Gesetz zur Gebührenfreiheit der Freien Sammlung bei Bürgerbegehren nach § 17 a und § 96 a Thüringer Kommunalordnung

RedenFrank KuschelJustizGesellschaft-Demokratie

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/6856


Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Bergner hat schon dankenswerter Weise angesprochen, dass unser Gesetzentwurf keine Mehrheit gefunden hat für eine Ausschussüberweisung. Ich halte es schon für einen bedenklichen Umgang in diesem Haus. Ich dachte, wir sind politisch alle so reif, dass man zumindest dieses formelle Verfahren, um etwas Anderes geht es erst einmal nicht, ermöglicht, grundsätzlich alle Gesetzentwürfe dann in den Ausschüssen debattieren lässt.


(Beifall DIE LINKE)


Das wäre ein Grundprinzip des Respekts in diesem Haus. Weil natürlich eine Mehrheit niemals Gefahr läuft, dass ihre Anträge nicht in den Ausschuss kommen, wenn sie das wollen. Es geht hier im Regelfall um Anträge der Minderheit, also der Opposition. Ich sage noch mal, Demokratie zeichnet sich eigentlich dadurch aus, wie man mit Minderheiten umgeht.


(Beifall DIE LINKE)


Und nicht immer nur, dass Mehrheiten letztlich hier bestimmen. Da haben eben CDU und SPD offenbar immer noch Nachholbedarf.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer Bürgerbeteiligung tatsächlich über diese Form will, also über die Form des Bürgerbegehrens, der muss alles tun, damit für die Initiatoren ein Bürgerbegehren nicht zu einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko wird. Die Gefahr besteht eben, weil gegenwärtig Gemeinden selbst entscheiden können, ob sie für Straßensammlungen Gebühren verlangen oder nicht. Ich will es mal am Beispiel des gegenwärtig laufenden Bürgerbegehrens, das ist erfolgreich und ist abgeschlossen, es wird jetzt Bürgerentscheide geben, im Ilmkreis zur Kommunalisierung der Abfallwirtschaft, verdeutlichen. Allein nur die Durchführung des Bürgerbegehrens hat ohne Druckkosten für die Unterschriftsbögen und dergleichen den drei Initiatoren, das sind drei Privatbürger, 1.500 € an Kosten verursacht. Das ist für Menschen, die sich als Initiatoren eines Bürgerbegehrens zur Verfügung stellen, oftmals eine unüberwindbare finanzielle Hürde. Wir haben in der Thüringer Kommunalordnung bewusst die Option der Straßensammlung eröffnet. Deshalb sind wir auch aus Sicht der Linken in der Verantwortung, hier diese Gebührenfreiheit abzusichern. Herr Hey hat ja hier darauf verwiesen, die Initiatoren entscheiden ja selbst, ob sie die Form der freien Sammlung wählen oder der Amtsstubensammlung. Aber, Herr Hey, Sie wissen natürlich, wenn ich bei einer dieser beiden Formen ein unkalkulierbares finanzielles Risiko andocke, dann besteht de facto keine Wahlfreiheit mehr für die Initiatoren. Da werden Sie sich immer für das risikofreiere Verfahren entscheiden. Und es gibt eben einen großen Unterschied zwischen der Amtsstubensammlung und der freien Sammlung.


