Gesetz zur Aufhebung von Straßenausbaubeiträgen in Thüringen 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/5570
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Präsident bestimmt ja auch die Reihenfolge der Rede. Sicherlich hat er das jetzt so gemacht, damit die Dramaturgie erhalten bleibt.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Lass mal den Präsidenten in Ruhe!)
Was würde wohl Herr Fiedler machen, wenn es mich nicht gebe? Da hätte er gar nichts gesagt, weil, was die CDU will, war nicht Bestandteil seiner Rede.
(Beifall DIE LINKE, AfD)
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Da muss ich mal recht geben!)
Dem sind Sie ausgewichen. Aber ich kann es Ihnen sagen, was die CDU will. Es gibt erst mal einen offenen Brief eines Bundestagsabgeordneten, darauf wurde schon eingegangen. Ich war am 11. April mit Herrn Scherer in einer Besuchergruppe, Berufsschulzentrum Sondershausen. Da ging es um ländliche Räume und Herr Scherer – ich habe zwei Mal hingehört, aber er hat es noch mal bestätigt – hat dort verkündet, die CDU ist für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge,
(Zwischenruf Abg. Scherer, CDU: Gelogen! Das ist meine Meinung!)
um den ländlichen Raum nicht weiter zu schädigen. Das habe ich wohlwollend zur Kenntnis genommen. Was also stimmt, ist, dass auch in der CDU sicherlich Debatten geführt werden. Das ist in Ordnung.
(Beifall DIE LINKE)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber jetzt mal der Reihe nach. Die AfD hat heute hier einen Antrag eingebracht, der ist nicht von der AfD, sondern der ist von der CSU, nur mit ein paar anderen Zahlen. Wenn wir jetzt mal die Geschichte dieser Wahlperiode sehen, dann kann man mal nachvollziehen, die AfD hatte 2015 im November einen Antrag eingebracht, wo die Landesregierung aufgefordert wurde, die rückwirkende Erhebung der Straßenausbaubeiträge zu begrenzen. Das war der Zeitpunkt, als die Koalition über dieses Modell diskutiert hat. Dann kam das Jahr 2017 – da hat dann eine Gesetzesänderung stattgefunden, da komme ich dann noch mal darauf zurück, auch inwieweit wir dort Hinweise des Gemeinde- und Städtebunds berücksichtigt haben –, da hat die AfD einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Ermessen der Gemeinden eröffnen sollte, also das, was die Koalition ohnehin gemacht hat.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist doch schön, dass Sie uns alles nachmachen!)
Auch dort war 2017 noch nicht von Abschaffung die Rede. Jetzt bringt die AfD die Abschaffung. Man sieht also, bei der AfD finden keine eigenen Überlegungen statt, sondern sie satteln einfach auf aktuelle Debatten drauf, und das in einer Form, die man durchaus als populistisch bezeichnen kann.
(Beifall DIE LINKE)
Mir fällt es ja nicht leicht, Herrn Fiedler zuzustimmen, aber in dem Punkt hat er natürlich recht, dass Sie auch beim Abschreiben des CSU-Antrags auch Probleme übernommen haben, die wir in Thüringen im vergangenen Jahr mit den kommunalen Spitzenverbänden intensiv diskutiert haben. Darauf bezog sich meine heutige Äußerung, die keine Presseinformation war, sondern die Journalistin hat mich angerufen, wobei ich gesagt habe, wir werden in dieser Frage wie im vergangenen Jahr keine Entscheidung gegen die Kommunen treffen. Wenn wir eine Lösung wollen, dann müssen wir gemeinsam mit den Kommunen nach einer Lösung ringen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das sind aber ganz neue Töne!)
Wo das dann hingeht, darauf möchte ich noch eingehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben im vergangenen Jahr das Gesetz angepasst. Ich darf noch mal – ausgehend vom Koalitionsvertrag – reflektieren, was sich Rot-Rot-Grün denn vorgenommen hatte, das waren drei Punkte: Erstens, den Dachverband der Bürgerinitiativen als Fachverband anzuerkennen. Das ist geschehen, die Bürgerinitiativen saßen bei den Straßenausbaubeitragsgipfeln immer gleichberechtigt mit am Tisch. Das hat die CDU nie fertiggebracht, über Jahre nicht, dass Betroffene selbst mit am Tisch sitzen können.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Aus gutem Grund!)
