Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/3347 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir sprechen jetzt also zum wiederholten Male zum Gesetz zur Abschaffung des Landeserziehungsgeldes. Leider, und in der Tat wieder leider, hat es das Plenum nicht geschafft, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss zu überweisen. Das finde ich schon ein bisschen schwierig.
(Beifall FDP)
Nichtsdestotrotz hat sich die Fraktion DIE LINKE gemeinsam mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN intensiver zu der Frage Erziehungsgeld verständigt. Am 1. November hatten wir dazu eine gemeinsame Anhörung durchgeführt und die Ergebnisse bestärken uns durchaus in unserer politischen Haltung.
Der Ausgangspunkt war 2005 die Familienoffensive, sozusagen ein Angriff auf die Familie durch die damalige CDU-Alleinregierung. Herr Zeh, Sie sind bis heute noch ein wackerer Kämpfer für das Erziehungsgeld, da dürfte Ihnen die Entwicklung auf der bundespolitischen Ebene durchaus auch zupasskommen.
Nun aber die Frage: Die Familienoffensive wurde 2005 gestartet. Das Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik hat die Familienoffensive aufgehalten und im Bereich der Familienpolitik, was die Kindertagesstätten und die Ausstattung der Kindertagesstätten angeht, eine ganze Menge bewegt. Die über 80.000 Bürgerinnen und Bürger hier aus Thüringen, die unterschrieben haben, haben das nicht ohne Grund getan.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Denn Sie haben uns suggeriert, dass mit der Familienoffensive und mit dem Landeserziehungsgeld eine ganze Reihe familienpolitischer Maßnahmen einhergehen. Unter anderem wollten Sie quasi den demographischen Wandel bekämpfen, indem sie Anreiz schaffen, um Kinder in die Welt zu setzen. Das ist vom Prinzip her gut, allerdings lässt sich durchaus fragen: Wie viele zusätzliche Kinder hat das Landeserziehungsgeld wirklich hervorgebracht, hat es die von Ihnen verkündeten Versprechungen eingehalten? Da haben wir als LINKE Fragezeichen zu setzen. Da müssen wir als LINKE konstatieren: Mehr Kinder gab es durch das Landeserziehungsgeld wohl nicht.
Die zweite Frage, die Sie von der CDU aufgemacht haben, war die der Wahlfreiheit. Sie wollten den Eltern Wahlfreiheit gewähren. Sie wollten ihnen die Möglichkeit geben, zwischen der Erziehung durch die Eltern und der Betreuung in einer Kindertagesstätte zu wählen. Das Argument der Wahlfreiheit ist dahin gehend schwierig, denn eine echte Wahlfreiheit gibt es nicht. Es gibt zum einen ökonomische Zwänge, in denen Familien stehen. Die ökonomischen Zwänge sind so groß, dass viele darauf angewiesen sind, ihre Kinder in die Kita zu bringen. Selbst die 150 € Landeserziehungsgeld, die Sie den Familien überwiesen haben, helfen nicht, die ökonomischen Zwänge auszuhebeln. Deshalb ist hier noch mal die Frage, ob die Wahlfreiheit wirklich gewährleistet wurde, aber dazu später mehr.
Ich möchte eine kleine Rechnung aufmachen: Das Jahr hat 8.760 Stunden. Bei angenommenen 230 Werktagen pro Jahr und einer angenommenen Betreuung von 10 Stunden pro Tag sind die Kinder, die in den Kitas betreut werden, rund 2.300 Stunden betreut. Das sind in etwa 70 Prozent der Zeit des Jahres. Das bedeutet, dass selbst Eltern, die ihre Kinder in die Kitas bringen, 70 Prozent der Zeit mit ihren Kindern verbringen. Hier ist durchaus die Frage zu …
(Zwischenruf Abg. Schröter, CDU: Das stimmt nicht, was Sie erzählen.)
Na klar stimmt das. Wenn ich von 8.760 Stunden im Jahr ausgehe und sie 2.300 Stunden in der Kita betreut werden, dann bleiben immer noch 70 Prozent der Zeit übrig, die das Jahr hat, die durch die Eltern betreut werden. Bitte?
(Zuruf Abg. Schröter, CDU: Inklusive nachts, ja?)
Ich weiß nicht, wie Sie das mit den Kindern gemacht haben, aber ich wurde nachts auch von meinen Eltern betreut. Ich habe meistens zu Hause geschlafen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jedenfalls in dem Alter, in dem es noch darum ging, Herr Schröter. Das war dann mit zunehmendem Alter etwas anderes, aber das ist jetzt nicht Thema.
