Gesetz zur Modernisierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes (Gleichstellungsmodernisierungsgesetz - ModGThürGleichG -)

RedenIna LeukefeldGleichstellung

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/3875

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Thüringer Gleichstellungsgesetz wurde am 3. November 1998 hier verabschiedet. Seitdem sind gut 13 Jahre ins Land gegangen, in denen die Frauenbeauftragten in der Landesverwaltung und die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ihrer Arbeit so gut nachgekommen sind, wie es die gesetzlichen Rahmenbedingungen ihnen auch ermöglicht haben. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken.


(Beifall DIE LINKE)


Die Fraktion DIE LINKE bringt heute einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes ein. Es ist schon lange klar, dass das Gesetz novelliert werden muss. Einige von uns erinnern sich vielleicht noch an die Veranstaltung zu zehn Jahren Thüringer Gleichstellungsgesetz hier im Thüringer Landtag. Das war 2008, als besonders deutlich wurde, dass es Modernisierungsbedarf gibt. Auch Frau Lieberknecht, damals Sozialministerin, teilte diese Auffassung. Mit Verweis auf die Stellungnahme von Frau Weber vom Deutschen Juristinnenbund stellte Frau Lieberknecht fest - und ich darf das Ausschussprotokoll zitieren -, dass das Gesetz im Rahmen einer Novellierung nach heutigen Erkenntnissen unter Gendergesichtspunkten überarbeitet werden sollte. Auch müssten die Frauenförderpläne eine stärkere Verbindlichkeit erhalten. Das beträfe sowohl die kommunale als auch die Landesverwaltung. Bei Nichtbeachtung sollte es Sanktionsmöglichkeiten geben, die juristisch im Thüringer Gleichstellungsgesetz fixiert sein müssen. Auf diese Sanktionsmöglichkeiten wurde auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD verwiesen. Dort heißt es wörtlich - und ich möchte noch mal zitieren: „Einigkeit besteht darin, das Thüringer Gleichstellungsgesetz zu novellieren und insbesondere verbindliche und sanktionsbewehrte Regelungen mit dem Ziel einer deutlichen Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen aufzunehmen. Die Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben soll vorangetrieben werden.“


Der Koalitionsvertrag ist, wie wir wissen, im Oktober 2009 unterschrieben worden. Nun haben wir gewartet und gewartet, aber bislang liegt weder seitens der Landesregierung noch von den regierungstragenden Fraktionen eine Gesetzesnovelle vor. Seit September 2010 werden wir auf Nachfragen immer wieder vertröstet und deswegen, meine Damen und Herren, jetzt unsere Initiative, um etwas Bewegung in die Sache zu bringen.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ganz offensichtlich ist ja hier die Notwendigkeit zu handeln längst erkannt worden. Das muss nun auch in die Tat umgesetzt werden. Deswegen haben wir Ihnen eine Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes vorgelegt, in der die Interessen der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, die seit Jahren geäußerten Kritiken des Deutschen Juristinnenbundes, des DGB und der Landesarbeitsgemeinschaft ebenso eingeflossen sind, wie Erfahrungen und Vorschläge aus anderen Bundesländern. Dazu gehören unter anderem solche Vorschläge wie mehr Verbindlichkeiten und auch Sanktionen, Vorschläge zur Rolle und Stellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, die Einführung einer Stellvertreterfunktion für die Gleichstellungsbeauftragten, die Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten mit einem eigenen Budget oder auch die Aufnahme von Vergabekriterien, wie sie beispielsweise in Berlin praktiziert werden.


Wenn Sie, meine Damen und Herren, also einzelne Punkte kritisieren und auch ein bisschen zerpflücken, sage ich schon mal vorsorglich, dass sie anderswo genauso umgesetzt werden. Außerdem sollten wir uns gemeinsam erinnern, dass diese Forderungen sowohl von Abgeordneten dieses Hauses, auch von SPD und CDU, als auch von der Thüringer Gleichstellungsbeauftragten bereits vor längerer Zeit aufgestellt wurden. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, freue ich mich auf eine anregende Diskussion hier im Plenum und dann natürlich auch im Gleichstellungsausschuss und auch in anderen Ausschüssen. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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