Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/5203
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Gumprecht, erst eine Bemerkung zu Ihrem Beitrag. Anerkennung von Erziehungsleistungen, haben Sie gesagt, muss ja in irgendeiner Form vergütet werden. Ich stelle Ihnen jetzt, ich weiß nicht zum wie vielten Male, die Frage, erziehen denn Eltern, die ihre Kinder in Kindertagesstätten schaffen, ihre Kinder nicht?
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wie viele Stunden verbringen denn wirklich Kinder in Kindertagesstätten in diesem frühen Alter, in der Regel vier, fünf oder sechs Stunden und die andere Zeit verbringen sie genauso bei ihren Eltern. Also die Logik, die sie damit verbinden, die erschließt sich mir überhaupt nicht. Ja, Sie begründen das
(Unruhe CDU)
Ja, aber Sie begründen das immer anders.
Meine Damen und Herren, am 25. Oktober hat der Bundestag entschieden mit den Mehrheiten von CDU, CSU und FDP, dass es ab kommendem August ein Betreuungsgeld geben wird, und zwar genauso wie in Thüringen eine finanzielle staatliche Leistung dafür, dass eine strukturelle Leistung nicht in Anspruch genommen wird. Das war schon in Thüringen absurd und nun darf die ganze Bundesrepublik an dieser politischen Absurdität teilhaben. Wir haben nun schon oft über das Thüringer Erziehungsgeld hier im Landtag diskutiert. Auch dieses lehnen wir ab, wie Sie alle wissen, aber wir befinden uns im Hinblick auf das Betreuungsgeld übrigens in guter Gesellschaft. Auch die Mehrheit der Bevölkerung kritisiert diese Leistungen.
Nach Angaben des ZDF-Politbarometers lehnen 71 Prozent das Betreuungsgeld ab und bei einer Forsa-Umfrage waren es 63 Prozent. Selbst 59 Prozent der CDU-Wähler und 66 Prozent der FDP-Wähler sind dagegen.
Aber wer, meine Damen und Herren, einen Kulturkampf führt, schert sich offensichtlich nicht um die Realität.
(Beifall DIE LINKE)
Geld für ein Familienmodell auszugeben, das von immer weniger Familien gelebt werden will oder auch kann, aber die Umfragen zeichnen ein anderes Bild. Der Bedarf an Kita-Plätzen ist groß und für die Kita-Plätze fehlt momentan in Deutschland und auch in Thüringen immer noch Geld. 220.000 Kita-Plätze fehlen in Deutschland und vor allen Dingen in unseren großen Städten auch in Thüringen. Es werden noch mehr Plätze gebraucht als vermutet. Aus Thüringen wissen wir, dass es eben nicht ausreicht, für ein Drittel der Kinder Plätze anzubieten. Alleinerziehenden steht sowieso die Möglichkeit überhaupt nicht offen, sich für einen Arbeitsplatz einerseits und häusliche Kinderbetreuung andererseits zu entscheiden. Und diejenigen, die die Wahl haben, haben sie auch ohne zusätzliches Geld, denn niemand zwingt Eltern, ihr Kind in eine Kita zu geben. Wenn sie dies lieber zu Hause betreuen wollen, können sie das tun, egal, wie viele freie Kita-Plätze vorhanden sind.
Während 220.000 Plätze fehlen und trotz Rechtsanspruch wohl kaum bis zum 1. August im nächsten Jahr bereitgestellt werden können, werden immerhin - und die Zahl muss mal genannt werden - 1,2 Mrd. € für das Betreuungsgeld bereitgestellt. Wir haben ja die Diskussion noch, vielleicht wieder nicht in diesem Plenum, für die Angleichung Ost-/Westrente werden 6 Mrd. € benötigt, also 1,2 Mrd. € werden dafür zur Verfügung gestellt. Und das ist ja Bundesgeld und uns geht es ja um die Landesgelder.
Wie Sie in unserem gemeinsamen Gesetzentwurf sehen, wollen wir, dass die Gelder für das Thüringer Erziehungsgeld eingestellt werden, Herr Gumprecht, komplett eingestellt werden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aber wir haben Übergangsregelungen geschaffen, dazu komme ich noch. Wenn eine dieser Leistungen nämlich absurd ist, kann es schlicht nicht angehen, dass das gleiche Verhalten doppelt belohnt wird.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jetzt gilt es, die bislang für das Thüringer Erziehungsgeld eingesetzten Mittel für das zu verwenden, was Familien wirklich brauchen, für eine wirklich bessere Familienpolitik in Thüringen, für den weiteren Ausbau von Krippenplätzen, für die Weiterentwicklung der Kitas in Eltern-Kind-Zentren, für die Verbesserung - und das ist noch wichtiger - der Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und auch für die Leistungen für Kinder, die Unterstützungsbedarf haben. In Thüringen reicht es mitnichten für ein Drittel der Kinder, ab einem Jahr den Krippenplatz anzubieten, das hatte ich schon gesagt. Auch muss der Ansatz, Kitas, Eltern-Kind-Zentren zu entwickeln, in denen Mütter und Väter Ansprechpartner für familiäre Aufgaben haben, in denen Informationsveranstaltungen und Fortbildungskurse durchgeführt werden können und in denen sich Eltern miteinander treffen können, weiter ausgebaut werden. Bei den immer weiter und größer werdenden Problemlagen wird die Forderung nach Sozialpädagogen in Kindertagesstätten immer größer. Es wäre im Sinne früher Hilfen und der Vernetzung unterschiedlicher Angebote, also auch hier ein gut investiertes Geld.