Die Frage ist: Wie wollen Sie eigentlich die Erziehungsleistung von Eltern honorieren? Sie haben argumentiert, dass das Erziehungsgeld durchaus auch als Anerkennung für die Erziehungsleistung der Eltern stattfindet. Allerdings müsste man, wenn man sagt, dass die Kinder immer noch 70 Prozent der Zeit von den Eltern betreut werden, natürlich auch das Erziehungsgeld ein Stück weit hochsetzen, denn die 150 €, die Sie den Eltern zugeben, das ist in der Tat eine Art Demütigung, wenn man das als adäquaten Ersatz für die Erziehungsleistung heranziehen möchte. Echte Wahlfreiheit hätten Sie geschaffen - das gilt auch für Sie, die in der Bundespolitik Verantwortung tragen -, wenn wir zum Beispiel ein Elterngehalt hätten, wenn wir echte Wahlfreiheit hätten und sagen würden, diejenigen, die ihre Kinder zu Hause betreuen sollen, sollen ökonomisch dafür auch einen wertvollen und angemessenen Ersatz bekommen. Das allerdings machen Sie nicht, das ist natürlich auch sehr teuer, das muss man auch sagen, aber wenn es um die Frage der Wahlfreiheit ginge, müsste man nicht nur die Kitas auf der einen Seite haben, sondern auch einen Wahlmodus, den man auf der anderen Seite wählen könnte. Den haben wir eben leider nicht.
Die Frage zum Erziehungsgeld, das haben wir auch bei der gemeinsamen Anhörung geklärt, Prof. Eichenhofer war dort und hat das auch ausgeführt, hat also gesagt, die 150 € als Anerkennung der Erziehungsleistung sind wirklich ganz schön demütigend und man kann, wenn man das ein bisschen politisch überspitzt, auch sagen, vielleicht ist es ja die Fortsetzung der Niedriglohnpolitik durch die CDU, dass Erziehungsleistung auch nicht so sehr anerkannt wird. Die Frage, die sich daran anschließt, ist diejenige, wie die Erziehung in den Kindertagesstätten organisiert werden kann, und die Frage ist diejenige, was mit den 150 € passiert. Denn de facto ist es ja eine Prämie dafür, dass staatliche Angebote nicht wahrgenommen werden, und das ist in der Tat ein etwas merkwürdiges politisches Herangehen. Ich bekomme ja auch kein Geld, nur weil ich die Bibliothek oder das Schwimmbad oder den Sportplatz nicht nutze.
(Zwischenruf Abg. Gumprecht, CDU: …)
Herr Gumprecht, wenn Sie mich etwas fragen möchten, dann lade ich Sie herzlich ein, aber das ist immer schwierig, wenn Sie das von ganz hinten machen, da verstehe ich hier nämlich nichts.
Aber ich sage dann, wann gefragt wird oder nicht, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Bärwolff, DIE LINKE:
Aber Sie fragen mich dann ja im Regelfall, ob ich das genehmige oder nicht.
Genau, so machen wir das. Sie können das nicht bestimmen, Herr Abgeordneter, ich bitte Sie einfach, in Ihrer Rede fortzufahren. Danke.
Abgeordneter Bärwolff, DIE LINKE:
Ja, das machen wir.
Die Frage ist also, wenn ich Eltern Geldleistungen dafür überweise oder zukommen lassen, dass sie die Erziehungsleistung erfüllen, ist auch immer die Frage: Was passiert für diese Leistung? Denn der Staat gibt ja kein Geld ohne eine Gegenleistung und diese Frage führt uns wirklich in politisch heikles Gebiet, nämlich: Welche Gegenleistung wollen Sie erwarten von den Eltern? Die Erziehungsleistung, wie wollen Sie die kontrollieren? Welche Grenzen gibt es dort? Welche Grundsätze gibt es dort? Welche Qualitätskriterien möglicherweise gibt es dort? Wollen Sie die Eltern - und das wäre im überspitzten Sinne dann die Konsequenz - kontrollieren, zum Beispiel den Bildungsplan für die Kinder von 0 bis 10 umzusetzen? Das halte ich für schwierig. Deshalb ist dieses Argument, dass man mit dem Landeserziehungsgeld die Wahlfreiheit stärkt und den Eltern eine echte Wahl lässt, eben nicht greifend.
