das ist ja alles nicht in Loseblattsammlungen geregelt. Ich kann mir das vorstellen: Frau Marx sitzt früh am Frühstückstisch und blättert und dann findet sie nichts. Das bringt Probleme.


(Beifall DIE LINKE)


Wir sollten uns zunächst erst einmal verständigen - und das hat mir gefehlt -, welchen politischen Willen Sie haben, welche Zielrichtung. Dort, wo ein politischer Wille ist, findet man immer auch eine juristische Formulierung. Aber wenn Sie sich schon auf die juristische Auseinandersetzung einlassen und wir hier bedauerlicherweise eine Ausschuss-Sitzung nachvollziehen müssen, weil Sie sich verweigert haben, das im Ausschuss zu machen, dann müssen Sie schon konkret bleiben, weil Sie sonst einen falschen Eindruck vermitteln. Ich schätze Sie als eine korrekte Kollegin und insofern will ich auf zwei Dinge hinweisen, wo Sie entweder unseren Gesetzentwurf falsch interpretiert haben oder wo Sie für die Öffentlichkeit einen anderen Eindruck vermitteln wollten. Auf einen Aspekt ist Frau Renner schon kurz eingegangen in ihrer Zwischenfrage. Sie müssen natürlich beantworten, selbst wenn Sie nicht dabei waren in der 4. Legislaturperiode, warum die SPD in ihrem Gesetzentwurf bei der Güterabwägung zwischen den persönlichen Datenschutzinteressen und dem Interesse auf Informationszugang nicht mal den Versuch gestartet hat, eine Abwägung vorzunehmen oder einen Stufenplan, sondern einfach gesagt hat, die Behörde entscheidet subjektiv, was sie herausgibt oder nicht, während unsere Fraktion sich zumindest die Mühe gemacht hat, über einen Stufenplan eine solche Güterabwägung vorzunehmen. Das müssen Sie zumindest anerkennen. Ich nehme zunächst zur Kenntnis, dass das nicht wieder in einen künftigen Entwurf reinkommt, was damals die SPD in ihrem Gesetzentwurf drin hatte. Da gestehe ich ja zu, dass man sich irren kann. Damit haben wir ja auch Erfahrungen. Deswegen ist es gut, dass es so dargestellt wird, aber Sie müssen natürlich Verständnis haben, wenn eine Regierungsfraktion vor gar nicht all zu langer Zeit ein viel unausgewogeneres Verfahren der Abwägung vorgetragen hat, dass dann Ihre Kritik gegenüber unserem Gesetzentwurf nicht ganz glaubwürdig ist.


Ein zweiter Aspekt, dort haben Sie auf den § 4 abgestellt und haben gesagt, wenn die Vorgänge noch nicht abgeschlossen sind, dann könnten Notizen herausgegeben werden. Da bitte ich Sie wirklich nochmals, sich damit zu beschäftigen. Wir haben bewusst geregelt, dass bei nicht abgeschlossenen Vorgängen eben kein Informationszugang vom Grundsatz her besteht, außer für die flankierenden Dokumente, die in diesem noch nicht abgeschlossenen Vorgang vorzufinden sind, wie z.B. ein Gutachten. Das betrifft aber nicht Vorentwürfe oder Notizen zu diesen Gutachten. Sie haben aber gesagt, wir wollen angeblich schon Vorentwürfe oder Notizen hier dem Informationsfreiheitsgesetz unterwerfen. Das ist also nicht richtig.


Ich kann Sie nur bitten, Frau Marx, setzen Sie sich künftig dafür ein in Ihrer Fraktion, in der Regierungskoalition, dass solche Gesetzentwürfe, wie wir sie gemacht haben, an den Ausschuss überwiesen werden, denn dann können wir tatsächlich im Dialogverfahren solche Dinge diskutieren. Für meine Fraktion kann ich da sagen, wir nehmen gern auch Anregungen aus anderen Fraktionen auf. Wir haben das schon mehrfach an Gesetzentwürfen nachgewiesen, dass wir keine Dogmatiker sind und festhalten an ursprünglichen Formulierungen, sondern wir durchaus dort bereit sind, andere Dinge, wenn sie sich als überzeugender darstellen, in den eigenen Entwurf aufzunehmen. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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