Gesetz zur Anpassung des Thüringer Tierseuchengesetzes und anderer Gesetze an das Tiergesundheitsgesetz
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6589
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz zur Anpassung des Thüringer Tierseuchengesetzes und andere Gesetze an das Tiergesundheitsgesetz auf Bundesebene ist ein Artikelgesetz, das bedeutet, verschiedene Gesetze müssen an die neuen Vorgaben angepasst werden. Das Tiergesundheitsgesetz auf Bundesebene tritt am 1. Mai 2014 in Kraft. Dieser lange Vorlauf wurde gewählt, um den Ländern die Möglichkeit zu geben, ihre Gesetzgebung gut anzupassen und die Vorschriften entsprechend anpassen zu können.
Hier im Haus haben wir leider dieses Gesetz gar nicht im Detail beraten. Sie sagen immer, es gibt nichts zu beraten. Betroffene müssen aus ihrer Sicht gar nicht gehört werden, der Erfüllungsaufwand der Verwaltung wird gar nicht hinterfragt. Betroffene Stellen und auch Berufsgruppen, die ja in diesem Bereich agieren müssen, werden nicht gehört. Evaluierungen dieses Gesetzes werden nicht durchgeführt. Das finde ich bedauerlich und da macht meine Fraktion so nicht mit, einfach etwas durchzuwinken. Denn mit einer Tierseuche ist es ähnlich wie mit anderen Katastrophen, zum Beispiel mit Hochwasser. Wie gut ein Gesetz funktioniert, beweist sich im Zweifelsfall dann im Tierseuchenfall. Dann festzustellen, dass man nicht vorgesorgt hat, ist das Schlimmste, was einem passieren kann. Weil dies hier nicht beraten wurde, der Antrag unserer Fraktion auf Ausschussüberweisung abgelehnt wurde, werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen, sondern uns enthalten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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