Ebenso sinnvoll ist, Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf mehr Hilfe zukommen zu lassen. Das bezieht sich ebenso auf Entwicklungs-, Sprach- und Motorikunterstützung, als auch auf hochbegabte Kinder, die ohne besondere Ansprache häufig gänzlich unterfordert sind. Das sind nur einige Beispiele, wie die freiwerdenden Millionen sinnvoll eingesetzt werden können. Wichtig ist uns, das will ich hier sagen, dass diese Gelder möglichst auch für Bildungs- und Familienpolitik eingesetzt werden und nicht unbedingt zum Stopfen von Haushaltslöchern dienen.
Jetzt will ich noch einiges zur Systematik des Gesetzes sagen. In § 1 wurde der Begriff der Aufhebung des Gesetzes gewählt, um unmissverständlich klarzustellen, dass das Thüringer Erziehungsgeldgesetz ersatzlos abgeschafft werden soll. Die Bescheide, die auf Grundlage des Gesetzes erlassen worden sind, sollen aber nach Aufhebung des Gesetzes bis zum Ablauf ihrer festgesetzten Geltungsdauer ihre Gültigkeit behalten. Denn obwohl DIE LINKE und die GRÜNEN das Erziehungsgeld als gesellschaftspolitisches Instrument ablehnen, vertreten wir die strikte Meinung, dass Leistungsbescheide über Sozialleistungen absoluten Bestandsschutz genießen. Diesen Bestandsschutz verlangen die verfassungsrechtlichen Vorgaben. Wenn dieser Bestandsschutz ganz strikt gewahrt werden muss, stellt sich für die über den Aufhebungszeitpunkt hinaus geltenden Leistungsbescheide die Frage, in welchem Verhältnis stehen für die restliche Laufzeit des jeweiligen Bescheides die Leistungen nach dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz und Ansprüche nach dem Betreuungsgeldgesetz des Bundes. Darauf gibt der § 2 des Gesetzes Antwort.
Die betroffenen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher erhalten nur den Anteil des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes, der in der Höhe die Ansprüche nach dem Betreuungsgeldgesetz übersteigt. Das Erziehungsgeld und das Betreuungsgeld werden also gegeneinander solange verrechnet, bis die letzten Bescheide beendet sind. Damit wird der Verfassungsvorgabe „Bestandsschutz“ entsprochen und gleichzeitig wird eine Doppelförderung verhindert. Betroffene in Thüringen werden für die Zukunft klar auf Leistungen des Betreuungsgeldes verwiesen. Dabei sei noch einmal klargestellt, DIE LINKE lehnt auch das Betreuungsgeld ab. Es ist das gleiche verfehlte Instrument wie das Thüringer Erziehungsgeld, nur ein Unterschied besteht: Das Betreuungsgeld ist nicht gänzlich schwarzen Ursprungs, sondern eine schwarz-gelbe, schwere Geburt. Für die Leistungsgewährung für die Bescheide mit Bestandsschutz werden sicherlich in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 noch Haushaltsmittel in einem gewissen Umfang benötigt. Doch der Großteil der in dem Haushaltsentwurf für 2013 und 2014 eingestellten Mittel kann sinnvoller für Familienpolitik genutzt werden.
Zum FDP-Antrag möchte ich nur sagen, dass genau diese von mir dargelegten Übergangsregelungen entsprechend fehlen. Es ist natürlich mit zu bedenken - und das kann ich Ihnen nicht ersparen -, wer in Thüringen das Landeserziehungsgeld abschafft und im Bund dann für das Betreuungsgeld stimmt, die Frage müssen nicht nur Sie sich gefallen lassen, dasselbe trifft natürlich - und das kann ich auch nicht ersparen - für die SPD in diesem Lande zu, der handelt unglaubwürdig.
Ich kann nur sagen, stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu. Wir bitten natürlich um Überweisung an den Sozialausschuss. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beide Gesetzentwürfe?
Ja.
Dateien
- re5010304
PDF-Datei (71 KB)