Dabei ist klar, nicht jeder Forderung der Betroffenen findet in der Politik dann Umsetzung. Aber dass sie mit am Tisch sitzen können, gleichberechtigt, das ist eine neue Qualität.
Das Zweite: Wir haben Modelle in den anderen Ländern geprüft, inwieweit sie auf Thüringen anwendbar sind. Da hat Herr Fiedler eine Übersicht gegeben – nicht ganz vollständig. Im Saarland gibt es noch das Ermessen. In Niedersachsen gibt es seit 2008 das Ermessen – dort hat ein Drittel der Gemeinden das Ermessen ausgeübt –, in Schleswig-Holstein seit 01.01.2018 übrigens bedingungslos, hier in Thüringen mit zwei auflösenden Bedingungen, auf die ich dann auch noch mal eingehen will. Und in Sachsen hat das dortige Oberverwaltungsgericht in Bautzen 2007 das Ermessen den Kommunen eröffnet. Im Übrigen erheben nach Informationen des sächsischen Innenministeriums in Sachsen jetzt nur noch 5 Prozent der Gemeinden diese Beiträge; 95 Prozent haben von diesem Ermessen/dem Verzicht Gebrauch gemacht. Das nur noch zur Ergänzung dessen, was gesagt wurde.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Weil die wahrscheinlich mehr Geld haben als Thüringen!)
Wir haben uns in den zurückliegenden Jahren intensiv damit beschäftigt, eines der Hauptprobleme zu lösen, die die CDU verursacht hat, nämlich die rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Sie müssen noch mal die Situation nachvollziehen. Da haben Gemeinden Straßen ausgebaut und oftmals nach 20/25 Jahren ist erst die Beitragspflicht durch Satzung geschaffen worden. Dass das juristisch keine Rückwirkung ist, das interessiert die Bürger nicht. Aus Sicht des Bürgers ist es eine Rückwirkung. Wir dürfen eben nicht nur hier Politik machen aus Sicht der Verwaltung, sondern wir müssen auch Politik machen aus Sicht von Bürgerinnen und Bürgern und deswegen eine Abwägung vornehmen. Wir haben intensiv geprüft und hatten eine Stichtagsregelung – 01.01.2006 – vorgesehen, nicht willkürlich, sondern weil im Jahr 2005 das Oberverwaltungsgericht in Thüringen zum Fall Benshausen entschieden hat, dass das Wort „können“ kein Ermessenskönnen mehr ist. Bis dahin sind wir vom Ermessen – alle, bis zu dem Zeitpunkt nämlich hatte ein Drittel der Gemeinden noch gar keine Satzung – immer ausgegangen, sondern sie haben entschieden, das ist ein Ermächtigungskönnen und die Gemeinden sind unabhängig von ihrer Finanzlage verpflichtet, diese Beiträge zu erheben. Die Klarstellung war erst 2005. Deswegen hatten wir als Stichtag 01.01.2006 vorgeschlagen. In der Anhörung haben die Kommunen gesagt – auch der Gemeinde- und Städtebund –, eine solche Stichtagsregelung ist verfassungsrechtlich immer schwierig, weil sie zweierlei Recht schafft, aber sie ist politisch vor Ort schwierig, weil sie die Gemeinden spaltet in die, die bezahlen müssen, und die, die dann unter die Neuregelung fallen. Das haben wir aufgegriffen. Und das meine ich damit, dass wir die Hinweise des Gemeinde- und Städtebundes dort aufgegriffen haben, nichts gegen den Willen gemacht haben. Wir haben deshalb dann angeboten, was im Koalitionsvertrag gar nicht vereinbart war, dass wir eine Lösung für die Zukunft schaffen, nämlich ein Ermessen. Im Übrigen haben viele Bürgerinitiativen und viele Kommunen darum gekämpft.
