Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1306 - Erste Beratung


Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte kurz noch mal auf die Anmerkung eingehen, die hier am Rednerpult zu dieser Frage kundgetan wurde. Einige Anwürfe, Herr Kemmerich, Sie hatten uns ins Stammbuch geschrieben, wir würden mit diesem Thema versuchen, politisches Kapital zu schlagen, das muss ich natürlich scharf von uns und von mir weisen, weil Sie haben jetzt auch durch andere Kolleginnen und Kollegen erfahren, dass wir dieses Thema schon länger zu Recht bearbeitet haben, weil diese Diskriminierung abgeschafft werden muss - und da sind wir uns ja inhaltlich einig, da gibt es überhaupt keine Differenzen -, die Behauptung, die Sie hier dargestellt haben, stimmt einfach nicht, sondern wir haben uns letztendlich auch immer als parlamentarischer Arm verstanden, um den Verbänden, Vereinen und den Betroffenen letztendlich hier das Wort zu geben, sozusagen parlamentarisch wirksam zu werden, und das ist auch honoriert worden. Insofern möchte ich das zurückweisen, weil ich gehört habe, einige Kollegen hätten behauptet, wir hätten irgendwas aus dem Referentenentwurf abgeschrieben. Ich war auch, gestehe ich gern, etwas überrascht ob dieses Referentenentwurfs, aber wir hatten noch mal eine Beratung mit Vereinen, mit Verbänden, mit der Parität und aus dieser Beratung heraus ist der Wunsch entstanden, diesen Gesetzentwurf so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Jetzt will ich nicht unterstellen, dass der Referentenentwurf vielleicht auch noch in Zügen verändert wird, aber ich will keine Polemik entstehen lassen. Wir werden die Sachdiskussion in den einzelnen Ausschüssen dazu führen. Insofern kein Schaufensterantrag, sondern es steckt der ehrliche Wille dahinter diese Diskussion zu führen.


(Beifall DIE LINKE)


Was bisher in Thüringen zu dieser Thematik durch die politisch Verantwortlichen geleistet worden ist in Bezug auf diesen Sonderweg, war einfach nur peinlich, deutschlandweit peinlich, und es wird Zeit, dass diese Verfassungswidrigkeit letztendlich aufgelöst wird durch diese Gesetzesnovelle.


(Beifall DIE LINKE)


Schwule und Lesben wurden in Thüringen, das sage ich sehr deutlich, als Bürger zweiter Klasse degradiert. Mit unserem Gesetzentwurf haben wir uns auch etwas Beamtenfreundliches einfallen lassen. Es gab Überlegungen, wollen wir diesen Sonderweg - es gibt ja ein Ausführungsgesetz für Thüringen, in dem das Personenstandsrecht geregelt wird - neu auflegen bzw. doch Verschachtelungen hineinschreiben oder besteht ganz einfach die Möglichkeit, wie andere Bundesländer das auch praktiziert haben, dieses Ausführungsgesetz abzuschaffen. Dann greift logischerweise Bundesrecht, Personenstandsrecht. Dann heißt das, alle Legitimationen, die eine Heteroehe vor dem Standesamt hat, wäre auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften möglich. Insofern zielte diese Gesetzesinitiative in diese Richtung ab, also etwas Bestehendes, dieser Sonderweg, diese Ausführung, dieses Ausführungsgesetz abzuschaffen, damit Bundesrecht greift.

Ich sage auch ganz deutlich, weil ich das auch von Kolleginnen und Kollegen gehört habe: Bitte keine Übergangsfristen oder sonstige zeitverzögernde Dinge in Erwägung ziehen, weil hier ganz einfach die Notwendigkeit des Handels gegeben ist, die Missstände abzuschaffen. Und weil Sie gesagt haben, in Thüringen sei alles gut und wir machen peu à peu die Veränderung in Richtung der Abschaffung der Diskriminierung. Ich will nur darauf verweisen, vielleicht ist Ihnen das nicht bekannt, es ist noch eine Klage beim Thüringer Verfassungsgericht anhängig, ´bei der es um Paragrafen im Beamtenrecht, um Hinterbliebenenregelungen etc. geht. Bisher hat sich die Landesregierung noch nicht gemüßigt gesehen, hier parlamentarisch in Form von Gesetzesveränderungen Abhilfe zu schaffen.

Kollege Scherer, jetzt in der Mitte der CDU, war damals noch Innenminister. Ich kann mich sehr wohl an die Worte erinnern, als er gesagt hat: Jawohl, wir werden - damals als Landesregierung - immer wieder eine Novelle gerade im Beamtenrecht vornehmen, um hier für Veränderungen zu sorgen. Bis heute hat es keine Abhilfe in dieser Frage gegeben, deshalb werden wir auch an unserer Absicht festhalten, den Klageweg zu beschreiten, solange die Landesregierung sich in dieser Frage nicht bewegt.


(Beifall DIE LINKE)


Gestatten Sie mir auch noch einmal einen Exkurs im Vergleich zu anderen Bundesländern. Es ist gesagt worden, Thüringen hatte damals - und das ist wirklich eine Schande - als Reaktion auf die Verabschiedung des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht neben Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen. Baden-Württemberg, Bayern haben mittlerweile einen eigenen Weg beschritten. Dort gibt es schon Veränderungen. In Bayern z.B. besteht jetzt die Möglichkeit, dass gleichgeschlechtliche Paare in Standesämtern heiraten können, in Baden-Württemberg Ähnliches. Schon damals hatten Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW und Sachsen-Anhalt die Möglichkeit eingeräumt, in Standesämtern heiraten zu dürfen. Saarland, Rheinland-Pfalz und Brandenburg hatten einen anderen Weg. Dort sind die Gemeinden und Kreise diesbezüglich verpflichtet worden.

Ich sage ganz deutlich, um es nicht zu verlängern, ich sehe nun das Problem auf uns zukommen, dass durch die Hintertür eine zweite Möglichkeit einer Diskriminierung eingeräumt wird und das läuft über die Kostenfrage. Mit Blick auf Sachsen bzw. auch Baden-Württemberg ist die Situation so - das ist sogar noch als Kompromiss zwischen SPD und CDU verkauft worden, übrigens die CDU hat immer wieder das Argument ins Feld geführt, die Familie muss dadurch geschützt werden -, dass die Kosten für die Eheschließungen vor den Standesämtern für gleichgeschlechtliche Paare doppelt so hoch sind wie die für Heteropaare, also sprich im Bundesdurchschnitt 33 € für „normale“ Paare und 75 € für gleichgeschlechtliche Paare. Mit Blick auf Bayern bzw. Baden-Württemberg dort ist es noch krasser, dort zahlen die Paare beispielsweise einer Homoehe 166 € und Heteros 40 €. Ich denke, das kann nicht der Weg sein, wenn Sie ernsthaft die Absicht haben, so etwas auch in Thüringen einzuführen und das auch noch als Kompromiss zu verkaufen. Da kann ich Ihnen heute schon ankündigen, dass Sie die nächste Klage an der Backe haben. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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