Gesetz zur Aufhebung der Stiftung „FamilienSinn“

Zum Gesetzentwurf der Fraktion FDP - Drucksache 5/1767 -


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Koppe, wir als LINKE begrüßen weiterhin das Anliegen, die Stiftung FamilienSinn aufzulösen.


(Beifall DIE LINKE)


Wir haben das immer gesagt und wir werden das auch weiter tun und die Aufgaben wieder in die Landeshoheit zurückzuholen. Jetzt liegt nun der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP vor und leider ist es ein schlechter. Er ist schlecht deswegen, weil er überhaupt nicht regelt, wie die Aufgaben dann weitergeführt werden. Ich denke, wir müssen gemeinsam, dann, wenn dieser Gesetzentwurf an einen Ausschuss überwiesen wird, was ich ehrlich gesagt bezweifle, darüber reden, wie wir die Aufgaben fortsetzen.

Meine Damen und Herren, dieses Hohe Haus hat seit 2005 die heftigsten Diskussionen um diese Einführung der Familienoffensive und damit auch die Gründung der Stiftung FamilienSinn geführt. Wir als LINKE haben uns bereits 2005 wie folgt positioniert: Für uns, so damals in einer Rede, bleibt die Stiftung FamilienSinn ein Verschiebebahnhof - daran hat sich bis heute nichts geändert -,


(Beifall DIE LINKE)


in dem ohne Beteiligung des Parlaments, ohne Beteiligung der Verbände und der Betroffenen familienpolitische Aufgaben erledigt werden. So garantiert zum Beispiel auch ein Stiftungsbeirat, der nun nur im Sinne der Regierung besetzt wird, keine Repräsentanz.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Frau Siegesmund hat es hier schon ausgeführt. Ich will die umstrittene Elternakademie noch erwähnen, wo wir völlig anderer Auffassung sind, wie die Aufgaben entsprechend gestaltet werden sollen. Wir haben auch ausgeführt, dass der Personal- und Sachaufwand, der in dieser Stiftung verankert wird, sach- und fachgerechter für die zu erledigenden Aufgaben eingesetzt werden kann.


Liebe Birgit Pelke, ich kann es dir leider nicht ersparen, du führtest damals weiter aus, es gehörte nicht viel Phantasie dazu, sich vorzustellen, dass es aus ihrer Sicht in den anderen Bereichen ganz wichtig ist, die personelle Machtpolitik Ihrer Partei, der CDU, ein Stückchen auszubauen. Welchen anderen Sinn hat es denn, eine von Anfang an unter Haushaltsgesichtspunkten defizitäre Stiftung zu gründen mit Kapital, was gar nicht vorhanden ist, Kapital, das Sie sich borgen müssen, meine Damen und Herren, und für das Sie letztendlich mehr Zinsen zahlen, als dann im Ertrag herauskommt. Ich denke, dass ist die Argumentation, die heute auch Herr Koppe hier gebracht hat und was auch unsere Argumentation ist. Du führtest weiter aus, dass diese Familienstiftung FamilienSinn eigentlich eher familienpolitischer Unsinn ist, darüber brauchen wir uns, denke ich, nicht zu unterhalten. Aber ich bin schon mal gespannt, welche Personalprobleme Sie aus Ihrer Sicht damit lösen wollen. Und ich bin gespannt, wie dann die Elternakademie hauptamtlich besetzt wird. Ich muss dir recht geben, wir waren gespannt und wir haben das Ergebnis zur Kenntnis genommen.


Heute, meine Damen und Herren, sind drei Hauptgründe unserer Ablehnung von damals immer noch aktuell und sie gleichen sich in etwa.


Erstens, wir lehnen die mangelnde Kontrolle ab. Das Parlament hat weder den direkten Einblick noch die Möglichkeit, die Umsetzung der Maßnahmen zu kontrollieren, also Einfluss zu nehmen, wohin die Gelder gehen und vergeben werden.

Zweitens, die undurchsichtige Personalpolitik, die Zusammensetzung des Stiftungsrats ist erstens intransparent. Auch die Abordnung von Personal für die Erfüllung der Aufgaben aus dem Ministerium erfolgt am Parlament vorbei. Der Arbeitsvertrag des Kurators, auch das ist heute schon ausgeführt worden vom ehemaligen Staatssekretär, lässt doch zumindest die Frage aufkommen, wie es möglich ist, dass Verträge geschlossen werden, die zum Nachteil des Landes gereichen.


Drittens, die Belastung des Haushalts. Die Aufnahme von Krediten für das Grundstockvermögen der Stiftung hat sich als falsch erwiesen. Für diese müssen nun im Landeshaushalt hohe Zinsen gezahlt werden, Herr Koppe hat das ausgeführt, die die Schuldenlast und damit die Last von Steuerzahlern belasten. Diese Kritik, und das ist auch schon gesagt worden, wird ebenfalls vom Landesrechnungshof geteilt.

Meine Damen und Herren, wir stehen jetzt vor der politischen Anforderung, wie diese Stiftung wieder aufgelöst werden kann. Wir wissen zwar, dass Sie von der CDU dieses Ziel nicht teilen werden, und seit heute auch, dass DIE GRÜNEN es nicht teilen, weil sie das alles nur verändern wollen. Wir hoffen aber trotzdem darauf, dass die mit der Stiftung getroffenen Fehlentscheidungen aufgehoben werden und dass wir darüber nachdenken, wie diese wichtigen Aufgaben, sie sind alle aufgezählt worden. Ich will das jetzt gar nicht tun. Aber Familienzentren, Herr Gumprecht, wie Sie es gesagt haben, können durchaus auch in guter Qualität in Hoheit des Ministeriums ihre Arbeit fortsetzen. Dazu braucht man nicht unbedingt die Stiftung „FamilienSinn“.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wenn wir die Stiftung „FamilienSinn“ auflösen, dann müssen wir aber gemeinsam auch gewährleisten, dass bei der Auflösung der Stiftung keine ihrer originären Aufgaben auf der Strecke bleiben. Dazu müsste es zu dem Gesetzentwurf nachhaltige Beratungen im Ausschuss geben. Ich hoffe und appelliere noch mal an die Fraktionen, diesen Gesetzentwurf zur Diskussion in den Ausschuss zu tragen, ansonsten würden wir uns bei der Abstimmung enthalten, weil der Gesetzentwurf so auch nicht umsetzbar ist.


(Beifall DIE LINKE)

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