Ich will auf den aktuellen Fall in Zella-Mehlis eingehen. Bis zum Jahr 2012 hatte die Stadt Zella-Mehlis keine Satzung und hat immer wieder betont: Wir wollen keine Beiträge erheben, weil wir leistungsfähig sind; unsere Bürger bezahlen auf andere Art und Weise, Grundsteuer, Gewerbesteuer, deswegen keine Beiträge. Nur auf Druck des Landes über die örtliche Rechtsaufsichtsbehörde hat der Stadtrat 2012 eine Satzung erlassen und hat immer von uns verlangt: Gebt uns das Ermessen. Jetzt haben wir das Ermessen eingeräumt und die gleichen Akteure sagen: Jetzt wollen wir dieses Ermessen aber gar nicht mehr; Land, handle du. Selbstverwaltung zeichnet sich durch Ermessen aus. In vielen Fragen müssen Kommunen täglich dieses Ermessen ausüben. Ob das die Höhe der Hebesätze ist, ob das die Friedhofsgebühren sind, die Höhe der Kindertagesstätten, die Eintrittspreise im Schwimmbad, überall müssen Gemeinden ein Ermessen ausüben. Es ist differenziert, es ist nicht einheitlich. Und ausgerechnet bei Straßenausbaubeiträgen soll uns jetzt erzählt werden, dass da dieses Ermessen der Niedergang von kommunaler Selbstverwaltung wäre. Ich verstehe das nicht mehr. Ich sage deutlich: Kommunale Selbstverwaltung haben wir gestärkt, indem wir den Gemeinden ein Ermessen eingeräumt haben. Das hat die CDU 25 Jahre nicht gemacht. Wir haben es gemacht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und jetzt kann ich natürlich auch von Gemeinden erwarten, dass sie das Ermessen verantwortungsbewusst zumindest prüfen und ausüben.
(Unruhe CDU)
Da haben wir ihnen alle Optionen gegeben. Von null bis zur jetzigen Regelung können sie alles machen. Es gibt nur zwei auflösende Bedingungen: Es muss ein Haushalt da sein und drei Jahre rückwirkend keine Bedarfszuweisungen.
Jetzt komme ich zu den 90 Prozent: Im vergangenen Jahr haben 72 Gemeinden Bedarfszuweisungen erhalten und 61 Gemeinden hatten keinen Haushalt. Die sind nahezu deckungsgleich. Wir haben 849 Gemeinden. Jetzt muss man kein Mathematiker sein, sondern nur rechnen können, um daraus zu schlussfolgern, dass formal natürlich 90 Prozent der Gemeinden diese beiden Voraussetzungen zunächst erfüllen und nichts anderes habe ich gesagt. Alles andere muss vor Ort entschieden werden.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Verdummung en masse!)
Ich bitte nur um Verständnis, dass nach so kurzer Zeit – drei Gemeinden sind übergangen. Herr Thamm hat ja eine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Mir fällt da die Gemeinde Gossel ein – das ist die gleiche Verwaltungsgemeinschaft wie die Stadt Plaue, wo Herr Thamm Bürgermeister ist –, die von diesem Ermessen Gebrauch gemacht hat. In allen drei Fällen hat die Rechtsaufsichtsbehörde dem auch zugestimmt. In anderen Gemeinden, in Pößneck, in Plaue oder in Zella-Mehlis, laufen gegenwärtig die Verfahren. Das heißt, die ersten Gemeinden haben sich auf den Weg gemacht, dieses Ermessen auszuüben, meine Damen und Herren.
Jetzt kommen wir zu der Sache der Abschaffung. Wir als Linke haben immer gesagt, es bleibt unser Ziel. Aber wir haben auch gesagt, wir brauchen eine Lösung mit den Gemeinden. Und das greift der Gesetzentwurf der AfD nicht auf. Deswegen halten wir ihn nicht für geeignet. Wir müssen erst den Dialog mit der kommunalen Seite führen, unter welchen Voraussetzungen sie der Abschaffung zustimmt. Der erste Satz vom Gemeinde- und Städtebund in der Anhörung vor einem Jahr war: Das jetzige Verfahren, das damalige, also die gesetzliche Pflicht, dass jede Gemeinde unabhängig von ihrer Leistungskraft diese Beiträge auch in einer vorgegebenen Höhe erheben muss, hat sich bewährt. Deshalb hat der Gemeinde- und Städtebund gesagt: Keinerlei Veränderungen. Das ist die Lage. Der Gemeinde- und Städtebund will keine Veränderungen in der Frage. Deswegen müssen wir in den Dialog treten, ob möglicherweise aufgrund der Entwicklung in anderen Bundesländern der Gemeinde- und Städtebund in Thüringen jetzt von seiner Auffassung abrückt, also unter welchen Voraussetzungen denn der Gemeinde- und Städtebund einer Abschaffung zustimmt. Diesen Dialog wird Rot-Rot-Grün jetzt beginnen.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das ist Verleumdung!)
