Gesetz zur Aufhebung der Stiftung „FamilienSinn“

RedenMatthias BärwolffFamilien-Kinder

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/1767 -


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die FDP hat in einem Gesetzentwurf beantragt, die Stiftung FamilienSinn aufzulösen. Die Linksfraktion hat da durchaus Sympathie diesem Anliegen gegenüber, denn bereits bei der Familienoffensive, die der damalige Ministerpräsident Dieter Althaus angekündigt hat, stand ja die Stiftung FamilienSinn im Fokus und wurde auch dazumal von uns schon kritisiert. Die Kritikpunkte haben sich wenig geändert. Das Konstrukt der Stiftung ist undurchsichtig, ist undurchschaubar und vor allem, das Konstrukt der Stiftung ist undemokratisch, nicht zuletzt dadurch, dass Finanzmittel und die eigentliche Stiftungsarbeit nicht hier im Landtag kontrolliert werden, sondern vom Stiftungsrat, der von den Ministerien ernannt und auch nicht hier im Landtag gewählt wird, sondern quasi eine Einrichtung außerhalb des Landtags ist, was natürlich die demokratische Kontrolle von uns Parlamentariern schwierig macht. Hinzu kommt das fragwürdige Verhalten oder die fragwürdige Konstruktion der Stiftung diesbezüglich, dass wir 34 Mio. € im Stiftungskapital haben, die Stiftung über Zinsen Erträge erwirtschaftet und aus diesen Erträgen verschiedene fachpolitische Aufgaben geleistet werden. Familienbildung, Familienerholung, die Elternakademie wird daraus finanziert usw.


Das ursprüngliche Versprechen, dass mit den 34 Mio. € umfassenden Kapitalstock sämtliche Aufgaben, die im Stiftungsgesetz stehen, erledigt werden, kann leider auch nicht so gehalten werden. Allein in diesem Jahr geben wir 120.000 € zusätzlich, im nächsten Jahr - das haben wir gestern hier beschlossen im Landeshaushalt - werden noch einmal 122.000 € an die Stiftung zugeführt - also die Frage: Was bringt es wirklich? Zumal, und das will ich hier ganz kurz sagen, wir hatten am Mittwoch bei den Mündlichen Anfragen eine Anfrage zu den Leistungen der Familienfreizeit und Familienerholung. Seit es die Stiftung gibt, kann man feststellen, dass es allein im Bereich der Familienfreizeit und Familienerholung eine recht große Disparität gibt zwischen den gestellten Anträgen. Ich will das hier mal nennen, im Jahr 2006 waren es 602 Anträge, die gestellt wurden, bewilligt wurden aber nur 258. So zieht sich das die Jahre hindurch. Im Jahr 2010 wurden bislang 417 Anträge gestellt und nur 287 bewilligt. Das Ganze hat ein Fördervolumen von 125.000 € bislang in diesem Jahr. Auch die anderen Jahre war das Fördervolumen immer zwischen 140.000 und 150.000 €. Zu der Zeit, als es die Stiftung FamilienSinn noch nicht gab, als wir noch über diese Maßnahmen im Landeshaushalt entscheiden konnten, gab es allein für den Fachbereich Familienfreizeit und Familienerholung über 200.000 €, heißt also im Umkehrschluss, dass die Bedarfe, die über die Stiftung FamilienSinn gedeckt werden sollen, gar nicht wirklich gedeckt werden.


Das heißt also, dass hier durchaus noch Spielraum ist, dass es hier mehr Bedarfe gibt, als die Stiftung in der Lage ist zu decken. Das bestätigt auch wieder unsere Kritik, dass das, was durch den Kapitalstock an Zinsen auch erwirtschaftet wird, nicht ausreicht zur Aufgabendeckung. Hier sehen wir unsere Kritik durchaus bestätigt. Da gab es natürlich den Vorwurf, dass wir sagen, wenn wir die Stiftung auflösen, dass wir dann den Kapitalstock quasi verfrühstücken. Das kann man so sagen, ja, aber man muss auch sagen, dass in den Jahren davor, in den Jahren vor der Einrichtung der Stiftung FamilienSinn auch wesentlich mehr Geld in die Familienförderung gesteckt wurde, als jetzt über die Zinserträge überhaupt zur Verfügung stehen. Das ist natürlich für diejenigen, die an der Stiftung hängen, Familienzentrum, Familienbildung, das ist für diese Einrichtungen äußerst ungünstig, denn sie müssen ja seit einigen Jahren quasi mit einer Kürzung rechnen und mit einer Kürzung leben. Die Mittel werden kleiner, die Aufgaben werden aber nicht weniger. Im Gegenteil, wenn man sich Familienzentren anschaut, wenn man mit Leuten aus Familienberatungsstellen spricht, die klagen darüber, dass ihre Bedarfe und Bedürfnisse, dass ihre Problemlagen, die sie zu bearbeiten haben, immer schwieriger werden. Aus diesem Grund wäre in der Tat die Frage zu stellen, ob nicht institutionelle Förderung über den Landeshaushalt, wie wir das in den Jahren vor der Einrichtung hatten, nicht vielleicht sinnvoller wäre, denn allem Anschein nach bringt ja das Konstrukt der Stiftung nicht so viel.


Auch die Elternakademie wurde von uns bereits vor der Einrichtung des Gesetzes zur Thüringer Familienstiftung, zur Stiftung FamilienSinn kritisiert. Auch die Elternakademie hat natürlich ihr Profil in den letzten Jahren ein wenig gewandelt. Jetzt gibt es durchaus direkte Angebote für Eltern. Aber dass in diesem Wasserkopf zu forcieren, das halten wir für durchaus schwierig. Sinnvoller wäre wirklich, viel mehr Geld an Familienzentren, Elternzentren zu geben. Die Frage, die auch noch im Raum steht, ist beispielsweise der Ausbau von Kindertagesstätten zu Eltern-Kind-Zentren, wo Elternarbeit viel besser auch geschehen könnte. Das alles sind Punkte, die wir hier schon oftmals referiert haben, die auch nicht neu sind. In diesem Sinne werden wir uns dem Antrag der FDP anschließen. Wir wollen auch die Auflösung der Stiftung. Wir hatten dazu gestern auch im Landeshaushalt entsprechend Anträge gestellt. Damit war es das, danke.


(Beifall DIE LINKE, FDP)


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