Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes

RedenMargit JungFamilien-Kinder

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 5/5208

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Besucher auf den Tribünen, seit sieben Jahren streiten, debattieren wir hier in diesem Haus über das Erziehungsgeld. In der letzten Legislatur haben wir diesen Streit noch gemeinsam mit der SPD geführt, die sich gleichzeitig auf Bundesebene für die Einführung eines Betreuungsgeldes ausgesprochen hat. Jetzt kritisiert die Thüringer FDP das Erziehungsgeld, während sie ebenfalls auf Bundesebene andere Entscheidungen trifft.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die Vorstellungen zu Familien und wie sie am besten zu unterstützen sind, hängt also offensichtlich davon ab, ob man aus der Opposition heraus kritisieren kann oder man in Verantwortung die eigene Regierungsbeteiligung nicht aufs Spiel setzen will. Ohne FDP und SPD, das muss man an dieser Stelle auch einmal sehr deutlich sagen, würde weder das Thüringer Erziehungsgeld zu halten sein, noch gäbe es ein Bundesbetreuungsgeld.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Denn durch die große Koalition zwischen CDU und SPD wurde in das Kinder- und Jugendhilfegesetz, auch SGB VIII genannt, in § 6 „Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie“ der Absatz 5 eingefügt. In diesem heißt es, ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung, zum Beispiel Betreuungsgeld, eingeführt werden. Dieses wurde nun von CDU und FDP umgesetzt. Insofern, meine Damen und Herren, ist es nur konsequent, dass unser Gesetzentwurf von den beiden einzigen Fraktionen eingereicht wurde, die noch auf keiner politischen Ebene eine Belohnung dafür wollten, dass Eltern ihre Kinder in die Kita bringen, nämlich von den LINKEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.


(Beifall DIE LINKE)


(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: So ein Quatsch.)


Meine Damen und Herren, wir kommen immer wieder an den gleichen Punkt: Wie soll die Familie im 21. Jahrhundert aussehen? Wie soll sie finanziell unterstützt werden? Wie viel Geld will Politik in die Verbesserung der Rahmenbedingungen stecken wie Kitas, Eltern-Kind-Zentren, Schulen, Schulsozialarbeiter etc.? Unserer Meinung nach geht es nicht darum, ein Familienmodell als hegemonial zu definieren, sondern zu sehen, wie Menschen leben, was sie selbst wollen und brauchen und dies durch die Politik zu begleiten. Dabei ist für uns klar, es gibt viele Menschen, die heiraten wollen und andere Menschen, die bewusst auf einen Trauschein verzichten. Es gibt Eltern, die zusammenbleiben und andere, die sich trennen, neue Partner finden, mit Kindern unterschiedlicher Elternteile zusammenleben. Es gibt - selten gewünscht, aber oft erlebt - alleinerziehende Familien, für die in besonderem Maße die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sehr entscheidend sind. Diese können sich eigentlich überhaupt nicht leisten, jahrelang für die Betreuung ihrer Kinder zu Hause zu bleiben. Gleichzeitig sind sie aber diejenigen, die noch am schwersten momentan Arbeitsstellen finden, weil die Kinderbetreuung auch in unserem Land nicht überall gut funktioniert. Gerade diese Familien nutzen das Thüringer Erziehungsgeld und das Bundesbetreuungsgeld am wenigsten. Sie bräuchten bessere, familienfreundlichere Arbeitszeiten, gute Kinderbetreuungsangebote bis hin zur Differenzzeitbetreuung und gut bezahlte Jobs.


(Beifall DIE LINKE)


Aber auch viele andere Eltern wollen keine Belohnung für das Leben eines bestimmten Familienmodells. Anders wäre es nicht zu erklären, warum die Hälfte bzw. zwei Drittel der Bevölkerung - je nach Umfrageinstitut - das Betreuungsgeld ablehnen. Aber das interessiert weder die Thüringer Landesregierung noch die Bundesregierung. Entscheidend ist das eigene Familienmodell - konservativ - das mit Macht gegen die Stürme der Neuzeit verteidigt werden soll.


