Gesetz zur Gebührenfreiheit der Freien Sammlung bei Bürgerbegehren nach § 17 a und § 96 a Thüringer Kommunalordnung

RedenFrank KuschelGesellschaft-DemokratieKommunalesJustiz

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/6856


Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, in Ergänzung dessen, was meine Fraktionskollegin Sabine Berninger hier schon in der Begründung gesagt hat, möchte ich auf einige Aspekte eingehen, die hier in der Diskussion eine Rolle gespielt haben. Zunächst was Herr Kellner angesprochen hat hinsichtlich der Amtsstubensammlung. Ist die Amtsstubensammlung tatsächlich eine Alternative zur freien Sammlung auf der Straße? Formal-rechtlich ja, weil sie stehen gleichberechtigt im Gesetz. Aber wer sich mit der Materie, dem Anliegen dieses Instrumentes der direkten Bürgerbeteiligung beschäftigt, wird zu der Einschätzung kommen, dass die Amtsstubensammlung eben nicht geeignet ist, weil der Wert eines Bürgerbegehrens ist der Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern, dass also die Initiatoren bei der Sammlung der Unterschriften mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen. Das ist der Wert unabhängig davon, ob das Begehren zum Schluss erfolgreich ist. Diese Diskussion brauchen wir. Sie findet aber nicht in Amtsstuben statt, sondern da gehen die Leute nur hin und würden unterschreiben. Jetzt kommen wir dazu: Warum hat der Gesetzgeber es versäumt, die Kostenfrage bei der Amtsstubensammlung und bei der freien Sammlung analog zu regeln? Denn bei der Amtsstubensammlung trägt die Gemeinde alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Unterschriftensammlung entstehen. Bei der freien Sammlung, wenn sie in der Form einer Sondernutzung stattfindet, müssen die Initiatoren diese Kosten tragen. Das halten wir für nicht gerechtfertigt. Das nur in Ergänzung zu den demokratietheoretischen Ansätzen, die hier insbesondere von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch von der FDP angesprochen wurden, dass man gesagt hat, schon aus demokratietheoretischem Ansatz heraus muss das eigentlich alles gebührenfrei sein, weil sehr niederschwellig. Ich bin bei vielen Initiativen dabei und eines steht fest: Keine Initiative für ein Bürgerbegehren kommt heute ohne finanzkräftige Partner im Hintergrund aus.


(Zwischenruf Abg. Leukefeld, DIE LINKE: So ist es.)


Das sind meist Parteien, Gewerkschaften, Verbände. Das ist so, weil die Kosten schon allein für die Rechtsberatung „weglaufen“, weil wir das Verfahren derart verkompliziert haben, dass im Grunde genommen ohne Rechtsberatung normale Bürgerinnen und Bürger sich überhaupt nicht auf den Weg machen können, ein solches Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen.


Hinsichtlich des Ermessens, da will ich noch mal darauf verweisen, ist es eben fraglich, ob die Gemeinden überhaupt ein Ermessen haben in der jetzigen Situation. Die Rechtsaufsichtsbehörden drängen nämlich darauf, dass die Gemeinden ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen,


(Zwischenruf Abg. Leukefeld, DIE LINKE: Wer keinen Haushalt hat, kann nicht helfen.)


und haben dieses Feld der Sondernutzung auch erkannt als ein Potenzial, um Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Herr Hey hat sicherlich recht, gegenwärtig sprechen wir noch von Einzelfällen, aber ich befürchte, dass aufgrund dieser Einzelfälle, wo nachgewiesen wird, es geht, die Initiatoren kommen schon irgendwie hin, dass es dann zu einer Flächenanwendung kommt eben aufgrund der Finanzlage. Jetzt wurde gesagt, hat Herr Kellner gesagt, die Gemeinden vor Ort entscheiden, die Gemeinderäte usw. Das können sie eben nicht, denn die Umsetzung, Sondernutzung und die Frage, ob für die Sondernutzung Gebühren anfallen oder nicht, entscheidet ausschließlich die Verwaltung ohne Beteiligung des Gemeinderates. Der Gemeinderat kann in der Satzung definieren, was eine Sondernutzung ist, aber der Vollzug der Satzung, der Vollzug der Sondernutzung obliegt der Verwaltung und insofern machen die das ausschließlich. Die kommunalen Mandatsträger können das vielleicht im Gemeinderat thematisieren, aber sie haben keine direkte Mitwirkungsmöglichkeit.


Meine Damen und Herren, jetzt wurde angesprochen, wir wollen das den Gemeinden überlassen. Ich darf darauf hinweisen, dass wir für andere Bevölkerungsgruppen und andere Strukturen die Gebührenfreiheit im Gesetz vorgeschrieben haben, auch für die Gemeinden, zum Beispiel für die Religionsgemeinschaften und Kirchen. Die unterliegen einer grundsätzlichen Gebührenfreiheit. egal ob sie eine Baugenehmigung beantragen oder eine Sondernutzung, müssen Kirchen und Religionsgemeinschaften grundsätzlich keine Gebühren bezahlen. Ich habe bisher von niemandem hier im Haus vernommen, dass das infrage gestellt wird, dass wir dann angeblich zu sehr in die Kompetenz der Gemeinden eingreifen, sondern das müssen eben die Gemeinden ertragen, weil sie auch eine Säule der kommunalen und staatlichen Daseinsvorsorge sind. Offenbar ist es politisch, gesellschaftlich gewollt, dass eben Kirchen und Religionsgemeinschaften von Gebühren befreit bleiben. Das teilen wir grundsätzlich, wobei wir manchmal sagen, es gibt inzwischen auch kirchliche Unternehmen, die agieren wie Unternehmen, da kann man über die Gebührenfreiheit eigentlich diskutieren, ist aber jetzt nicht Gegenstand. Aber wir sagen, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aufmachen, ein Bürgerbegehren zu initiieren, muss alles getan werden, sie zu unterstützen und nicht sie gegebenenfalls zu blockieren.

Ich bin dem Vertreter der FDP dankbar, dass er hier die Ausschussüberweisung schon beantragt hat, das machen wir natürlich als Antragsteller auch, an den Innenausschuss. Für die von Ihnen angesprochenen rechtstechnischen Probleme ist tatsächlich der Ausschuss eher geeignet, diese zu besprechen.


Eine letzte Anmerkung, dass tatsächlich die Gefahr besteht, dass zunehmend Gemeinden diese freien Sammlungen als Sondernutzung definieren, macht auch die Aussage von Herrn von der Krone deutlich. Der hat gesagt, das machen die Gemeinden richtig, die das machen, weil dadurch auch die Durchführung der Begehren erschwert wird. Da sollten wir eingreifen, und zwar rechtzeitig. Danke.


(Unruhe CDU)


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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