Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/3347 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich will es vorweg sagen: Wir werden natürlich dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zustimmen. Ich denke, wir haben in dem Hohen Haus hier schon sehr häufig die Argumente ausgetauscht und ich will sie auch nicht alle noch mal wiederholen, das kann man in vielen Formen immer wieder nachlesen. Aber einige Bemerkungen hierzu seien mir trotzdem gestattet. 2005, die Familienoffensive - und das will ich noch mal sagen - haben wir als Fraktion DIE LINKE immer als Angriff auf die Familien betrachtet und es sei aus diesem Grunde auch an dieser Stelle gestattet, einfach über die Argumente, die zur Einführung geführt haben, heute einfach mal Fazit zu ziehen. Was ist denn das Fazit des Erfolgs der Einführung des Landeserziehungsgeldes als familienpolitische Maßnahme in unserem Land? Das Volk im Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik hat mit fast 80.000 Unterschriften gesagt, wir wollen dieses Landeserziehungsgeld nicht. Sie haben es unterschrieben. Hat das Landeserziehungsgeld zu mehr Kinderwunsch geführt, hat das Landeserziehungsgeld dazu geführt, dass wir mehr geborene Kinder in diesem Land haben - wie gesagt, als familienpolitische Maßnahme? Trägt dieses Landeserziehungsgeld wirklich zur Wahlfreiheit bei, mein Kind zu Hause betreuen zu können? Ich erinnere nur daran, dass die Wahlfreiheit bei alleinerziehenden Vätern - ich sage sehr bewusst „Vätern“ - natürlich nur dann gegeben ist, wenn sie über ausreichend Vermögen oder Einkommen durch die Partner einfach in der Lage sind, ihr Kind allein zu Hause zu betreuen.
Sehr geehrte Fraktion der CDU und vor allen Dingen Herr Dr. Zeh, Sie sind bis heute den Beweis schuldig geblieben, welche Wirkung diese Maßnahme wirklich in Thüringen hat. Als Beweis will ich dafür Ihre Ausführungen zum Betreuungsgeld ab 2013 im Deutschen Bundestag benennen, weil Sie dort als den Erfolgsfaktor Landeserziehungsgeld nur ausgeführt haben, warum die Argumente der Opposition nicht greifen. Sie haben nicht ein einziges Wort dazu gesagt, was dieses Landeserziehungsgeld beigetragen hat für den Erfolg, den Sie immer wieder heraufbeschwören. Wenn Sie in dieser Anhörung die Stadt Gera zitieren - das haben Sie bei der Einführung der Familienoffensive in vielen Zusammenhängen getan - und dort zu Recht sagen, dass hier ein hoher Anteil an sozial schwachen Gruppen ist, aber auch mit 40,5 Prozent der höchste Anteil der Krippenbetreuung in Thüringen zu verzeichnen ist, dann hat das einfach etwas mit Redlichkeit oder besser mit nicht vorhandener Redlichkeit zu tun, wenn Sie einfach weglassen, dass die Stadt Gera seit 1991 immer den Rechtsanspruch auf Krippenbetreuung hat und aus dem Grunde der hohe Anteil der Inanspruchnahme von Kinderkrippen in Gera vorhanden ist. In Gera wurden keine Kindertagesstätten und keine Krippen abgeschafft, deswegen können jetzt alle Eltern, die ihre Kinder betreuen lassen wollen, einen Anspruch auch in Anspruch nehmen in der Stadt Gera, weil einfach die Plätze vorhanden sind und nicht wie in Jena und woanders geschaffen werden müssen.
Meine Damen und Herren, wenn Sie noch dabei anführen den Familienverband oder, um genauer zu sein, Familien e.V. als Argument für die Betreuung zu Hause, dass die Kinder jetzt neuen Stressfaktoren durch Lärm ausgesetzt sind in der Kinderkrippe - ich bin ja schon begeistert, dass es nicht mehr das Töpfchensitzen nebeneinander ist, warum man die Kinderkrippe ablehnt -, dann muss man aber sagen, dass es etwas mit Qualität zu tun hat in den Kindertagesstätten. Da haben wir gemeinsam mit dem Kindertagesstättengesetz und dem Betreuungsschlüssel dafür Sorge getragen, dass dieser Lärmfaktor in Kindertagesstätten mit weniger Kindern pro Erzieherin eingeschränkter wird und damit dieser Stressfaktor, der mit Sicherheit vorhanden ist, auch entsprechend verbessert werden kann.
Es bleibt also die Frage, meine Damen und Herren: Welche Wirkung hat wirklich diese familienpolitische Maßnahme mit einem Betrag von 28 Mio. €? Wenn es von Ihrer Seite aus immer wieder um das Sparen geht und diese Maßnahme für uns gar nicht diese familienpolitische Wirkung hat, dann kann es bei Ihnen nur um die Verfestigung Ihres Familienbildes gehen. Da zählt für uns auch nicht Ihr Totschlagsargument der Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Setzen Sie dieses Geld für wirksame Familienpolitik, für wirksame Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, zum Beispiel durch bessere Finanzierung der ergänzenden Tagespflege. Und, meine Damen und Herren, beweisen Sie uns doch wirklich mal auch in der Diskussion, welche Wirkung diese Maßnahme in Thüringen hat. Vielleicht können Sie uns dann überzeugen. Ich bezweifle es nur. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
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