(Beifall DIE LINKE)


Meine Damen und Herren, nun ist aber das Betreuungsgeld beschlossen, auch wenn uns das als LINKE überhaupt nicht gefällt. Es wird ab kommenden August bundesweit Geld für jene Eltern geben, die ihre Kinder im Alter zwischen einem und drei Jahren zu Hause betreuen. Aber gleichzeitig soll es in Thüringen das Landeserziehungsgeld weitergeben. Ist das nicht absurd? Nicht nur dass das Verhalten belohnt wird, eine staatliche Leistung nicht in Anspruch zu nehmen, nein, das reicht ihnen nicht. Sie wollen dieses Verhalten doppelt belohnen. Ja, ich sage, das Thüringer Erziehungsgeld, das auch dann noch gezahlt werden soll, wenn das Betreuungsgeld bereits ausgezahlt wird, geht auf Kosten aller anderen Familien. All die Millionen, die dann weiterhin gezahlt werden sollen, fehlen beim Ausbau von Eltern-Kind-Zentren, bei Beratungsstellen, bei der Schulsozialarbeit. Sie können nicht für die Weiterbildung von Erzieherinnen und Lehrkräften ausgegeben werden und auch nicht für zusätzliche Maßnahmen gegen Kinderarmut. Allein im unmittelbaren Familienbereich gibt es zahlreiche Aufgaben, für die derzeit kein oder viel zu wenig Geld vorhanden ist. Sie leisten es sich, dieses Geld mit vollen Händen zum Fenster hinauszuwerfen.


(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Das ist eine Frechheit.)


Meine Damen und Herren, wir bleiben dabei, wir sehen sowohl das Thüringer Erziehungsgeld als auch das Betreuungsgeld als eine familien- und bildungspolitische Fehlentscheidung an.


(Beifall DIE LINKE)


Wenn es denn aber schon eine solche Leistung auf Bundesebene gibt, ist es doch gänzlich absurd, in Thüringen an den Ausgaben festzuhalten. Also haben wir in unserem Gesetzentwurf gefordert, ab August 2013 das Erziehungsgeldgesetz aufzuheben und dann lediglich noch die Bescheide zu vollziehen, die vor diesem Datum bewilligt wurden. Diesen Punkt finden Sie unter § 2; § 2 wird allerdings dann hinfällig, wenn die Dauer der zuvor bewilligten Bescheide abgelaufen ist. Durch die Aufhebung des Gesetzes in § 1 wird es dann nämlich keine neuen Bewilligungen mehr geben und somit auch keine Verrechnungen mit dem Bundesbetreuungsgeld. Spätestens dann kann Thüringen über die gesamte Summe verfügen, die derzeit für das Erziehungsgeld ausgegeben wird, kann diese für dringende familien- und bildungspolitische Leistungen verwenden.



Präsidentin Diezel:


Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Groß?



Abgeordnete Jung, DIE LINKE:


Ja.



Präsidentin Diezel:


Ja, bitte schön.



Abgeordnete Groß, CDU:


Frau Jung, Sie haben gesagt, dass dieses Thüringer Erziehungsgeld dafür da ist, dass die Kinder zu Hause bleiben. Können Sie denn an Zahlen belegen, wie viel weniger Kinder in die Einrichtungen gekommen sind? Meines Erachtens können Sie das nicht.



Abgeordnete Jung, DIE LINKE:


Es gibt eine bundesweite Studie, in der genau diese Zahlen belegt worden sind,


(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das ist doch nicht wahr.)


dass genau diese Eltern die Kinder zu Hause lassen, wo wir sagen, dass der Besuch in den Einrichtungen ist. Aber Frau Groß, darum geht es auch überhaupt nicht. Es geht darum, dass mit einer solchen Leistung für die Gesellschaft überhaupt keine Leistung anerkannt wird.


(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Es geht um Wahlfreiheit.)


Wir hatten das letzte Mal hier im Plenum die Diskussion: Ist die Erziehungsleistung der Eltern, die ihre Kinder in Kitas bringen, nicht mehr wert! Genau um diesen Fakt geht es. Sie wollen Erziehungsleistung zu Hause belohnen.


(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Das stimmt doch nicht, die gehen doch in die Einrichtung. Sie können doch nicht belegen, dass es weniger sind.)


Das ist doch auch nicht der Anspruch; es geht darum, dass wir diese Leistungen nicht wollen.


(Beifall DIE LINKE)


(Unruhe CDU)


Nein, ich lasse mich jetzt auch nicht mehr auf die Diskussion ein.



Präsidentin Diezel:


Nein. Lassen Sie die Rednerin aussprechen.



Abgeordnete Jung, DIE LINKE:


Es ist nachgewiesen, dass es immer Eltern gibt, die genau diese Leistungen zusätzlich in Anspruch nehmen. Aber die Frage, die hier steht, ist: Wieso wollen Sie zwei Leistungen den Eltern geben?


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Genau das ist der entscheidende Punkt; Sie wollen neben dem Bundeserziehungsgeld auch noch das Landeserziehungsgeld nicht abschaffen. Hier geht es ja gar nicht inhaltlich darum, die Leistungen nicht zu gewähren, sondern Sie wollen eine doppelte Leistung. Mehr haben wir übrigens mit dem Gesetzentwurf überhaupt nicht gefordert, aber weniger, meine Damen und Herren, führt zur Benachteiligung vieler Kinder und Familien in Thüringen. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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