Da sind wir und ich auch ganz persönlich gespannt, wie und mit welchen Forderungen der Gemeinde- und Städtebund in diese Debatte geht. Ich kann nur reflektieren, da es Parallelen gibt, das ist auch in Bayern jetzt so. Dort war vergangene Woche Mittwoch die erste Lesung im Landtag. Also was heute in der Zeitung steht, dass die schon beschlossen hätten, stimmt nicht. Es ist noch nicht beschlossen, aber es ist im Bayerischen Landtag. Die mussten auch eine Auseinandersetzung mit ihren dortigen Kommunen führen und dort stellt sich die gleiche Problemlage wie bei uns heraus. Sie haben einen Stichtag drin, wie Sie auch: 31.12.2017. Das heißt, alles, was vorher war, fällt unter die alte Regelung der Beitragspflicht, alles, was danach kommt, entfällt. Damit haben wir dieselbe Situation wie wir vor einem Jahr, wo wir eine Stichtagsregelung 2006 machen wollten, dass ein Teil der Bevölkerung unter die alte Regelung fällt, der andere unter die Neuregelung. Das müssen wir klären. Deshalb fordert der Gemeinde- und Städtebund oder der Städtetag in Bayern auch eine Rückabwicklung sogenannter Altfälle. Darüber muss man diskutieren, aber Ihr Gesetzentwurf beinhaltet das nicht.
Jetzt zu den Zahlen, wo mir unterstellt wurde, ich hätte sie aus dem Ärmel geschüttelt: Das mache ich nicht, ich frage immer die Menschen, die dafür da sind, dass sie Zahlen ermitteln. Das ist das Landesamt für Statistik. Jeder Abgeordnete, jeder Bürger kann sich dahin wenden, auch Herr Fiedler oder Ihr Referent oder Ihre Ehefrau oder sonst wer kann dort nachfragen und er wird dieselben Zahlen bekommen wie ich. Von 1992 bis einschließlich 2016 – für 2017 liegen die Zahlen noch nicht endgültig vor – haben die Thüringer Kommunen Beiträge – und jetzt kommt es: Das sind Ausbaubeiträge nach Kommunalabgabengesetz plus Erschließungsbeiträge nach Baugesetzbuch, das wird bedauerlicherweise statistisch nicht differenziert – in Höhe von 21,7 bis 24,7 Millionen Euro pro Jahr vereinnahmt, also rund 23 Millionen Euro im Durchschnitt pro Jahr. Noch mal: Erschließungsbeiträge plus Ausbaubeiträge. Über Erschließungsbeiträge diskutiert niemand. Wir diskutieren nur über Ausbaubeiträge. Und so sind die 15 Millionen Euro entstanden. In Bayern sind es 61,5 Millionen Euro im Durchschnitt pro Jahr. Wenn man die Bevölkerung und die Fläche ins Verhältnis zu Thüringen setzt, sind die 15 Millionen Euro in Thüringen zumindest nicht „gefakt“, sie sind ungefähr passend. In Bayern hat man sich geeinigt, dass die Kommunen 100 Millionen Euro Ausgleichszahlung bekommen. Da ist nicht das Problem, was Herr Fiedler wieder hier beschreibt, dass das im Verwaltungshaushalt versickert. Es gibt auch Instrumente, man macht daraus eine besondere Finanzzuweisung innerhalb des Finanzausgleichs, für den Straßenbau, im investiven Bereich, das sind 65 Millionen Euro, und 35 Millionen Euro machen die Bayern dann in die allgemeinen Zuweisungen an die Gemeinden. Es ist also lösbar. Inwieweit – dort läuft jetzt die Anhörung – die kommunalen Spitzenverbände das respektieren mit den 100 Millionen Euro, weiß ich nicht. Sie haben 300 Millionen Euro gefordert, muss man dazu sagen. Sie haben 300 Millionen Euro gefordert. Wenn wir bei uns über eine rückwirkende Abwicklung reden würden, was manche Bürgerinitiativen fordern, na dann wären wir bei einem Etwa-Betrag von insgesamt 570 Millionen Euro, wenn wir die Erschließungsbeiträge herausrechnen, bei einem Betrag von 350 bis 400 Millionen Euro. Das sind die Dimensionen. Aber – ich kann es nur noch mal wiederholen – wir möchten dort mit dem Gemeinde- und Städtebund in den Dialog treten.
