Gesetz zur Gebührenfreiheit der Freien Sammlung bei Bürgerbegehren nach § 17 a und § 96 a Thüringer Kommunalordnung
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/6856
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in § 17 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung im ersten Satz ist zu lesen: „Die Bürger können über wichtige Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde die Durchführung eines Bürgerentscheides beantragen (Bürgerbegehren).“ In § 17 a ist dann geregelt, dass das Bürgerbegehren in freier Sammlung dann zustande gekommen ist, wenn ihm sieben vom Hundert der Stimmberechtigten innerhalb von vier Monaten zugestimmt haben. Eine demokratische Regelung, die wir in harten Debatten miteinander hier errungen haben, die aber mit dem Verwaltungskostengesetz noch Hürden enthält, die wir jetzt abbauen wollen. Die Fraktion DIE LINKE bemängelt, dass mit der im Verwaltungskostengesetz geregelten Erhebung von Gebühren, der Möglichkeit, Gebühren bei freier Sammlung zu erheben, dieses demokratische Recht eines Bürgerbegehrens eingeschränkt wird. Das wollen wir verändern
(Beifall DIE LINKE)
und wollen die Bürgerbegehren in dem Punkt 13 des Gebührenbefreiungskatalogs ins Verwaltungsverfahrensgesetz mit reinschreiben, damit solche Gebühren eben nicht mehr erhoben werden können. Wir hatten im Ilm-Kreis gerade ein Bürgerbegehren zur Rekommunalisierung der Abfallwirtschaft und ich will Ihnen mal ein Beispiel sagen, warum wir darauf gekommen sind, das jetzt per Gesetz zu ändern.
Die Stadt Ilmenau hat nämlich die Initiatorinnen des Bürgerbegehrens mit einem Gebührenbescheid von 100 € belastet für Infostände zur freien Sammlung in Ilmenau. 100 € für den Zeitraum von vier Monaten mag nicht allzu hoch erscheinen, wenn wir aber mal daran denken, dass möglicherweise alle 950 Gemeinden in Thüringen einen solchen Bescheid erlassen könnten für die freie Sammlung, dann sind wir schnell bei Gebührenhöhen von 1 Mio. €. Wenn wir dann noch, die Stadt Ilmenau hat es gemacht, je Infostand etwa 10 € Auslagen berechnen, sind wir ganz schnell bei sehr viel mehr als über 1 Mio. € und damit bei einer unheimlich hohen finanziellen Hürde für die Initiatorinnen und Initiatoren eines solchen Bürgerbegehrens. Wir wollen das ändern, wir haben das Problem im Innenausschuss angesprochen. Da ist uns deutlich geworden, ja, das ist so gewollt, diese finanzielle Hürde will die CDU-Fraktion bestehen lassen. Deswegen haben wir uns entschlossen, Ihnen einen Gesetzentwurf vorzuschlagen, der liegt Ihnen jetzt vor. Wir sind sehr gespannt auf die Debatte.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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