Wenn ich das Bürgerbegehren nutzen will für einen Dialog, für die inhaltliche Auseinandersetzung, das Pro und Kontra der zur Abstimmung stehenden Frage, dann wird dieser Dialog eben nicht in den Amtsstuben stattfinden, wo unterschrieben wird, sondern dieser Dialog findet nur bei der Straßensammlung statt, weil dann nämlich dort, wo Sammler unterwegs sind, tatsächlich diese Diskussionen zustande kommen. Amtsstubensammlung, da gibt es ausreichende Erfahrungen in Bayern, da gehen die Leute hin wie bei einer Wahl, schweigend, füllen ihren Zettel aus und verschwinden wieder. Da gibt es diese Debatte nicht. Das Wertvolle an jedem Bürgerbegehren, egal ob es zum Schluss erfolgreich ist oder an den Hürden scheitert, ist dieser öffentliche Dialog. Noch nie wurde beispielsweise - um auf den Ilmkreis noch einmal zu verweisen - so intensiv über das Pro und Kontra der Wahrnehmung der Abfallentsorgung durch ein kommunales Unternehmen gestritten. Noch nie haben Menschen so viel erfahren, wie sich überhaupt ihre Müllgebühr zusammensetzt, und sie haben auch noch nie erfahren, wie viel Geld man in diesem Bereich als Privater verdienen kann. Das ist schon ein Verdienst; man muss abwarten, ob der Bürgerentscheid erfolgreich ist, aber das Bürgerbegehren war es schon einmal.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, es kommt ein weiterer Aspekt hinzu. Wir haben geregelt, dass für bestimmte Gruppierungen grundsätzliche Gebührenfreiheit besteht, und zwar auf Landes- und kommunaler Ebene. Dazu gehören zum Beispiel die Kirchen- und Religionsgemeinschaften. Das finden wir ja auch richtig, weil wir wollen, dass die Ausübung des Glaubens eben nicht gegebenenfalls an Verwaltungsgebühren scheitert. Aber Sie müssen doch einmal Verständnis haben, wenn die Zeugen Jehovas ihren „Wachturm“ verteilen und da einen Info-Stand hinstellen, da entstehen keine Gebühren, weil sie als Religionsgemeinschaft anerkannt sind, aber wenn Menschen sich aufmachen, um Unterschriften zu sammeln und einen Tisch hinstellen, die sollen bezahlen. Und das verstehen die Leute nicht mehr. Insofern sind wir auch da in einer Verantwortung, ob es nicht gerechtfertigt ist, all die Menschen, die für unser Gemeinwesen etwas tun - und dazu gehören auch die Kirchen und Religionsgemeinschaften, dazu gehören Gewerkschaften, Vereine, Verbände, aber dazu gehören auch Initiatoren eines Bürgerbegehrens -, dass die in den Genuss der Gebührenfreiheit kommen. Deshalb unser Antrag.


Wir sind der FDP dankbar für die Hinweise, die technischen Hinweise, die können wir hier nicht weiter debattieren, dafür ist der Raum hier nicht da, dafür ist die Ausschussberatung da. Deswegen beantragen wir nochmals die Rücküberweisung an den Ausschuss. Vielleicht sind ja die Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD auch jetzt schon durch die Debatte beim letzten Mal - und es war ja ein bisschen Zeit dazwischen, vier Wochen - zur Einsicht gekommen, es lohnt sich, darüber zu diskutieren, und sie können auch eigene Vorschläge machen. Herr Hey hat auch noch einmal angesprochen, es ist letztlich Sache der kommunalen Vertretungen, darüber zu entscheiden, das immerhin in einem Bereich, wo wir nicht sicher sind. Die meisten Bürgermeister gehen davon aus, dass Sondernutzungen, insbesondere die Gebührenerhebung dafür, eine Aufgabe entweder des übertragenden Wirkungskreises darstellt oder laufende Verwaltung ist. Und Sie wissen, beide Bereiche, übertragener Wirkungskreis und laufende Verwaltung, schützen die Bürgermeister und wollen gar nicht, dass da die Beschlussvertretung mitmacht. Ein vernünftiger Bürgermeister eröffnet ja auch den übertragenen Wirkungskreis und die laufende Verwaltung, zumindest was Informationen und so betrifft, auch der Beschlussvertretung. Aber Sie wissen ja, das Kommunalrecht funktioniert immer dort, wo Leute vernünftig miteinander umgehen. Dafür haben wir es aber gar nicht geschaffen, sondern wir schaffen das Kommunalrecht dafür, wo es eben Konflikte gibt, damit sich Menschen zum Schluss auf dort tituliere Rechte beziehen können. Dafür brauchen wir es ja. Hier sind wir in so einem Fall. Ich kenne viele Gemeinden, da kämen die Bürgermeister niemals auch nur auf die Idee, für Straßensammlungen im Rahmen eines Bürgerbegehrens Gebühren zu verlangen oder das sogar als eine Sondernutzung zu definieren. Aber wir mussten ja zur Kenntnis nehmen durch Zwischenrufe aus der CDU bei der ersten Debatte, dass manche sogar gesagt haben, das machen die Bürgermeister richtig, die das also als Sondernutzung mit Gebühren verstehen. Insofern können wir, Herr Hey, auch das noch einmal vertiefen. Da bin ich sehr an Ihren Hinweisen interessiert, im Ausschuss dann, wie Sie es rechtlich bewerten, dass es kein übertragener Wirkungskreis ist und keine laufende Verwaltung und insofern die Vertretung damit beschäftigt ist. Dann würde ich Ihnen zustimmen, dann könnten wir es tatsächlich auch den Vertretungen überlassen. Unsere Erfahrungen sind bedauerlicherweise anders. Wir haben noch einmal den Antrag gestellt auf Überweisung an den Innenausschuss und bitten, dem zuzustimmen. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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