Ich bitte noch mal darum, in der öffentlichen Debatte nicht den Eindruck zu vermitteln, als würden nur Grundstückseigentümer von diesen Beiträgen betroffen sein. Ich bin selbst Aufsichtsrat in einem städtischen Wohnungsbauunternehmen in Arnstadt. Wir müssen die Beiträge auch bezahlen. Wir haben nur eine Quelle, die zu bezahlen, nämlich die Mieteinnahmen. Das heißt, die Vermieter entnehmen dieses Geld aus der Kaltmiete und es geht zulasten der Unterhaltung von Gebäuden. Damit bezahlen Mieter indirekt mit, weil das Geld steht für Investitionen an Gebäuden nicht zur Verfügung. Deswegen brauchen wir Lösungen für alle und nicht nur für eine Gruppe. Ich hab etwas dagegen, Grundstückseigentümer und Vermieter hier gegeneinander auszuspielen. Denn zum Schluss sind alle indirekt oder direkt betroffen. Klar, der Grundstückseigentümer merkt es unmittelbar, der Vermieter möglicherweise nur dann, wenn er einen Unterhaltungsnachholebedarf an seiner eigenen Mietsache erkennt.
Meine Damen und Herren, eine letzte Anmerkung, weil das auch hier Herr Fiedler angesprochen hat, wir hätten das Abwahlverfahren für Bürgermeister erleichtert. Das stimmt nicht.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Na selbstverständlich! Mit voller Absicht!)
Wir haben eine weitere Option der Einleitung des Abwahlverfahrens geschaffen. Das Abwahlverfahren selbst ist seit 1994 unverändert, nämlich dass in einem Bürgerentscheid mindestens 30 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Abwahl sein müssen. Daran haben wir nichts geändert. Bis wir die Änderung 2016 vorgenommen haben, konnte nur der Gemeinderat mit Zweidrittelmehrheit dieses Abwahlverfahren einleiten. Wir haben es ergänzt, dass auch Bürgerinnen und Bürger das können, aber mit einem Votum, das höher ist als im Abwahlverfahren. Nämlich 35 Prozent der Wähler müssen einen entsprechenden Bürgerbegehrensantrag unterstützen. Nach meinem Kenntnisstand gab es seit 2016 bis jetzt noch keinen einzigen Antrag, weil die Hürden eben sehr hoch sind. Also insofern ist das, was Herr Fiedler hier beschrieben hat, dass ein „Bürgermeisterkegeln“ stattfindet usw. alles wenig überzeugend.
Meine Damen und Herren, wir lehnen also den Gesetzentwurf der AfD ab, weil er die besondere Situation in Thüringen, den Diskussionsstand nicht abbildet und berücksichtigt. Wir werden als Rot-Rot-Grün umgehend mit dem Gemeinde- und Städtebund in den Dialog eintreten, unter welchen Voraussetzungen er den überhaupt bereit ist, mal darüber nachzudenken, Straßenausbaubeiträge gesetzlich abzuschaffen. Zur Zeit ist er für die Beibehaltung dieser Beiträge. Wir werden beobachten, welche Entwicklungen es in anderen Bundesländern gibt. Die AfD muss schon mal etwas Eigenes entwickeln als über Jahre hinweg immer nur Dinge nachzuvollziehen, die woanders bereits thematisiert oder entschieden sind. Danke.
(Beifall DIE LINKE; SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dateien
- re611507.pdf
PDF-Datei (82 KB)