Ich muss natürlich auch noch was zur FDP sagen: Ich finde es durchaus positiv und begrüße es auch, dass Sie den Antrag hier gestellt haben, das Landeserziehungsgeld zu streichen. Da haben Sie uns auf Ihrer Seite. Allerdings ist die Frage: Was machen Sie denn gerade auf Bundesebene? Das ist natürlich sehr spannend, wenn Sie hier sagen, ja, wir müssen das Landeserziehungsgeld streichen, das finde ich auch positiv. Aber auf Bundesebene haben Sie ja in den letzten Wochen einen großen Koalitionsgipfel gehabt und haben
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
beschlossen, dass die Lücke im Kinderfördergesetz, wo stand, dass bis 2013 der Ausbau der Kindergrippen stark voranschreiten soll, wir wollen 750.000 Krippenplätze in etwa schaffen für ganz Deutschland, da haben Sie gesagt, okay, vielleicht werden es doch nicht 750.000 Krippenplätze, sondern vielleicht machen wir es über ein Betreuungsgeld und versuchen da, den Bedarf für die Krippenplätze auf diese Weise zu reduzieren. Das finde ich natürlich schwierig und ich denke, dass, wenn Sie hier auf der Landesebene sagen, wir müssen das Landeserziehungsgeld abschaffen, dann können Sie auf der Bundesebene nicht sagen, wir tragen ein Betreuungsgeld mit. Denn im Grunde ist das Betreuungsgeld ja dasselbe.
Ich will Ihnen das versuchen, an ein paar Zahlen auszurechnen: Ein Krippenplatz oder ein Kita-Platz kostet in Thüringen in etwa 750 €. Wenn man da noch das Landeserziehungsgeld abzieht, dann bleiben noch 650 € und wenn man ungefähr 100 € für Elternbeiträge abzieht, bleiben ungefähr 500 € übrig, die der Staat quasi als Ersparnis hat. Wenn man das auf die Bundesebene hochrechnen würde und auf die gesamten Kinder, die nicht in die Kitas gehen, und auf die Kita-Plätze, die nicht gebaut werden müssen, dann ist das schon ein ganz schöne Summe. Da stehen also 150 € Bereuungsgeld gegen etwa 500 €, die ausgegeben werden müssen. Ich glaube, dass hier in dieser finanziellen Betrachtungsweise auch des Pudels Kern des Betreuungsgeldes ab 2013 liegt und das finde ich unredlich.
Eine weitere Frage, die müssen Sie einfach beantworten, auch Sie von der CDU, weil die nicht logisch ist, nicht schlüssig in ihrer Konsistenz. Es gibt das Bundeselterngeld, das wird bei Empfängern von Hartz IV angerechnet als Leistung mit der Begründung, dass die Hartz-IV-Eltern sowieso zu Hause sind und auf die Kinder aufpassen können und dieser Lohnersatz nicht stattfinden muss. Das Betreuungsgeld wiederum, also die 150 € bzw. auch das Landeserziehungsgeld, was wir in Thüringen haben, das wird nicht angerechnet. Aber es sind ja trotzdem dieselben Eltern, die immer noch keine Arbeit haben und immer noch zu Hause sind. Es ist also merkwürdig, dass sie das Elterngeld anrechnen und das Erziehungsgeld nicht anrechnen. Auch hier gibt es durchaus noch Klärungsbedarf und es ist ein Stück weit Ausdruck einer nicht konsistenten politischen Haltung.
Ansonsten kann man sagen, dass die 28 Mio. €, die wir durch das Landeserziehungsgeld einsparen würden, gut angelegt werden können. Herr Zeh hatte ja in der letzten Debatte im Oktober starke Ängste geäußert, dass in den Kitas zu viel Stress herrscht und zu viel Lärm ist. Es ist so, dass man die 28 Mio. € auch dazu nutzen könnte, um die Qualität in den Kitas und auch die räumliche Ausstattung der Kindertagesstätten zu verbessern. Ich denke, für die 28 Mio. €, die aus dem Landeserziehungsgeld frei werden, gibt es vernünftige Investitionsmöglichkeiten. Ich möchte noch kurz Steffen Richter zitieren, der bei unserer gemeinsamen Anhörung ausgeführt hat: „Wenn wir Geld für Kinder in die Hand nehmen, dann müssen wir sie auch in Kitas investieren.“ Die 28 Mio. € aus dem Landeserziehungsgeld, denke ich, sind in den Kitas sehr gut aufgehoben. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
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